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Namensänderung nach Eheschließung in England (Gelesen: 3.546 mal)
yaaba
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04.01.2007 um 10:41:52
 
Ich hab mal wieder eine Frage an die Experten unter Euch. Mein Mann aus Ghana und ich wollen im April auch noch kirchlich heiraten. Jetzt hat mein Mann den Wunsch geäußert, dass ich auch seinen Namen tragen soll.
Bei der Eheschließung in England hat jeder seinen Familiennamen behalten. Ich bin jetzt mit meinem Mann, unseren Ausweisen und der mit einer Apostille versehenen Heiratsurkunde zu meinem zuständigen Standesamt gegangen um die Namensänderung zu beantragen.
Dort bekam ich die Auskunft, dass dafür die Geburtsurkunde meines Mannes in Ghana durch einen Vertrauensanwalt überprüft werden müsse. Die Kosten belaufen sich auf ca. 400 €. Ich müsste auch die Namen der Familienmitglieder meines Mannes mit Adresse in Ghana auflisten. Erst wenn dies alles geschehen ist könnte der ganze Vorgang nach Berlin zum Standesamt 1 weitergeleitet werden.
Warum muss bei einer einfachen Namensänderung die Geburtsurkunde meines Mannes überprüft werden ? Außerdem hatte der zuständige Beamte nur Unterlages aus DM Zeiten. Er meinte früher hätte es zwischen 500 und 1500 DM gekostet.

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Yaaba
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Gabriele
 
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inge
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Antwort #1 - 04.01.2007 um 11:28:33
 
Zitat:
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Ist so, weil is' so ...

Wenn die Namensführung nach deutschem Recht "amtlich" sein soll, muss der Standesbeamte im Prinzip dieselben Prüfungen vornehmen, wie sie für eine Eheschließung in D nötig gewesen wären.
Der Ehename muss in's Familienbuch eingetragen werden. Das gibt's noch nicht, also muss ein's angelegt werden. Dazu sind bestimmte Prüfungen/Nachweise nötig. Weil's schließlich ne ordentliche dh. zuverlässige Urkunde werden soll.

Die Kosten (Vertrauensanwalt) liegen nicht in deutscher Verantwortung, sondern sind darin begründet, dass es halt Länder gibt in denen die Urkunden das Papier nicht wert sind, auf dem sie gefälscht wurden. Und im Familienbuch müssen nunmal korrekte Angaben über die Ehegatten stehen.

Dieselbe Problematik tritt übrigens auch häufig bei der (ach so einfachen) Eheschließung in DK auf. Letztlich verlagert sich nur der Zeitpunkt des Papierkriegs.
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Blaise
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Antwort #2 - 04.01.2007 um 13:03:02
 
Hallo,

mir ist jetzt aber nicht klar, warum der Standesbeamte die Geburtsurkunde überprüfen lassen will.

Ich kenne keinen (rechtlichen) Grund, warum grundsätzlich eine Geburtsurkunde dem Standesamt I in Berlin für die Namenserklärung vorgelegt werden muss.

Aber es kann natürlich sein, dass der Standesbeamte die Überprüfung der Geburtsurkunde aus mir unbekannten Gründen verlangt (z.B. bei unterschiedlicher Namensführung in Pass, Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde, etc).

Vielleicht kann der Standesbeamte ja mal seine Gründe für die Überprüfung nennen.

Blaise

P.S.: Wenn ich wieder im Dienst bin, schaue ich mal genauer nach. Übrigens die Webseite des Standesamtes I ist sehr gut. Dort sind auch die Informationen zum Ehenamen ausführlich und überschaubar erklärt.
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yaaba
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Antwort #3 - 04.01.2007 um 16:29:03
 
Hallo Blaise,

dort habe ich bereits gesucht und nichts über die Überprüfung der Geburtsurkunde gefunden. Der Standesbeamte hat sich unsere Unterlagen überhaupt nicht angeschaut. Er hat nur sofort erklärt er müsse die Geburtsurkunde überprüfen. Dabei will ich ja nur eine Namensänderung und kein familienbuch. Dann würde ich das ganze ja verstehen. Wobei ich davon aus gehe, dass die Überprüfung für die Eheschließung bereits in England stattgefunden hat und dies ja zur EU gehört.

Yaaba
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Gabriele
 
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ronny
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Antwort #4 - 04.01.2007 um 16:51:13
 
Im Gegensatz zum Kollegen Blaise, den ich sehr schätze sehe, ich durchaus Prüfungsbedarf im Hinblick auf die Geburtsurkunde, denn...

Eine Namenserklärung kann immer nur dann entgegengenommen werden, wenn der Name auch rechtmäßig geführt wird .

Ob der Ehemann den Namen vor der Eheschließung zu Recht führt kann nur eine ordnungsgemäße Urkunde des Heimatstaates dokumentieren.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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yaaba
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Antwort #5 - 15.01.2007 um 13:21:21
 
Hallo,

ich hatte am Wochenende noch einmal die Möglichkeit mich zu informieren. Da bekam ich jetz die Auskunft, dass ich für die Namensänderung nur unsere zwei Pässe und die beglaubigte Heiratsurkunde benötige. Das ganz kostet dann    17,00 €. Die Unterlagen werden dann nach Berlin Standesamt 1 gesandt. Nur wenn ich die Namensändreung beurkunden lassen möchte, dann läuft das ganze Prozedere mit Überprüfung der Geburtsurkunde meines Mannes.
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Gabriele
 
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yaaba
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Antwort #6 - 26.03.2007 um 13:55:25
 
Wollte nur noch mal mitteieln, Berlin hat mir meine Namensänderung problemlos anerkannt. Innerhalb von zwei Wochen nach Beantragung habe ich die Namensänderung bescheinigt bekommen. Man muss manchmal nur stur bleiben.

Yaaba
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Gabriele
 
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