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auslaenderbehoerde fordert Abrechnung von Heizkost (Gelesen: 3.435 mal)
nuern14
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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10.12.2006 um 16:21:06
 
Dringende Bitte!

Ich habe bei der deutschen Botschaft in China ein Visum auf Familienzusammenfuehrung vor mehreren Wochen beantragt. Meine Frau arbeitet in einer Software-Firma und sie hat ein Kind (gehoert mir nicht!).

Jetzt schreibt die Auslaenderbehoerde meiner Frau, mit den ueblichen Unterlagen(Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Einkommensnachweis ) und (!) einer Abrechnung von Heizkosten bei der Behoerde zu erscheinen. Verstehe ich nicht, wieso Heizkosten, das ist nicht ueblich. Ist das ein schlechtes Vorzeichen fuer eine Ablehnung?

Also, die Wohnung mit einem Zimmer ist vor kurzem gemietet, und meine Frau ist noch nicht eingezogen und bleibt noch in ihrer alten Wohnung.

Kann jemand unter euch, der sich in dem Berichen auskennt, Bescheid sagen, vielen Dank!
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bluebyte
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 10.12.2006 um 16:43:57
 
naja. eigentlich ganz einfach.

sie wollen prüfen ob anhand der einkommensnachweis auch die heizkosten gedeckt sind.  Laut lachend

ob das der ABH dazu berechtigt ist, mag ich in frage stellen.
wieso verlangen sie auch keine versicherungen, kfz-steuer bzw. konto auszüge von die letzte 12 monaten ?

imho, sollte der einkommensnachweis völlig ausreichen, eventuell noch mietvertrag. sonst nichts.

bluebyte

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Toppy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 10.12.2006 um 17:30:34
 
nuern14 schrieb am 10.12.2006 um 16:21:06:
Jetzt schreibt die Auslaenderbehoerde meiner Frau, mit den ueblichen Unterlagen(Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Einkommensnachweis ) und (!) einer Abrechnung von Heizkosten bei der Behoerde zu erscheinen. Verstehe ich nicht, wieso Heizkosten, das ist nicht ueblich.


Ni hao,

sag mal bist du sicher dass deine Frau das richtige Visa (FZF) beantragt? Oder reden da mal wieder zwei aneinander vorbei? Das können die hier nämlich ganz hervorragend.
Bei Schengenvisa wird teilweise auch Versicherungsbelege und sonstiges mehr abgefordert. Halt zum schecken ob der Kandidat zuverlässig ist. Bei Visa auf FZF ist das etwas ungewöhnlich aber durchaus möglich.

siehste hier: http://www.shanghai.diplo.de/Vertretung/shanghai/de/__downloads/download__visa__...

-Toppy-

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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 10.12.2006 um 21:12:19
 
Hi,

wenn ich nuern14 richtig verstanden habe, ist seine Frau schon in Deutschland und möchte nunmehr ihr Kind per FZF nach Deutschland holen.  Richtig ?

Während die Einkommensverhältnisse des ausländischen Ehepartners bei der FZF zum Deutschen weniger relevant sind, ist die Einkommens- und Bedarfssituation beim Nachzug eines sonstigen Ausländers zu prüfen. Der Nachzug des ausländishen Kindes zu seiner ausländischen Mutter soll erfolgen. 
Der Einlader ist auf Bonität zu prüfen. Hier wird geprüft, ob das Einkommen ausreicht, zwei Köpfe ohne Belastung des Staates durchzufüttern.

Es werden wahrscheinlich die Warmkosten des Mietverhältnisses und sozialhilferechtlichen Bedarf dem Einkommen gegenübergestellt. Ist das Einkommen höher wird das Kind wahrscheinlich mit der Mutter einreisen dürfen.
Ist der errechtnete, fiktive Bedarf höher als das Einkommen, wird das Kind wahrscheinlich nicht einreisen dürfen, da sonst ein Anspruch auf Sozialleistungen entstehen könnte.
Zudem muss ausreichend Wohraum vorhanden sein.
Also die Forderung der ABH nach Heizkostennachweis erscheint gerechtfertigt.

Wieso hat alledings die Frau eine 1 Zimmer Wohnung angemietet ? Besteht die ehel. Lebensgemeinschaft nicht mehr ?

Proll
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Toppy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 11.12.2006 um 01:27:41
 
Moin proll,

hmmm, sehe (rate) ich anders. nuern14 schreibt ja Zitat:
Ich habe bei der deutschen Botschaft in China ein Visum auf Familienzusammenfuehrung vor mehreren Wochen beantragt. Meine Frau arbeitet in einer Software-Firma und sie hat ein Kind (gehoert mir nicht!)
Visum auf FZF eines Kindes wird dann wohl durch die Mutter beantragt. Ich denke wohl er meint FZF mit seiner Frau und er hat lediglich ABH mit Botschaft/Konsulat verwechselt.
nuern14: Kläre uns doch mal bitte auf.

-Toppy-
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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 11.12.2006 um 09:11:19
 
nuern14 schrieb am 10.12.2006 um 16:21:06:
Jetzt schreibt die Auslaenderbehoerde meiner Frau, mit den ueblichen Unterlagen(Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Einkommensnachweis ) und (!) einer Abrechnung von Heizkosten bei der Behoerde zu erscheinen.
Also, die Wohnung mit einem Zimmer ist vor kurzem gemietet, und meine Frau ist noch nicht eingezogen und bleibt noch in ihrer alten Wohnung.


Also die ABH kann nur jemanden anschreiben, wenn der Ausländer in Deutschland ist. Ein Mietvertrag sollte auch nur für hier lebende vorliegen.

Also nuern14, wir sind alle gespannt, wie der Sachverhalt richtig ist !
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nuern14
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Antwort #6 - 13.12.2006 um 06:22:34
 
Entschuldigung fuer die Verspaetung.

Danke sehr fuer die zahlreichen Antworten. Eure Hilfesbereitschaft uebersteigert meine Erwartung!

Ich habe mich wohl nicht klar genug ausdrueckt. Also ich selber beantragt ein Visum auf Familienzusammenfuehrung, meine Frau arbeitet momentan in Deutschland und ihr Kind(nicht mein Kind ) ist jetzt auch in Deutschland.

Nach dem Studieren euerer Antworten und erneuter Bewertung der Sachlage muss ich meine Frage anders formulieren(Heizkosten sind wohl nicht der Kern der Frage): gilt unsere neu angemietete Wohnung als "ausreichend Wohnraum"? Da unsere Wohnung zwar gross genug ist, hat sie aber nur ein Schlafzimmer, fuer 3 Personen genuegt sie  gar nicht den Wohnraumerfordernissen der Behoerde, oder?


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sunnysunshine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 13.12.2006 um 15:13:42
 
welche Staatsangehörigkeiten haben Frau und Kind? Wie alt ist das Kind? Wie groß ist die Wohnung (qm)? Wohnt sonst noch jemand in der Wohnung?
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 13.12.2006 um 15:21:01
 
Und mal rein interessehalber:
Warst du schon mal in D? Für jemanden der offensichtlich nicht in D lebt, sind deine Deutschkenntnisse IMO jedenfalls recht beachtlich!
(Deswegen sind wir wohl davon ausgegangen, dass du derjenige bist, der bereits in D ist)
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nuern14
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 13.12.2006 um 15:41:30
 
Zu Sunnysunschine: meine Frau und ich, wir beide sind chinesisch, das Kind stammt von einem deutschen Vater und es ist 5 Jahre alt. Sonst wohnt niemand in der Wohnung( 44 Quadrameter gross, mit einem Schlafzimmer, einer Diele, Kueche Bad sind vorhanden).

Zu Inge: ja, du hast Recht, ich war mehrere Jahre in BRD gewesen.
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sunnysunshine
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Antwort #10 - 13.12.2006 um 15:47:42
 
Zitat:
44 Quadrameter gross

das sollte eigentlich ausreichen Zwinkernd

Berechnungsgrundlage ist folgende:
jeder Bewohner über 6 Jahre: 12 qm
Kinder von 2-6 Jahre: 10 qm
Kinder unter 2 Jahre bleiben außer Betracht

damit müsstet ihr mind. 34 qm nachweisen können
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