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Namensregelung nach Heirat (Gelesen: 2.907 mal)
GermanKhampa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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06.02.2007 um 20:53:07
 
Guten Abend

Kurz zur Vorgeschichte:

Meine Frau, Tibeterin ohne Pass und sonstige Papiere (Asyl - Verfahren jetzt gestoppt) und ich, Deutscher, haben vor einem deutschen Standesamt heiraten können (das war nicht einfach) und sind nun im Besitz einer deutschen Heiratsurkunde. Meine Frau bekam von der zuständigen ABH eine auf zunächst ein Jahr befristete Aufenthaltsgenehmigung nach §28 1.1. Bei unserer Heirat nahmen wir als Ehenamen meinen deutschen Familiennamen an, dies ist auch so auf der Urkunde vermerkt.

Die ABH wollte den Passersatz für meine Frau jedoch auf keinen Fall mit ihrem neuen Ehenamen ausstellen. Die Heiratsurkunde sei für die ABH nicht maßgebend, ich hätte nur einen Rechtsanspruch auf einen Aufenthaltstitel für meine Frau. Nach langer Diskussion steht im Pass nun unverändert ihr alter Name mit dem Zusatz "verheiratet -deutscher Nachname-". Häääääää?????? Warum das? Ich kann mir das nicht erklären. Warum darf meine Frau nicht meinen Namen tragen?

Das würde mich wirklich mal interessieren... ich hab damals nicht nachgefragt, wir waren so froh einen Aufenthaltstitel zu bekommen, ich wollte nicht nerven...Die ABH schreibt sie nur mit altem Namen an, das Standesamt und alle anderen mit ihrem Ehenamen, unsere Tochter hat auch den Ehenamen.

Ich bin schon gespannt auf die Expertenantwort...

GK
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 06.02.2007 um 23:22:37
 
Meine Frau hatte nach unserer Eheschließung auch nur einen Vermerk in ihren Nationalpass "trägt ab xx.xx.xxxx den Ehenamen ABCD" Stempel, Unterschrift. Erst bei Erneuerung des Passes wurde der neue Familienname entsprechend "gewürdigt" d.h. der Pass auf diesen Namen ausgestellt.
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #2 - 06.02.2007 um 23:28:30
 
Saxonicus schrieb am 06.02.2007 um 23:22:37:
Meine Frau hatte nach unserer Eheschließung auch nur einen Vermerk in ihren Nationalpass "trägt ab xx.xx.xxxx den Ehenamen ABCD" Stempel, Unterschrift. Erst bei Erneuerung des Passes wurde der neue Familienname entsprechend "gewürdigt" d.h. der Pass auf diesen Namen ausgestellt.

Hi,
klar, Deine Frau hatte einen Nationalpass Ihres Heimat-
staates. Da ist das öfter so, sofern die Heimatbehörden
nicht davon ausgehen, dass der Pass durch die Namens-
änderung ungültig wird.
Aber im Falle GermanKhampa kann ich das nicht nach-
vollziehen, da ja ein Passersatz von der ABH ausgestellt
wird (wenn ich das richtig verstanden habe). Und selbst-
verständlich sollte die ABH sich nach der Namensführung
nach dem deutschen Personenstandsrecht richten.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #3 - 07.02.2007 um 07:40:51
 
Zitat:
Aber im Falle GermanKhampa kann ich das nicht nach-
vollziehen, da ja ein Passersatz von der ABH ausgestellt
wird (wenn ich das richtig verstanden habe). Und selbst-
verständlich sollte die ABH sich nach der Namensführung
nach dem deutschen Personenstandsrecht richten.


Sehe ich genauso, zumal sie ja nicht in die Passhoheit eines anderen Staates eingegriffen hat.

Die Eheschließung war hier, die Rechtswahl erfolgte und damit ist der Name auch wirksam im deutschen Rechtsbereich. Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Saxonicus
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Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #4 - 07.02.2007 um 14:42:09
 
Möglicherweise hat man aus Sparsamkeitsgründen auf eine Neuausstellung des Passersatzpapieres verzichtet und wird den neuen Familiennamen erst nach Ungültigwerden dieses Ersatzpapieres im neuen Fremdenpass (oder was es dann auch immer gibt) berücksichtigen.
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GermanKhampa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 07.02.2007 um 19:11:52
 
Hallo!

Nein, das wars nicht. Wir haben nach der Heirat den Wohnort gewechselt und der Passersatz war vollkommen neu.

In der ABH sagte man uns wortwörtlich "die ABH erkennt Ihren Rechtsanspruch auf ein Zusammenleben in der Ehe an, das müssen wir, aber die Standesamtsurkunde ist für uns nicht wesentlich." Ergo erkennen sie den Ehenamen nicht an. Wurde auch so merkwürdig in einen "Reisepass für Ausländer" eingetragen, der ebenfalls neu ausgestellt wurde. Da steht wirklich hinter ihrem namen "verh. EHENAME". Die ABH erkennt unseren Ehenamen nicht an - so ist es. Dürfen die das? Und noch viel wichtiger: Warum handeln die so? Hängt es mit dem fehlenden Identitätsnachweis zusammen?

Die Standesbeamtin war jedenfalls richtig sauer, hat aber dann mit den Schultern gezuckt. Ist ja auch nicht ihr Problem.

GK

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Janey
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Antwort #6 - 07.02.2007 um 19:30:32
 
Warum die ABH so handelt, kann ich Dir auch nicht sagen.
Ansonsten schließe ich mich Ronny und Mick hat.
Wurde Euch denn keine Begründung gegeben? Vielleicht solltest Du, ggf. über einen Vorgesetzten, nochmals nachhaken.

Viel Glück, J.  Zwinkernd
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Et semel emissum volat irrevocabile verbum.
 
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otternase
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Antwort #7 - 09.02.2007 um 14:35:03
 
ganz laienhafte Vermutung:

Als Tibeterin rechnet die ABH Deine Frau zur VR. China. Und in der VR China kann der Familienname bei Heirat nicht geändert werden, höchstens ein Anhängen des Ehegattenfamiliennamens an den eigenen ist möglich. Vielleicht wollte die ABH eine hinkende Namensführung vermeiden? Wobei das jedoch im konkreten Fall trotzdem seltsam ist.
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