ronny schrieb am 09.01.2007 um 18:19:10:Immerhin eines habe
ich schon verstanden:
Russland (korrigiere St. Petersburg) scheint begriffen zu haben, dass Deutsche für die Eheschließung in Russland ein
EFZ benötigen
Die Praxis mal eben ne Aufenthaltsbescheinigung auszustellen scheint nicht mehr gefragt.
Ansonsten zum Sachverhalt:
Etwas verworren, aber mir scheint die Option "Eheschließung beim deutschen Standesamt" vorliegend die einzig sinnvolle, auch wenn die Geburtsurkunde des Zukünftigen dazu neu ausgestellt und mit Apostille versehen noch zu beschaffen ist
Von der "Option" Dänemark rate ich ab, da bereits das "falsche" Visum erschlichen wurde und deswegen sicherlich Probleme bei der Umwandlung des Schengen-Visums in eine
AE zu erwarten sind.
Grüße
Ronny
Das habe
ich ebenfalls verstanden.
Klar ist ebenso, dass Heirat in D die naheliegendste Variante ist.
Die gelegentliche 'Nummer' aus RUS, doch mal ein
EFZ zu verlangen, was ja angesichts der russ. "Rechtspraxis" m.E. gar nicht geht, ist leider das Problem an der Sache.
Im Pendant zu dieser Rubrik hier im Russland-Forum unter
http://www.aktuell.ru/forum/viewforum.php?f=34 heißt es, das von SAGS zu SAGS (russ. Standesämter [?]) ganz unterschiedliche Anforderungen gestellt werden; wobei letzlich doch eine Aufenthaltsbescheinigung des dt. Ehepartners mit Angabe des Familienstandes als ausreichend anerkannt werden soll.
Aber zur Vorteilsbilanz einer Heirat gleich in D habe ich mich ja schon oft genug ausgelassen.
Grüße,
Zeppelin