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Definition "Gewöhnlicher Aufenthaltsort" (Gelesen: 1.213 mal)
zeirol
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Beiträge: 2
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Definition "Gewöhnlicher Aufenthaltsort"
06.01.2007 um 18:09:07
 
Hallo!
Was bedeutet: "Als Faustformel gilt die 183-Tage-Regel, das bedeutet, wenn sich eine Person 183 Tage oder mehr im Jahr im Inland aufgehalten hat, hat sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland."

Wenn ich Wochentags (Mo-Fr.) meiner unselbstständigen Tätigkeit im Ausland nachgehe, dabei aber täglich nach Beendigung meines Arbeitstages ins Inland zurückkehre, meine Freizeit und Urlaub ausschließlich im Inland verbringe, bin ich dann weniger als 183 Tage im Inland?

Roland
roland.zeiser@gmx.at
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ronny
Platin Member
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Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Definition "Gewöhnlicher Aufenthaltsort"
Antwort #1 - 06.01.2007 um 18:12:02
 
Zitat:
bin ich dann weniger als 183 Tage im Inland?


Hi Roland,

ich würde  das in dem Fall weiterhin als gewöhnlichen Aufenthalt im Inland bezeichnen.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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