Zitat:Wo ist das Kind geboren, in den USA? Soweit mir bekannt, muss man in diesem Fall das Kind innerhalb des ersten Lebensjahres beim deutschen Konsulat anmelden, da das Kind sonst nur US-Bürgerschaft hat und nicht auch EU/deutsch ist.
Unfug. Kind wurde von einer deutschen Mutter geboren und kann auch nach Jahren noch bestätigen lassen, dass es Deutscher ist. Je früher desto besser, aber deutsch bleibt deutsch
Falls kein deutscher Wohnsitz vorhanden, dürfte das Standesamt I in Berlin zuständig sein.
Zitat:Dein Mann kann nur mit Dir nach Deutschland umziehen, wenn Ihr verheiratet seid
Der Vater reist als Vater eines Deutschen. Heirat wäre schön ist aber nicht vorgeschrieben. Dazu muss natürlich a) die StA des Kindes mind. deutsch sein und b) die Vaterscahft anerkannt worden sein und c) grundsätzlich muss eine elterliche Fürsorge ausgeübt werden. Damit wären zumindest die Voraussetzungen für eine
AE für D erfüllt (bzw EU, da er damit ja Angehöriger einer Eule wäre)
Zitat:Es werden zwar auch "eingetragene Partnerschaften" anerkannt zwecks Einwanderung,
m + m oder f + f = eingetragene Partnerschaft
m + f = Ehe!
Zitat:in die übrige EU für unverheiratete Paare mit einem EU-Bürger relativ einfach macht
Ohne die Landesgesetze da näher zu kennen, wage ich das trotzdem anzuzweifeln!