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Abgelehntes Besuchervisa-was nun? (Gelesen: 11.332 mal)
shalisara
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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01.12.2006 um 19:26:18
 
Hallo ihr Lieben.
Ich bin sehr verzweifelt und auf der Suche nach ein paar Antworten.Vielleicht kann mir jemand von Euch weiterhelfen.
Also was ist geschehen?
Ich habe meinen Freund nach Deutschland eingeladen.Er ist NIgerianer und lebt in Nigeria.
Habe eine Verpflichtungserklärung abgegeben und mein Freund hatte einen Termin bei der deutschen Botschaft in Lagos.Alle erforderlichen Papiere waren vorhanden.Die Zusage für das Touristenvisa wurde ihm gegeben und die Visa-Gebühren( 35 Euro),die sofort zu zahlen sind, wurden bereits von ihm entrichtet.Am Donnerstag sollte er den Pass mit Visa wieder abholen.
Und dann kam die große Enttäuschung.
Das Visa wurde ohne Begründung abgelehnt und in seinem Pass wurde eine Seite mit einem großen Stempel versehen.
Dieser Stempel besagt wohl das der Visaantrag abfgelehnt wurde.
Es Ist ein großer Buchstabe " D ".

Nun meine Fragen.Was bedeutet dieses " D "
Welche Auswirkungen hat es auf evtl spätere Visaanträge.
Und wäre es mit diesem Stempel überhaupt noch möglich ein Visa zur Eheschließung zu beantragen????????????????

Ich danke Euch schon mal für eventuelle Antworten .
Mit ganz traurigen Grüßen Shalisara
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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 01.12.2006 um 19:55:06
 
"D" bedeutet Deutschland

War dein Freund schon mal in Deutschland ? Deinen Schilderungen könnte man entnehmen, dass ihr heiraten wolltet. Hattet ihr das richtige Visum beantragt ?

Proll
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shalisara
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #2 - 01.12.2006 um 20:29:28
 
Danke für die Antwort.Das D muß irgendwas bedeuten wie "delete" oder "decline" sowas wie abgelehnt.Es ist ein Stempel der Bundesrepublik Deutschland mit diesem D....
Es sollte ein Besuchervisa sein.Er war schon mal in Europa,da haben wir uns kennengelernt und ineinander verliebt.
Das ist nun schon fast 3 Jahre her.Wir planen schon irgendwann zu heiraten,aber eigentlich wollten wir vorher erstmal ein bischen mehr Zeit miteinander verbringen.Da uns diese Möglichkeit aber nicht gestattet wird,da das Visa zum Besuchszweck abgelehnt wurde,überlegen wir ein Visa zur Eheschließung zu beantragen.
Wir wissen das das alles sehr kompliziert ist und viel Zeit braucht.Aber wir haben keine andere Möglichkeit.Oder?
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Einbeck
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Antwort #3 - 01.12.2006 um 23:13:04
 
Das D  steht für Deutschland, daneben enthält der Stempel normalerwiese ein Datum.
Dieser Stempel bedeutet das an diesem Tage ein Visum bei der deutschen Vertretung beantragt wurde.

Eine Begründung der Ablehnung ist nicht vorgeschrieben und international nicht üblich.
Gegen die Ablehnung kann remonstriert werden, im Remonstrationsbescheid werden die Ablehnungsgründe mitgeteilt.

Die Visagebühr ist bei Antragstellung zu zahlen und gibt es im Falle einer Ablehnung nicht zurück. Ohne Zahlung der Gebühr wird kein Antrag entgegengenommen.
Die Annahme des Antrages und die Bezahlung der Gebühr garantiert keine positive Entscheidung.

Eine Visaerteilung wird niemand bei Antragsabgabe zusagen, der annehmende Bedienstete  (im Regelfall eine Ortskraft) hat keine Entscheidungsbefugnisse, diese trifft der Visaentscheider oder Visastellenleiter.

Die Ablehnung könnte verschiedene Gründe haben:
Verdacht das das falsche Visum beantragt wurde (Lebensgefährte und Ehe in Deutschland vermutet) was zu zweifeln an der Rückkehrbereitschaft führen könnte

oder
weil die Rückkehrbereitschaft allgemein angezweifelt wurde.

Rückkehrbereitschaft
wie steht es um seine Verwurzelung im Heimatland und
Reisehistorie nach Europa?
Guter und sicherer Job, Einkommen, Grundbesitz oder ähnliches?
Hoffentlich nicht jung, ledig und arbeitslos

Ein Visum zur Eheschließung kann beantragt werden, dies kann er gleich tuen.
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Antwort #4 - 02.12.2006 um 00:24:50
 
nicht zu vergessen: "war schon mal in Europa"
länger, kürzer?
legal, illegal, Asylantrag?
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shalisara
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #5 - 02.12.2006 um 13:22:16
 
Vielen Dank erstmal an den Experte für die kompetente Antwort.Nun weiß ich schon mal etwas mehr.
Könntest du mir vielleicht sagen wie denn das abläuft wenn man ein Ehe-visa beantragt.
Gibt es diese Art des speziellen Visa? Ist es vielleicht ratsam das ich mich nochmal mit meiner Ausländerbehörde in Kontakt zu setzen oder wer kann mir denn da genaue Angaben machen wie der richtige Ablauf wäre.
Soviel ich weiß müßen ja erst alle Papiere geprüft werden bevor man solch ein Visa beantragt.
Und soviel ich weiß kann die Botschaft auch diesen Antrag,ohne Angaben von Gründen,ablehnen.
Das alles ist sehr kompliziert und kostet uns viel Kraft(und auch Geld ).
Es ist einfach sehr traurig,daß man nicht die Möglichkeit bekommt,wenn man verliebt ist,etwas Zeit miteinander zu verbringen.So bleibt einem nur die Eheschließung.Und auch dies ist ja eher mit viel Nervenkrieg und Sorgen verbunden.Für Vorfreude oder Planung einer schönen Hochzeit ist da ja garkein Platz mehr.
Ich bin sehr traurig über diese Situation.
Aber wir wollen die Hoffnung nicht aufgeben.Lg shalisara

Ach ja er war übrigens legal in Europa.Mit Visa !
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« Zuletzt geändert: 02.12.2006 um 13:38:58 von shalisara »  
 
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Antwort #6 - 02.12.2006 um 13:34:40
 
Okay er hatte schon mal ein Schengenvisa? Von welcher Botschaft?

Aber zu seiner Person sagst Du nichts,
Alter, Familienstand,
Beruf, Einkommen, Vermögen, Arbeitgeber, Reise im bezahlten Urlaub?
Dauer der geplanten Reise? Reisezeit entspricht Urlaubsanspruch?
Festes Job oder Aushilfsjob?
evtl. jung, ledig, ungebunden und bei Eltern lebend?
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shalisara
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #7 - 02.12.2006 um 13:50:29
 
Kann ich auch sagen.Er ist 31 natürlich ledig,da ich ja keinen verheirateten Mann liebe.Er hat einen Job,Bescheinigung wurde vorgelegt,auch Bescheinigung vom Arbeitgeber das er frei hat für die Zeit.Das verlangte die Botschaft.
Er ist nicht reich,aber er hat ein Konto mit dem Betrag,den die Botschaft als Mindestbetrag ihm gesagt hat.
Ich habe mich verpflichtet für alle Versorgungskosten,die für ihn bei mir anfallen,aufzukommen.
Habe alle Krierien für diese Verpflichtungserklärung erfüllt.
Wieso wird einem nicht schon von vorn herein gesagt das ledige Menschen nie ein solches Visa bekommen.Dann hätte ich und er viel Geld gespart.
Ich weiß nicht was man unter verwurzelt versteht.
Ich selber habe wenig Kontakt zu meiner Familie,bin ich somit mit meinem Land Deutschland nicht wirklich verwurzelt.
Ich weiß das die Botschaft die Rückkehrwilligkeit prüft.
Wir möchten auf jeden Fall irgendwann in Zukunft zusammenleben,das ist sicher.Aber gibt es dafür überhaupt eine Möglichkeit.
Ich habe langsam das Gefühl das man es auf einem ehrlichen,rechtlich korrekten Weg nicht schaffen kann.
Das macht mir wirklich große Sorge.
Vorallem habe ich große Probleme das alles meiner Tochter zu erkären,denn ich versteh es ja selbst kaum.
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Antwort #8 - 02.12.2006 um 14:58:48
 
Hi,
niemand sagt das "ledige" kein Visa erhalten können.
Geprüft wird die Rückkehrbereitschaft, diese wird an bestimmten Merkmalen festgemacht.
wie lange wollte er denn auf besuch kommen?

Für eine Rückkehrbereitschaft spricht ein u.a. guter (besser bezahlter) sicherer  Job bei bekannten soliden  Arbeitgeber, Haus- oder Grundbesitz ist auch hilfreich.

Da wäre ein einfacher Job als Kellner oder Verkäufer, Jobs die man jederzeit aufgeben würde oder könnte, nicht ideal.
Vergiß nicht in vielen Entwicklungsländern würde man für ein Visa für Deutschland einiges aufgeben und vieles tuen.

Deine Verpflichtungserklärung ersetzt nur fehlendes Einkommen und Vermögen auf Seiten des Antragstellers Die Verpflichtungserklärung ist ein bestandteil von aderen vorzulegenden Unterlagen.
Hätte er selbst ausreichendes Einkommen und Vermögen könnte man von der Vorlage einer Verpflichtungserklärung absehen.

Eine Anmerkung, diese Ablehnung bezieht sich nicht auf Dich, Du, Deine Person und Familie wurden nicht geprüft oder abgelehnt.
Du hast einzig und alleine eine Verpflichtungserklärung, die im Visaverfahren gefordert wurde, abgegeben.
Kann verstehen, das man sich selbst als Einladender als abgelehnt fühlt, Botschaften entscheiden aber nicht über Einlader sondern einzig und alleine über Antragsteller..
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Antwort #9 - 02.12.2006 um 15:11:36
 
Heiratsvisum etc.
Info der Botschaft in Abuja

http://www.abuja.diplo.de/Vertretung/abuja/en/04/Visa__requirements/Long__Term/L...
oder link
http://www.abuja.diplo.de/Vertretung/abuja/en/04/Forms__leaflets/merkblatt__fami...
bzw. Link
http://www.abuja.diplo.de/Vertretung/abuja/en/04/Visa__requirements/Long__Term/D...

Family Reunion and Student Visa (Long-Term Visa)
Due to a high number of applicants, the following procedure regarding long-term visa applications, i.e. stays exceeding 3 months in Germany such as cases of family reunion, students and au-pair visa, applies:

Visa applications can only be submitted on appointment. Appointments for visa applications are only available by e-mail at

family-student@lago.diplo.de

When applying for an appointment, please state clearly the first name, surname and passport number of the applicant. Applications for appointments which do not contain the a.m. data will not be answered!

Please also note that due to the above-mentioned high volume of applicants, the waiting period for appointments for long-term visa is at present up to 4 weeks.

Long-term visa applicants who show up later than 9.00 a.m. on the date of interview or applicants who are not in possession of all relevant documents and/or duly filled-in visa forms (see links below) will be given a new date for an interview.

Persons presenting invitation letters or appointments in already pending visa cases must show up before 10.00 a.m.

Further changes might be announced on short-term notice. The Embassy regrets that these strict procedures had to be introduced but they were necessary due to the high volume of applicants. Please not that no exceptions will be made.

We appologize for any inconvenience that may be caused and kindly request your co-operation. Thank you!


Bei Heiratsvisa,
solltest Du Dich auch bei Deinen Standesbeamten zu erforderlichen Unterlagen Urkunden und Dokumenten erkundigen.

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shalisara
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #10 - 02.12.2006 um 15:58:05
 
All deine Schilderungen sind natürlich einleuchtend.Allerdings muß ich anmerken,daß nicht Jeder solch einen tollen,sicheren gut bezahltenJob bei einem solidem Arbeitgeber hat.Auch nicht hier in Deutschland und schon garnicht in Nigeria.
Ich weiß nicht welche Informationen du über dieses Land hast,aber ein Job wie Kellner oder Verkäufer ist für nigerianische Verhältnisse schon sehr gut.
Und Haus-und Grundbesitz hab auch ich nicht,und er auch nicht.
Aber dieses Kriterium wurde bei Antragstellung auch nicht erfragt.
Wenn jemand all diese vorteiligen Kriterien erfüllt..und noch bischen reich ist dazu,dann hat er in Nigeria andere Möglichkeiten ein Visa zu bekommen.
Aber wir haben ja gedacht (vorallem ich als braver deutscher Bürger)
das man mit ehrlichen Dingen im Leben ans Ziel kommt.
Es tut mir sehr leid,das ich einen nicht so reichen Nigerianer liebe,und das unser Glück von solchen finanziellen Voraussetzungen abhängig ist.
Der Besuch sollte über Weihnachten sein und ca. für 4 Wochen.Damit wir mal in Ruhe unsere Zukunft planen können.
Und wieso glaubt man eigentlich gleich das wir heiraten wollen.Ich war bei unserer Standesbeamtin und habe mich erkundigt.Sie selbst hatte nicht viel Ahnung und mußte sich die Infos erst besorgen.Auf jeden Fall ist es in der kurzen Zeit eines Besuchervisas nicht möglich hier zu heiraten.
Für mich macht es auf jeden Fall den Eindruck,das die Botschaft absichtlich die Kriterien sehr hoch setzt.. und normale(nicht so gut verdienende) keine Chance haben.
Ich bin sehr verwirrt und enttäuscht.
Eine FRage noch: Ein Visa zur Eheschließung darf die Botschaft doch genauso grundlos ablehnen.Da macht es keinen Sinn das ich vorher so viel Geld ffür die ganze Überprüfung der Papiere ausgebe.Oder?
Welche Kriterien wären denn dafür von Vorteil,deiner meinung nach?
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Ernas
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 02.12.2006 um 16:25:51
 
shalisara schrieb am 02.12.2006 um 15:58:05:
All deine Schilderungen sind natürlich einleuchtend.Allerdings muß ich anmerken,daß nicht Jeder solch einen tollen,sicheren gut bezahltenJob bei einem solidem Arbeitgeber hat.Auch nicht hier in Deutschland und schon garnicht in Nigeria.
Ich weiß nicht welche Informationen du über dieses Land hast,aber ein Job wie Kellner oder Verkäufer ist für nigerianische Verhältnisse schon sehr gut.
Und Haus-und Grundbesitz hab auch ich nicht,und er auch nicht.
Aber dieses Kriterium wurde bei Antragstellung auch nicht erfragt.
Wenn jemand all diese vorteiligen Kriterien erfüllt..und noch bischen reich ist dazu,dann hat er in Nigeria andere Möglichkeiten ein Visa zu bekommen.
Aber wir haben ja gedacht (vorallem ich als braver deutscher Bürger)
das man mit ehrlichen Dingen im Leben ans Ziel kommt.
Es tut mir sehr leid,das ich einen nicht so reichen Nigerianer liebe,und das unser Glück von solchen finanziellen Voraussetzungen abhängig ist.
Der Besuch sollte über Weihnachten sein und ca. für 4 Wochen.Damit wir mal in Ruhe unsere Zukunft planen können.
Und wieso glaubt man eigentlich gleich das wir heiraten wollen.Ich war bei unserer Standesbeamtin und habe mich erkundigt.Sie selbst hatte nicht viel Ahnung und mußte sich die Infos erst besorgen.Auf jeden Fall ist es in der kurzen Zeit eines Besuchervisas nicht möglich hier zu heiraten.
Für mich macht es auf jeden Fall den Eindruck,das die Botschaft absichtlich die Kriterien sehr hoch setzt.. und normale(nicht so gut verdienende) keine Chance haben.

Die Botschaft setzt die Kriterien nicht hoch, diese gelten weltweit
Zitat:
Ich bin sehr verwirrt und enttäuscht.
Eine FRage noch: Ein Visa zur Eheschließung darf die Botschaft doch genauso grundlos ablehnen.Da macht es keinen Sinn das ich vorher so viel Geld ffür die ganze Überprüfung der Papiere ausgebe.Oder?
Welche Kriterien wären denn dafür von Vorteil,deiner meinung nach?

Bei der Ablehnung für ein Visum zwecks Eheschliessung müste die Botschaft diese begründen. Eine Garantie bei irgendeinem Antrag auf irgendetwas wirst du nie bekommen, sonst bräuchte man es ja nicht zu beantragen
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shalisara
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #12 - 03.12.2006 um 00:30:41
 
Ich danke Euch erstmal für eure schnellen Antworten.
Ich werde mich nun mal bei Standesamt,Ausländerbehörde u.s.w in Ruhe erkundigen,welche Möglichkeiten es gibt und welche Voraussetzungen wir brauchen.
Und Erna,zu deiner Antwort,das man nie eine Garantie hat,das stimmt schon.Aber wenn man bei uns einen Antrag stellt auf etwas,und alle Bedingungen sind erfüllt,dann wird diesem Antrag auch stattgegeben.
So war es in meinem bisherigen Leben.
Was mich allerdings auch wundert ist,das die Gebühren im Voraus beglichen werden müssen.Bei der Ausländerbehörde mußte ich meine 25 Euro erst bezahlen wenn dem Antrag stattgegeben ist und ich die Verpflichtungserklärung erhalte.Für die Prüfung meiner Finanzen und meines Wohnraumes muß ich nichts zahlen.
Und das diese ganzen Bestimmungen weltweit gelten,bezweifel ich.(oder ich habe da etwas mißverstanden und du meinst die Regelungen bestehen weltweit in den deutschen Auslandsvertretungen)
Wenn ich einen Visa-Antrag stelle für ein anderes Land,wird bestimmt nicht nachgefragt,ob ich eine Bescheinigung über den eingereichten Urlaub für diese Zeit habe.Nur so als Beispiel.
Ich hoffe das wir irgendwie einen Weg finden,auf normalem richtigen legalem Weg zusammenzukommen.
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Toppy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #13 - 03.12.2006 um 06:26:31
 
shalisara schrieb am 03.12.2006 um 00:30:41:
Ich hoffe das wir irgendwie einen Weg finden,auf normalem richtigen legalem Weg zusammenzukommen.

Moin ersma,

warum überlegst du nicht zu ihm zu gehen. Das wäre ja auch ein legaler Weg und du könntest dann gleich etwas von seiner Kultur (die unserige kennt er ja schon) mitbekommen. Wenn ihr dann erst einmal einige Zeit (2-3 Monate) in Nigeria verbracht habt, ist das bei einem Visaantrag zur Eheschließung nur dienlich. Euer Zusammenleben in Deutschland ohne Trauschein ist nun mal defakto in der vorliegenden Situation vom Gesetz her nicht machbar. Hilft auch nicht darüber zu jammern, es ist halt so. Aber wenn die Liebe stark genug ist würde ich über den oben genannten Weg nachdenken, zumahl es von D nach N genauso weit ist wie umgekehrt nur die Flüge von D nach N meist erheblich günstiger sind.

Schönen Sonntach an alle, -Toppy-
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Ernas
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #14 - 03.12.2006 um 06:39:20
 
shalisara schrieb am 03.12.2006 um 00:30:41:
Ich danke
Und Erna,zu deiner Antwort,das man nie eine Garantie hat,das stimmt schon.Aber wenn man bei uns einen Antrag stellt auf etwas,und alle Bedingungen sind erfüllt,dann wird diesem Antrag auch stattgegeben.
So war es in meinem bisherigen Leben.

wobei du bedenken must, dass es sich hier um die Voraussetzungen zur Beantragung des Visums handelt, nicht aber für die Erteilung eines Visums. Dass sind doch gehörige Unterschiede.
Zitat:
Was mich allerdings auch wundert ist,das die Gebühren im Voraus beglichen werden müssen.Bei der Ausländerbehörde mußte ich meine 25 Euro erst bezahlen wenn dem Antrag stattgegeben ist und ich die Verpflichtungserklärung erhalte.Für die Prüfung meiner Finanzen und meines Wohnraumes muß ich nichts zahlen.

Die Botschaften unterliegen bei der Geldannahme der Auslandskostenverordnung. Die im Volksmund "Visagebühren" genannten Gelder sind nichts anderes als Bearbeitungsgebühren für den Visaantrag. Die Antragsteller bezahlen also die Bearbeitung des Antrags, nicht aber die Erteilung eines Visums aus diesem Antrag. Bei einer Ablehnung aus einem solchen Antrag heraus ist es ebenso.
Zitat:
Und das diese ganzen Bestimmungen weltweit gelten,bezweifel ich.(oder ich habe da etwas mißverstanden und du meinst die Regelungen bestehen weltweit in den deutschen Auslandsvertretungen)

genau das meinte ich
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