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Bei FZF, was gilt als "ausreichender Wohnraum"? (Gelesen: 787 mal)
nuern14
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Beiträge: 8
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Bei FZF, was gilt als "ausreichender Wohnraum"?
13.12.2006 um 12:21:33
 
Eine allgemeine Frage:

was ist massgebend bei Beantragung eines FZF-Visums im Hinblick auf "ausreichenden Wohnraum", Wohnungsgroesse oder die Zahl der Schlafzimmer?

Konkret bei mir, Man, Frau und ein Kind unter 6 Jahren, sind da Schlafzimmer erforderlich(ein fuer die Eltern, das andere fuer das kind)?

Danke im voraus  fuer die Meinungen der Kenner!
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Mick
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46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bei FZF, was gilt als "ausreichender Wohnraum"
Antwort #1 - 13.12.2006 um 12:24:23
 
Wegen Crosspost geschlossen. Bitte den anderen
Fred fortführen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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