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Meldepflicht als TOURIST ? (Gelesen: 1.841 mal)
felix2565
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memento mori


Beiträge: 128

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Meldepflicht als TOURIST ?
23.11.2006 um 18:06:47
 
hallo,

meine freundin ist aus F zu besuch in BRD.
sie hat in F einen titre de sejour und ist somit derzeit max. 3 monate hier.

eine dame einer behörde (nicht die ausländerbehörde) meinte, wenn sie länger als 4 wochen zu besuch sei, müsse sie sich "melden".

ist das richtig ?
grundlage ?
sinn ?

muss ich mich demnach auch melden, wenn ich in den usa länger als 4 wochen urlaub mache ??

danke vorab !!
gruss
fsaah
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inge
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Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
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Antwort #1 - 23.11.2006 um 18:20:35
 
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1158311293

Zitat:
muss ich mich demnach auch melden, wenn ich in den usa länger als 4 wochen urlaub mache

Nein. Weil in Ami-Land gips kein Meldegesetz. So was betrachten die Free und die Brave nämlich als schweren Einbruch in ihre Privatangelegenheiten ...
(in Hotels gibt's aber trotzdem Meldescheine/bücher)
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If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
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Hartmut
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i4a ist klasse


Beiträge: 132

Landkreis Darmstadt - Dieburg, Germany
Landkreis Darmstadt - Dieburg
Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch + Ehefrau: Vietnam
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Antwort #2 - 23.11.2006 um 18:31:37
 
Ich bitte besonders das Zitat von Inge in dem erwähnten Thread zu beachten Zwinkernd:

Zitat:
P.S.:  Natürlich meldet sich fast kein Besucher an, nur weil er länger als 2 Monate bleiben will. Und mit allergrößter Wahrscheinlichkeit ist das dem Einwohnermeldeamt auch völlig schnurz. Und selbst wenn nicht, gibt's wahrscheinlich einen erhobenen Zeigefinger oder maximal ne 20 Euro OWi.
TROTZDEM kann man wohl kaum behaupten, dass "Besucher sich nicht anmelden müssen".


Gruß

Hartmut
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 25.11.2006 um 13:47:48
 
felix2565 schrieb am 23.11.2006 um 18:06:47:
meine freundin ist aus F zu besuch in BRD.
sie hat in F einen titre de sejour und ist somit derzeit max. 3 monate hier.

eine dame einer behörde (nicht die ausländerbehörde) meinte, wenn sie länger als 4 wochen zu besuch sei, müsse sie sich "melden".

ist das richtig ?
grundlage ?

muss ich mich demnach auch melden, wenn ich in den usa länger als 4 wochen urlaub mache ??


Suche im Meldegesetz Deines Bundeslandes. Ggf. Meldepflicht erst ab 2 Monaten geplanten Aufenthalts.

Für USA mußt Du als Besucher unabhängig von der Dauer des Aufenthalts wohl inzwischen bereits vor Einreise Deine erste Übernachtungsadresse übermitteln lassen.

Gruß, ULF
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