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Ledigkeitsbescheinigung Malaysia (Gelesen: 4.615 mal)
zappageck
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23.11.2006 um 18:22:48
 
Hallo erstmal...
ich bin so langsam am verzweifeln. Meine Verlobte aus Malaysia und ich wollen heiraten. Sie ist im 5 Monat schwanger. Nun sagt die malayische Botschaft in Berlin wir brauchen eine Ledigkeitsbescheinigung. Die Eltern von ihr sind daraufhin zum Standesamt (oder vergleichbarer Institution) gegangen um diese zu besorgen. Dort sagte man, daß ICH erstmal eine Ledigkeitsbescheinigung vorlegen muß. Diese habe ich besorgt (in englischer Sprache) und den Eltern zugesandt. Als sie nun zum 2. ten mal dort vorgesprochen haben wurde ihnen erklärt, daß es vollkommen ausreichend sei eine Kopie der Pässe der Eltern zu uns zu schicken. Laut meinem Standesamt vor Ort ist das natürlich nicht ausreichend. Wie komme ich an diese Ledigkeitsbescheinigung, bzw. gibt es Möglichkeiten ohne diese die Ehe einzugehen? (Eidesstattliche Versicherung oder so?)
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inge
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Antwort #1 - 23.11.2006 um 18:28:53
 
Ihr wollt heiraten WO?
In D? Was benötigt wird sagt das deutsche StA
In Malaysia: Dann gibt's die infos dort.

Deine Freundin ist jetzt, WO? Falls in D: Mit welchem Aufenthaltstitel bzw. mit welchem Visum?
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zappageck
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Antwort #2 - 23.11.2006 um 18:49:14
 
Hey,
superschnelle Antwort...Danke dafür

Heiraten hier in Deutschland.

Die Süße ist noch bis 19. Dezember in den USA. Sie beendet nächsten Monat Ihr Studium dort. D.h. wenn sie in Deutschland ist, dann erstmal nur als "Urlauber" mit 3 monatiger Aufenthaltsgenehmigung.
Bitte keine Abk. Was ist StA?
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Antwort #3 - 23.11.2006 um 18:57:29
 
StA = Standesamt oder Staatsangehörigkeit ... je nach Kontext Zwinkernd

Also brauchst du nen Laufzettel von deinem Standesamt, wer welche Papier vorzeigen muss.

Für eine Heirat in D müßt ihr allerdings ein Eheschließungsvisum beantragen und kein Besuchervisum. Es sei denn, wenn sie nach Heirat erstmal wieder zurück will und dann etwas später zu dir kommt. Dann würde sie im Ausland ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen.

Falls sie allerdings mit Besuchervisum hierher kommt, ihr heiratet und dann gleich einen Antrag auf Aufenthalt stellt, dann wird das die ABH (klick et) nicht lustig finden und es kann Probleme geben. Genau genommen ist das nämlich Visumsmissbrauch.
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zappageck
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Antwort #4 - 23.11.2006 um 19:08:10
 
Es geht mir nicht um irgendein Visum. Ich will sie heiraten! Damit bekommt sie ja automatisch eine Aufenthaltsgenehmigung. Die Heirat ist (außer das wir uns lieben) wichtig, damit sie krankenversichert ist und das Kind nicht unehelich geboren wird. Das Problem ist, daß wir keine Ledigkeitsbescheinigung bekommen. Ich habe einen deutschen Freund in Ihrer Heimatstadt , ich zitiere mal ne Mail von Ihm:

...von offizieller Seite konnte wir erfahren, dass Ledigkeitsbescheinigungen nicht von den Behoerden sondern vom Vater der Braut oder vom Village Head ausgestellt werden.
Im Falle von Fei wuerde der Chinese Kapten der Chinesischen Community Keningau das Schreiben aufsetzen in welchem Fei's Vater die Ledigkeit seiner Tochter bescheinigt.

Wir koennen noch versuchen beim MyKad Office in KK etwas zu erreichen. Gesetz den Fall, dass dort die Ledigkeit von Fei registriert ist koennten wir einen Ausdruck von Fei's Daten erfragen....
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ronny
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Antwort #5 - 23.11.2006 um 19:24:55
 
Zitat:
Die Süße ist noch bis 19. Dezember in den USA. Sie beendet nächsten Monat Ihr Studium dort. D.h. wenn sie in Deutschland ist, dann erstmal nur als "Urlauber" mit 3 monatiger Aufenthaltsgenehmigung.


Hallo,

ist denn das Visum zur Eheschließung beantragt ?

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #6 - 23.11.2006 um 20:56:38
 
Zitat:
Es geht mir nicht um irgendein Visum. Ich will sie heiraten! Damit bekommt sie ja automatisch eine Aufenthaltsgenehmigung.

BEEEP
Antwort leider falsch, aber trotzdem vielen Dank für's mitspielen ...
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zappageck
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Antwort #7 - 23.11.2006 um 21:12:07
 
Sorry, aber das ist das was mir die Behörden sagen...
Können wir uns vielleicht mal telefonisch unterhalten...? Mail mir Deine Telnr.
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zappageck
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Antwort #8 - 23.11.2006 um 21:20:20
 
Ronny, kannst Du mir ne Mail schreiben, sodass ich Dir persönlich antworten kann...Mein Programm gibt mir immer wieder ne Fehlermeldung, wenn ich Dich persönlich anschreiben will...Danke Christoph
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Antwort #9 - 23.11.2006 um 21:31:33
 
Hallo?
Wenn du ein bißchen runterkommst, wirst du feststellen, dass das Ganze nicht in den nächsten 5 Minuten gelöst werden muss.

Um nach Deutschland zu kommen braucht sie ja wohl ein Visum, oder?
Wenn sie ein Visum beantragt, muss sie den Grund angeben.
Sagt sie bei der Botschaft: "Ich will heiraten und in D bleiben", gibt's kein Besuchsvisum, denn für einen dauerhaften Aufenthalt muss die ABH beteiligt werden. Nennt sich dann Visum für Eheschließung. Dauert meist länger. Und man braucht natürlich alle Papiere, die für die Heirat benötigt werden.
Sagt sie was anderes, sind das Falschangaben.
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zappageck
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Antwort #10 - 23.11.2006 um 22:23:36
 
Runterkommst???
Hä?
Ich weiß nicht was Du meinst:
Es ist ohne weiters möglich nach Deutschland einzureisen ohne Visum...
Ja, Du hast recht, wir brauchen das Problem nicht in 5 Minuten zu klären...
Sie wird nicht zur Botschaft gehen sondern zum Flughafen in Nebraska. Ich werde sie in Frankfurt abholen und dann gehts los mit den Behörden...
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Antwort #11 - 23.11.2006 um 22:35:38
 
Frage mal Standesbeamten in D ob Ledigkeitsbescheinigung der USA oder Malaysia erforderlich ist oder beides.
Lebt ja als Studentin in USA.

Tourist and Business Travellers

Malaysian citizens in possesion of a valid Malaysian passport do not need a visa for Schengen States, provided their stay does not exceed 90 days. If you intend to stay longer than 90 days, you must apply for a visa at the Embassy of the country of your main destination.

Bei geplanten Daueraufenthalt in Deutschland ist aber Visa vor Einreise beantragen.

Wegen malaysischer Ledigkeitsbescheinigung frage doch mal:
Kontakt Deutsche Botschaft Malaysia:
Embassy of the Federal Republic of Germany
26th Floor Menara Tan&Tan
207, Jalan Tun Razak
50400 Kuala Lumpur
Malaysia
Tel: 0060-(0)3-2170 9666
Fax: 0060-(0)3-2161 9800
http://www.kuala-lumpur.diplo.de/Vertretung/kualalumpur/en/02/Oeffnungszeiten/Oe...

Evtl. ist dies eine Zeugenerklärung die notariell beurkundet wird und anschließend von Botschaft legalisiert werden muss, die besagt da Verlobte nicht verheiratet ist und war.
Botschaft in Malaysia gibt sicherlich zuverlässige Auskunft.


Sonst findest Du Info zur Heirat beim auswärtigen Amt, siehe Link:
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/en/Laender/Konsularisches/Eheschliessung.ht...

Da Verlobte in USA lebt, evtl. auch Info der Webseite der dt. Botschaft
zu Heirat in Deutschland hilfreich:
http://www.germany.info/relaunch/info/consular_services/otherconsularservices/ma...


General Information

In Germany, marriage may only be contracted before a registrar. It is suggested that foreign citizens contact the appropriate registrar's office (Standesamt) for detailed information. This instructional pamphlet conveys general information only. Application should be filed with the registrar's office where either party has his or her residence. If neither party has a residence in the Federal Republic of Germany, one of the following central registrar's offices should be contacted:

Bavaria:
Hauptstandesamt München
Ruppertstrasse 11
80337 München
Tel.: 01149-89-23300 or 23344411

Southwest Germany:
Standesamt Baden-Baden
Augustaplatz 1
76530 Baden-Baden
Tel.: 01149-7221-932160
Fax: 01149-7221-932168

North Germany:
Hauptstandesamt Hamburg
Borgfelder Str. 64
20537 Hamburg
Tel.: 01149-40-428540
Fax: 01149-40-428544937

Berlin:
Standesamt I Berlin
Rückerstrasse 9
10119 Berlin
Tel.: 01149-30-902070
Fax: 01149-30-90207245

These offices can give permission to any registrar's office in their district to perform the function.

A religious ceremony is optional. It can not take place prior to the civil marriage.

The parties must register their intention to marry with the registrar.

Documents to submit

Foreign citizens are required to submit the following documents to the registrar:

1. Identification document with photograph (e.g. passport, identity card)

2. Original birth certificate or certified copy showing parents' names. A translation might be required. A baptismal certificate is not acceptable. Certificate of Naturalization must also be exhibited if applicant has been naturalized.

3. If widowed, original death certificate or certified copy of deceased spouse. A translation might be required.

4. If divorced, copy of final decree showing the seal of the court which, if marriage was dissolved by a US court, must be dated after the end of the interlocutory period or original decree showing date filed or, if filing date is not shown, in addition a certificate from the court stating that no appeal was filed.

All documents listed under No. 4 must be accompanied by translations into German, made by a certified German translator.

If the previous marriage was dissolved by a court other than a German court, the divorce decree might have to be approved by the appropriate German State Ministry of Justice.

5. If a minor, a statement executed by a legal representative, i.e. father and mother or guardian, before a notary public, giving consent in accordance with the laws of the individual's country. Since some German States require a special form of consent, the appropriate registrar should be contacted for detailed information.

6. A certificate issued by the applicant's national authorities that there exists under the law of their native country no impediment to their marriage (Certificate of No Impediment). Nationals of States that do not issue Certificates of No Impediment (e.g. United States of America) have to obtain exemption from the requirement of a Certificate of No Impediment from the President of the Higher Regional Court (Oberlandesgericht). The application for such exemption is drawn up by the registrar who will submit it to the competent Higher Regional Court President for decision.

7. Medical certificate (blood test) might be required.

The registrar's office will provide the basic information. The registrar's office will also decide which personal documents are required.

It is advisable to contact the registrar's office well in advance to make sure that the marriage can be contracted at the intended date. The registrar's office will answer any further questions which may arise.

If you and your future wife/husband intend to establish a joint residence in Germany, please click here for further information on getting a residence permit.



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Antwort #12 - 23.11.2006 um 23:27:27
 
zappageck

Du willst eine in den USA studierende Malaysierin in D heiraten.

Ledigkeitsbescheinigung, nicht alle Länder kennen dieses Dokument, in einigen Ländern ist dies eine Zeugenerklärung die aussagt, das Verbobte nicht verheiratet ist und war. Diese Erklärung muss evtl vor einen Notar abgegeben werden oder notariell beurkundet werden.

Generell brauchst Du auch noch eine malaysische Geburtsurkunde Deiner Verlobten.
Generell gilt die Regel alle ausländischen Urkunden/Dokumente müssen von der entsprechenden Deutschen Botschaft legalisiert werden, sonst wird der Standesbeamte diese aller Voraussicht nach nicht akzeptieren.


Wie und wo man an eine malysische Ledigkeitsbescheinigung kommt,
was das in Malaysia genau ist, dies sagt Dir oder Deinen Schwiegereltern sicherlich die Deutsche Botschaft in Kuala Lumpur/Malaysia.
die Botschaft hat sicherlich viel Erfahrung und kann gute Auskünfte und Hilfe geben.
Empfehle mal Kontaktaufnahme.

Dein wichtigster Ansprechpartner ist der deutsche Standesbeamte, der gibt Auskunft zu benötigten Urkunden und Dokumenten und erklärt den Ablauf,
hat auch sicherlich schon was von der erforderlichen Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses erwähnt.

Oft erhält man falsche Auskunft, wenn die Fragen nicht richtig verstanden werden oder an falsche adressiert werden, evtl. haben deshalb Deine Schwiegereltern die Auskunft mit den Pässen erhalten.
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Antwort #13 - 24.11.2006 um 09:18:01
 
Zitat:
Runterkommst???
Hä?
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Du machst einen sehr hektischen Eindruck. Und insb. Telefonnumer oder andere persönliche Daten, gebe ich grundsätzlich keinem "namenlosen" Internet-Kontakt!

-> Optimalerweise geht man nicht zum Flughafen und regelt dann "das mit den Behörden", sondern man macht sich vorher kundig, ansonsten steht man nämlich irgendwann recht blaß und hilflos da, weil Probleme auftreten, die ansonsten hätten vermieden werden können.

Einiges wurde ja schon gesagt, aber noch mal zur Wiederholung einige wichtige Punkte:

1. Wichtigster Ansprechpartner ist momentan erstmal der deutsche Standesbeamte. Der hat einen Laufzettel auf dem alle Papiere drauf stehen, die du und deine Verlobte benötigen.

2. Andere Ansprechpartner sind die deutschen Botschaften.

3. Ausländische Dokumente müssen häufig legalisiert werden. Welche Dokumente das sind müsste der StB oder die Botschaft wisse.

4. Dokumente aus Malaysia, die legalisiert werden müssen, müssen von der D Botschaft in Malaysia (!) legalisiert werden.

5. Wer aus Malaysia kommt und in D heiraten und dort bleiben will, muss ein Visum beantragen! Nämlich ein Eheschließungsvisum.

6. Wird das E-Visum nicht eingeholt, sondern ohne Visum eingereist und dann geheiratet entsteht KEIN RECHTSANSPRUCH auf eine Aufenthaltserlaubnis! Es kann sein, dass deine Frau dann eine AE bekommt ... oder auch nicht! D.h. in dem Fall müsste sie wieder ausreisen und dann ein Visum für eine Familienzusammenführung beantragen.

7. Wenn deine Freundin ihr Kind zur Welt bringt, nachdem ihr verheiratet seid, ist es logischerweise deutsch. Kommt das Kind vor der Heirat, musst du noch die Vaterschaft anerkennen (zB beim Jungendamt), damit das Kind deutsch ist.

8. Wenn das Kind in D geboren wird und deutsch ist, wird deine (evtl. noch-nicht) Frau wahrscheinlich auf keinen Fall wieder ausreisen müssen, aber du solltest dir auf jeden Fall klarmachen, dass ein zukünftiges Entgegenkommen der ABH um so unwahrscheinlicher ist, je mehr im Vorfeld "am Gesetz vorbei" gelaufen ist.
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Antwort #14 - 24.11.2006 um 15:39:45
 
Danke an alle für die Informationen.... Smiley
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