Hi,
wenn ich nuern14 richtig verstanden habe, ist seine Frau schon in Deutschland und möchte nunmehr ihr Kind per
FZF nach Deutschland holen. Richtig ?
Während die Einkommensverhältnisse des ausländischen Ehepartners bei der
FZF zum Deutschen weniger relevant sind, ist die Einkommens- und Bedarfssituation beim Nachzug eines sonstigen Ausländers zu prüfen. Der Nachzug des ausländishen Kindes zu seiner ausländischen Mutter soll erfolgen.
Der Einlader ist auf Bonität zu prüfen. Hier wird geprüft, ob das Einkommen ausreicht, zwei Köpfe ohne Belastung des Staates durchzufüttern.
Es werden wahrscheinlich die Warmkosten des Mietverhältnisses und sozialhilferechtlichen Bedarf dem Einkommen gegenübergestellt. Ist das Einkommen höher wird das Kind wahrscheinlich mit der Mutter einreisen dürfen.
Ist der errechtnete, fiktive Bedarf höher als das Einkommen, wird das Kind wahrscheinlich nicht einreisen dürfen, da sonst ein Anspruch auf Sozialleistungen entstehen könnte.
Zudem muss ausreichend Wohraum vorhanden sein.
Also die Forderung der
ABH nach Heizkostennachweis erscheint gerechtfertigt.
Wieso hat alledings die Frau eine 1 Zimmer Wohnung angemietet ? Besteht die ehel. Lebensgemeinschaft nicht mehr ?
Proll