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Ausländischer Vater mit deutschem Kind (Gelesen: 1.585 mal)
Leoli
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Ausländischer Vater mit deutschem Kind
08.12.2006 um 20:11:35
 
Ich (Mutter) bin Deutsche, Vater ist Serbe, Kind ist 4 Monate alt, gemeinsames Sorgerecht, alle leben in USA in gemeinsamen Haushalt, sind aber nicht verheiratet.

Fragen:
- Hilft es dem Vater, dass er einen deutschen Sohn hat bei der Visaerteilung für gemeinsame Reisen mit Kind nach Deutschland.
- Bekommt der Vater bei gemeinsamen Umzug nach Deutschland eine Aufenthaltsgenehmigung
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Miss Piggy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Rechtsanwalt/-anwältin
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #1 - 08.12.2006 um 23:52:33
 
interessante frage  hä?

also ich würde sagen, eine AE zum familiennachzug gibt es nicht, weil du deinen gewöhnlcihen aufenthalt nicht in der BRD hast..

vielleicht eine einreise als tourist.. hm, und dann hier die AE zum familiennachzug beantragen: die lebensgemeinschaft besteht dann ja schon hier (für 3 Monate); bei der AE handelt es sich um einen gebundenen anspruch. daher sperrt § 5 Abs. 2 nicht automatisch, da das nachholen des visaverfahrens wohl unzumutbar ist. daher KANN die ALB das visum erteilen.. wohlgesonnen werden sie dann aber vermutlich nicht sein..

sicherer wäre es, wenn du mit kind vorweg reist und er einen antrag auf familiennachzug stellt.
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USS Swinetrek
 
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #2 - 09.12.2006 um 00:59:52
 
Leoli schrieb am 08.12.2006 um 20:11:35:
Ich (Mutter) bin Deutsche, Vater ist Serbe, Kind ist 4 Monate alt, gemeinsames Sorgerecht, alle leben in USA in gemeinsamen Haushalt, sind aber nicht verheiratet.

Fragen:
- Hilft es dem Vater, dass er einen deutschen Sohn hat bei der Visaerteilung für gemeinsame Reisen mit Kind nach Deutschland.

Ich denke schon, dass es unter diesen Umständen
einfacher ist.

Zitat:
- Bekommt der Vater bei gemeinsamen Umzug nach Deutschland eine Aufenthaltsgenehmigung

Wenn der gewöhnliche Aufenthalt gemeinsam in D.
genommen werden soll, sehe ich kein Problem. Da
muss allerdings eine Wohnung zur Verfügung stehen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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lifeart
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 09.12.2006 um 01:11:25
 
Wo ist das Kind geboren, in den USA? Soweit mir bekannt, muss man in diesem Fall das Kind innerhalb des ersten Lebensjahres beim deutschen Konsulat anmelden, da das Kind sonst nur US-Bürgerschaft hat und nicht auch EU/deutsch ist.
Dein Mann kann nur mit Dir nach Deutschland umziehen, wenn Ihr verheiratet seid. In diesem Fall allerdings ohne grosse Probleme. Es werden zwar auch "eingetragene Partnerschaften" anerkannt zwecks Einwanderung, aber soweit ich weiss müssen diese entweder in Deutschland eingetragen sein und/oder genau deutschem Recht entsprechen. Da hat es wohl einige Fälle gegeben, wo dies nicht so einfach war.
In anderen EU-Ländern scheint es mit dieser Option (eingetragene Partnerschaft) nicht so schwierig zu sein, siehe Frankreich = concubinage oder Niederlande = samen wonen, etc , was die dauerhafte Einreise in die übrige EU für unverheiratete Paare mit einem EU-Bürger relativ einfach macht. Aufenthaltserlaubnis bekommt der Partner relativ einfach, soweit ein Nachweis dass man tatsächlich ein Paar ist, wenn auch unvergeiratet, gegeben werden kann. Krankenversicherung muss sein und freizügigkeitsberechtigt muss man (der EU-Teil der "eingetragenen Partnerschaft") auch sein, das ist man in den meisten Fällen, ausser man überhaupt kein Geld UND keinen Job in Aussicht und man plant, auf "Stütze" zu gehen = ergo: keine dauerhafte Einreise auch für den EU-Bürger möglich. In dem Fall geht nur Deutschland, da deutsche StB., in diesem Fall siehe oben
Ob Dein EU-Pass einen Unterschied bei Besuchervisum/Schnegenvisum für Deinen Mann macht weiss ich nicht
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lifeart
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
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Antwort #4 - 09.12.2006 um 01:21:10
 
Zitat:
Wo ist das Kind geboren, in den USA? Soweit mir bekannt, muss man in diesem Fall das Kind innerhalb des ersten Lebensjahres beim deutschen Konsulat anmelden, da das Kind sonst nur US-Bürgerschaft hat und nicht auch EU/deutsch ist.

Unfug. Kind wurde von einer deutschen Mutter geboren und kann auch nach Jahren noch bestätigen lassen, dass es Deutscher ist. Je früher desto besser, aber deutsch bleibt deutsch Zwinkernd
Falls kein deutscher Wohnsitz vorhanden, dürfte das Standesamt I in Berlin zuständig sein.

Zitat:
Dein Mann kann nur mit Dir nach Deutschland umziehen, wenn Ihr verheiratet seid

Der Vater reist als Vater eines Deutschen. Heirat wäre schön ist aber nicht vorgeschrieben. Dazu muss natürlich a) die StA des Kindes mind. deutsch sein und b) die Vaterscahft anerkannt worden sein und c) grundsätzlich muss eine elterliche Fürsorge ausgeübt werden. Damit wären zumindest die Voraussetzungen für eine AE für D erfüllt (bzw EU, da er damit ja Angehöriger einer Eule wäre)

Zitat:
Es werden zwar auch "eingetragene Partnerschaften" anerkannt zwecks Einwanderung,

m + m oder f + f = eingetragene Partnerschaft
m + f = Ehe!

Zitat:
in die übrige EU für unverheiratete Paare mit einem EU-Bürger relativ einfach macht

Ohne die Landesgesetze da näher zu kennen, wage ich das trotzdem anzuzweifeln!
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