Zitat:dass ein eingebürgerter Ausländer munter Kinder in die Welt setzen kann
Einen eingebürgerten Ausländer nennt man gemeinhin "Deutscher". Und als solcher genießt er denselben Schutz durch das deutsche
GG wie ein Deutscher, der schon seit Karl dem Großen hier sein Unwesen treibt (ich zB, aber KdG kann man mit etwas Arbeit wohl in ziemlich jedem Stammbaum finden).
Und wenn ein Deutscher Vater eines Kindes wird, dann ist dieses Kind halt (auch) deutsch und hat demzufolge das Recht in D zu leben.
Da dem ausländischen Elternteil eines minderjährigen Deutschen das Recht zusteht mit diesem in D zusammenzuleben und man hier keine rein finanziellen Erwägungen dagegen stehen lassen darf, könnte die Mutter kommen.
Grundsätzlich stehen natürlich auch Ausländer unter dem Schutz des
GG, so dass die ausländischen minderjährigen Kinder einer ausländischen Mutter ebenfalls nach D dürfen (wenn Lebensunterhalt gesichert ist und andere Voraussetzungen erfüllt sind).
Das hat dann alles nix damit zu tun, ob der Vater vorher mal Niegerianer, Schwede oder Marsianer war. Deutsch ist Deutsch. Ein "Deutscher 2. Klasse" ist bislang noch nicht eingführt.
Zitat:Mit Einladungsschreiben und Nachweis, dass man genug verdient, um den "Besuch" zu finanzieren
Besuch und Familie sind halt was anderes. Wobei Familie hier auf minderjährige Kinder und ihre Eltern abzielt.
Zitat:Ich glaube, da würde der deutsche Gesetzgeber dann doch einen Riegel vorschieben
Das ist nur bei "Scheinvaterschaften" geplant. Wer als Deutscher der biologische Vater eines Kindes ist und diese Vaterschaft anerkennt kann so viele Kinder zeugen und nach D holen (inkl. Mutter) wie er lustig ist.
Zwar gibt es Überlegungen, das auch bei deutschen an den gesicherten
LU zu koppeln (nicht beim Kind, das ist ja deutsch!), aber
Jehova wird das wahrscheinlich nicht zulassen.
Na jedenfalls: DU kannst gar nix machen! Evtl. würde ich es mir sogar verkneifen, mit "Vermutungen" und "weiblicher Inuition" bei der
ABH aufzutreten ...