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Litauerin (Gelesen: 2.225 mal)
LT
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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09.01.2007 um 11:47:20
 
Hallo,
Ich war  fast 1 Jahr selbständig,jetzt möchte weiter als Angestellte arbeiten.Werde ich Arbeitserlaubnis überhaupt kriegen und weiter hier bleiben dürfen?Ich bin jetzt ziemlich verzweifelt und weiss nicht,was ich weiter machen soll Traurig


LG Litauerin
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 09.01.2007 um 12:06:22
 
Ganz so einfach wird's wohl nicht, sonst würde den "Trick" ja jeder versuchen.

Ich vermute, dass du nur die "Unternehmerfreizügigkeit" hast/hattest?
Somit standest du dem regulären Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und konntest also auch nicht in die volle "Arbeitnehmerfreizügigkeit" hineinwachsen. Für die Aufnahme einer unselbständigen Beschäftigung benötigst du also das OK der Arbeitsagentur.

Du bist auch erst vor einem Jahr gekommen? Oder bist du schon länger hier? Wenn ja, mit welchen Aufenthaltstiteln (Paragraph und oder Grund)
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Der_Jimi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 09.01.2007 um 12:07:38
 
LT schrieb am 09.01.2007 um 11:47:20:
Hallo,
Ich war  fast 1 Jahr selbständig,jetzt möchte weiter als Angestellte arbeiten.Werde ich Arbeitserlaubnis überhaupt kriegen und weiter hier bleiben dürfen?Ich bin jetzt ziemlich verzweifelt und weiss nicht,was ich weiter machen soll Traurig

LG Litauerin


Huhu LT,

sofern Du nicht Anspruch auf eine Arbeitsberechtigung hast (durch langjährigem Aufenthalt oder deutschem Ehegatten etc.) wird es mit der Arbeitserlaubnis nicht einfach.

Wie Du sicherlich schon weisst, kann nur eine Arbeitserlaubnis ausgestellt werden, wenn für die Stelle keine Deutschen oder bevorrechtigten Bewerber zur Verfügung stehen. Daher kannst Du nur beantragen und auf eine positive Prüfung hoffen.

J.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 09.01.2007 um 12:22:34
 
Vielen Dank für Info.
Ich bin 1,5 Jahr hier angemeldet,wollte erst studieren aber habe Angebot gekriegt mich selbständig zu machen.Ich dachte,dass es die beste Lösung war um hier legal zu bleiben.Ich hätte auch weiter so arbeiten können nun 600 pro Monat ist nicht so viel,da ich auch Miete zahlen muss u.s.w
Ich wollte auch nicht tricken,dachte,dass alles bei mir besser laufen wird Traurig
Im Sommer wollte ich Arbeitserlaubnis kriegen,das Arbeitsamt war echt nett und sagte,dass FreizG§5 benötige.Das Auslandsamt gab mir keine Freiz§5.Das kann ich eigentlich nicht verstehen,weil meine Freundin das sofort gekriegt hat,wie geht denn das bitte? weinend
gibt´s überhaubt eine Lösung für mich hier legal zu bleiben.Heiraten mit DE Bürger möchte ich nicht mindestens nicht wegen Aufenthalt

LG Litauerin
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inge
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Antwort #4 - 09.01.2007 um 12:34:42
 
Wenn man als Neu-EUle (=Polen, Litauen, etc) 12 Monate lang eine Arbeitserlaubnis (s. §13 FreizügG, §284 Abs 1 SGB III) hat/hatte, dann wird man "freizügiger" EU-Bürger und darf fortan ohne Arbeitserlaubnis hier arbeiten.

Diese Erlaubnis hattest du aber nie und deswegen gibt's auch keine Bescheinigung nach §5 FreizügG.

Die Arbeitsagentur kann dir die Beschäftigung auch ohne Freizügigkeitsbescheinigung erlauben, aber dass tun sie nur unter den entsprechenden Voraussetzungen (Vorrangprüfung etc) und nicht weil du so gerne hier abreiten möchtest.
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Antwort #5 - 09.01.2007 um 12:52:24
 
Und wie kriegen Neu- EUle die Arbeitserlaubnis für 12 Moante?Irgendwie kann ich nicht alles hier verstehen.Wie gesagt,das Auslandsamt hat sofort Freizüg§5 für meine Freundin gegeben,warum bin ich dann die Ausnahme? unentschlossen
inge,klar wurde ich hier gerne arbeiten und weiter bleiben aber nicht,weil ich in LT arm war,meiner Meinung nach,das haben Sie gerade über mich gedacht...
Soll ich jetzt aufgeben?Dann darf ich gar nicht hier bleiben,oder? unentschlossen
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Der_Jimi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 09.01.2007 um 12:55:58
 
inge schrieb am 09.01.2007 um 12:34:42:
Wenn man als Neu-EUle (=Polen, Litauen, etc) 12 Monate lang eine Arbeitserlaubnis (s. §13 FreizügG, §284 Abs 1 SGB III) hat/hatte, dann wird man "freizügiger" EU-Bürger und darf fortan ohne Arbeitserlaubnis hier arbeiten.



Sorry, falsch.

Nach 12monatiger Beschäftigung ensteht Anspruch auf Arbeitsberechtigung gem. § 12a ArGV. Ergebnis ist allerdings das Gleiche, aber rechtlich sauberer formuliert.



Zitat:
Und wie kriegen Neu- EUle die Arbeitserlaubnis für 12 Moante?


Nur über die Vorrangsprüfung.

Aber geb nicht gleich auf. Such Dir einen Arbeitsplatz und beantrage die Arbeitsgenehmigung - erst dann wirst Du Klarheit haben.

J.
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inge
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Antwort #7 - 09.01.2007 um 13:03:04
 
Die Bescheinigung nach §5 hilft dir grundsätzlich schon mal nicht weiter.
Die Besch. kannst du zwar evtl bekommen, aber das erlaubt dann trotzdem noch nicht die Aufnahme einer Beschäftigung. Für Neu-EUlen gelten unmal bis 2011 (?) Sonderregelungen in D.
In dem Moment wo du nicht mehr selbstständig bist, erfüllst du die Voraussetzungen für §5 nicht mehr.

Eine Arbeitserlaubnis bekommst du wie die meisten Ausländer nach Vorrangprüfung. Entweder du bekommst sie, oder halt nicht. Hast du 12 Monate die Genehmigung gehabt, tritt die Regelung aus §13 FreizügG in Kraft und du hast die "volle" (also auch Arbeitnehmerfreizügigkeit) Freizügigkeit.
(Nachtrag: Oder es tritt das ein, was Der_Jimi formuliert hat. Jedenfalls wird danach alles leichter Zwinkernd

Zitat:
meiner Meinung nach,das haben Sie gerade über mich gedacht...

Ich denke, du willst hierbleiben. Warum ist mir schnuppe Zwinkernd

Aber wie bereits mehrfach angemerkt gilt nunmal für die "Neuen" eine Sonderregelung was die Arbeitsaufnahme angeht. Das heißt ja nicht, dass man grundsätzlich nicht darf, sondern "nur" dass man eine Erlaubnis braucht.
Je nach Beruf/Branche gibt's die Erlaubnis dann eher einfach oder eher schwierig.

Welchen Beruf hast du denn gelernt, bzw. welche Tätigkeit möchtest du ausüben?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #8 - 09.01.2007 um 14:12:14
 
inge schrieb am 09.01.2007 um 13:03:04:
Eine Arbeitserlaubnis bekommst du wie die meisten Ausländer nach Vorrangprüfung. Entweder du bekommst sie, oder halt nicht. Hast du 12 Monate die Genehmigung gehabt, tritt die Regelung aus §13 FreizügG in Kraft und du hast die "volle" (also auch Arbeitnehmerfreizügigkeit) Freizügigkeit.


Je nach Beruf/Branche gibt's die Erlaubnis dann eher einfach oder eher schwierig.

Welchen Beruf hast du denn gelernt, bzw. welche Tätigkeit möchtest du ausüben?

Ich dachte 12Monate Regel giltet auch wenn ich selbständig bin unentschlossen Also ich habe schon 2 Plätze,wo ich arbeiten konnte,nun es dreht sich immer um diese AE unentschlossen
Nach dem Abitur in Litauen habe ich weiter PC Kenntnissen Diplom gekriegt.Ich habe auch 2 Jahre extra für Deutsches Sprachdiplom Stufe II gelernt. Erfahrung habe ich in PC/Büroarbeit, dolmetschen,babysitting,kellnern, Gastronomiebereich...
Ich wurde gerne mich weiter hier fortbilden bzw. Ausbildung machen nur leider wie ich sehe,es wird nicht klappen Traurig
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Der_Jimi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 09.01.2007 um 14:19:44
 

Es ist schwierig, aber nicht unschaffbar, ich wiederhole mich.

Suche Dir eine Arbeit, in der Du Deine speziellen Fähigkeiten/ Sprachkenntnisse einsetzen kannst. Je spezieller, umso leichter wird es mit der Arbeitsgenehmigung.

Ich drücke die Daumen.

J.
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