hallo zusammen!
ich hatte meine frage so ähnlich schon in einem anderen thread gepostet, glaube aber, dass sie vielleicht überlesen wurde, also öffne ich nochmal einen eigenen in der hoffnung auf zuschriften.
bei uns (ich deutsch, mein partner indischer staatsbürger, wohnhaft in den usa) ist es so, dass wir nach fünfjähriger beziehung im november in indien religiös geheiratet haben. wir wollten die standesamtliche hochzeit dort gern anschließen, was vereitelt wurde, weil uns die dortigen behörden im vorfeld eine falsche auskunft bezüglich meiner notwendigen aufenthaltsdauer in indien erteilt haben. aus diesem grunde durften wir uns zwar registrieren lassen, haben aber die heiratsurkunde nicht erhalten. die würden wir nur erhalten, wenn wir jetzt nochmals bis februar nach indien zurückfliegen würden, nur um sie zu unterschreiben und abzuholen. in meinen augen wäre das ziemlicher humbug, weil die indische heiratsurkunde in deutschland ja scheinbar nicht einmal sofort anerkannt werden würde (zusatzkosten!) und weil allein der flug nach indien für meinen verlobten zweimal so teuer wäre, wie der nach europa mit dortiger hochzeit.
deshalb und weil wir dann gleich eine sowohl in den usa - wichtig für mein ehegatten-visum - und in deutschland gültige urkunde hätten, favorisieren wir die dänemark-option um zu heiraten. ich habe nun auf diesen seiten einiges zu dem thema gelesen und mir fiel auf, dass immer wieder darauf hingewiesen wurde, dass die abh einem nach der heirat in dänemark schwierigkeiten machen könnte, weil man mit dem schengen-visum gar nicht heiraten dürfe.
ist das in unserem fall denn auch relevant? haben wir überhaupt etwas mit der abh zu tun? das einzige, was ich möchte, ist doch das deutsche familienbuch, damit ich seinen namen offiziell tragen darf und die heiratsurkunde für die beantragung meines us-visums; um eine ae geht es bei uns ja nicht. würden wir dafür auch einer befragung unterzogen werden? was ich hier darüber gelesen habe, klang ja sehr gruselig (trotz fünfjähriger beziehung hätte ich bei erläuterung seiner genauen verwandtschaftsverhältnisse - wer indische familien kennt, weiß wovon ich rede
- sowie bei angaben wie geburtstagen - kann ich mir grundsätzlich nicht merken -, lieblingsfarbe, lieblingsessen - ändert sich ja ständig - , usw. definitiv so meine schwierigkeiten.
der weitaus entscheidendere grund, warum wir gern in dänemark heiraten möchten, ist neben der finanziellen einsparung aber auch der, dass die angaben auf seiner geburtsurkunde mit denen in seinem pass nicht 100%ig übereinstimmen und dass sich das deutsche standesamt daran sicher stören würde. das liegt daran, dass indisches namens- und urkundenrecht etwas seltsam ist und dass auf seiner geburtsurkunde kein richtiger nachname, sondern nur das initial seines nachnamens "K" eingetragen wurde (bis vor wenigen jahrzehnten gab es noch gar keine vor- und nachnamen in indien). als er dann vor vielen jahren das erste mal einen pass beantragt hat, um in die usa zu gehen, sagte man ihm, dass ein buchstabe kein name sei und er das ändern lassen müsse (deshalb steht im pass jetzt die ausgeschriebene variante). in den usa hatte er damit noch niemals ein problem und auch dänemark versicherte uns auf nachfrage, dass es damit keine schwierigkeiten gäbe (er hat auch eine eidestaatliche erklärung bei einem notar abgegeben, dass das "k" für seinen namen steht). deutsche standesämter haben aber ja eher den ruf, ein wenig pingelig zu sein, deshalb bin ich der ansicht, dass wir dort sicher probleme bekommen würden. wie seht ihr das? und wird das auch bei einer anerkennung der dänischen urkunde in deutschland und aushändigung des familienbuchs bzw. namensanerkennung in deutschland relevant?
ich würde mich über ein paar tipps sehr freuen!
lg,
a.