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Heiratsvisum - Prozess? (Gelesen: 3.643 mal)
lamourdefaical
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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16.11.2006 um 01:00:07
 
Hallo an alle,

ich bin aus Berlin und mein Freund aus Marokko. Wir haben vor 1,5 Monaten ein Heiratsvisum für ihn in der deutschen Botschaft in Marokko beantragt. Außerdem habe ich beim Standesamt meines Bezirkes die Ehe angemeldet und von dort heute das Okay bekommen. War total glücklich heute, aber eigentlich weiß ich, dass das nicht wirklich ein Problem war.

Meine Frage bezieht sich auf den Visumsprozess. Eigentlich wurde meinem Freund gesagt, dass er am 06. Dezember eine Antwort bekommt, aber bisher hat mich noch niemand kontaktiert. Muss ich nicht kontaktiert werden? Wie läuft das ab? Wer befragt da wen und wer entscheidet? Die Botschaft, die Ausländerbehörde? Ich mache mir Gedanken, ob das vielleicht ein schlechtes Zeichen ist.

Über eine Erklärung würde ich mich freuen.
Viele Grüße

Anne Smiley
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zzzmick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 16.11.2006 um 08:01:14
 
Hallo, Du könntest bei der ABH nachfragen, ob die Sache schon bearbeitet ist.
In Berlin dauert alles sehr lange. Telefonisch durchzukommen fast unmöglich aber bei
http://www.berlin.de/labo/auslaender/dienststelle/index.html
gibt es einen email Link, da hatte ich meistens relativ schnell eine Antwort.
Auch bei der Botschaft nachfragen ist sinnvoll, denn ich habe die Erfahrung gemacht, daß bei widersprüchlichen Auskünften man nochmal nachhaken sollte. Viel Glück, ZZZ
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 17.11.2006 um 16:46:42
 
lamourdefaical schrieb am 16.11.2006 um 01:00:07:
Meine Frage bezieht sich auf den Visumsprozess.


Nenn es Erteilungsverfahren. Prozeß heißt es erst, wenn der Fall zum Verwaqltungsgericht Berlin kommt...

Gruß, ULF
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lamourdefaical
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #3 - 19.11.2006 um 22:51:42
 
Hallo,

danke für die Antworten. Also eigentlich meinte ich gar nicht den gerichtlichen Prozess... sondern den Prozess im Sinne von Ablauf.

Ich habe irgendwie Schiss da anzurufen, weil sie doch alle immer überall raufschreiben, dass man nicht anrufen soll, weil das alles verlängert.

Aber das mit der Email ist eine gute Idee, denn ohne mich kontaktiert zu haben, werden sie gar nicht zustimmen können, richtig?

Viele Grüße
Anne
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lamourdefaical
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #4 - 19.11.2006 um 23:03:22
 
Noch was: Ich lese hier ständig von Familienzusammenführungsvisa... aber nichts über Heiratsvisa? Kennt sich denn jemand hier aus? Sicherlich!!! Wer hat in Deutschland geheiratet? Könnt ihr mir einen Tipp geben? Meint ihr, da stehen die Chancen schlechter? Warum heiraten die meisten im AUsland. Ich habe halt das Problem, dass ich keine 3 Wochen Urlaub am Stück bekomme und wir auch nicht so viel Geld haben, weil wir noch jünger sind...

Anne
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Einbeck
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Antwort #5 - 19.11.2006 um 23:58:16
 
Familienzusammenführung=  allgemein für Ehegattennachzug oder Kindernachzug
d.h. wenn man bereits verheiratet ist

Heiratsvisum= Visum zur Eheschliessung in Deutschland (man will heiraten und dann in Deutschland leben)

Mal auch allgemein und zum Ablauf.

Heiratsvisum ist zutimmungspflichtig und die für den vorgesehenen Wohnort zuständige ABH wird beteiligt, und prüft. Botschaft erteilt Visum, nachdem ABH Zustimmung übermittelt hat.
Vorsprache oder Kontaktaufnahme mit der ABH kann nicht schaden,
Schreiben zur Vorladung/Vorsprache etc. verschickt die ABH evtl. nach Arbeitsanfall etc. etwas verzögert.
Ob Vorsprache erforderlich etc. hängt auch von den mit Antrag vorgelegten Unterlagen ab.
Verpflichtungserklärung, Krankenversicherungsnachweis etc. schon mit Visaantrag abgegeben.

Eine Zustimmung oder Visa soll nur erteilt werden, wenn die Heirat unmittelbar bevorsteht, d.h. der Standesbeamte sein grünes Licht gegeben hat.

Hast Du schon beim Standesbeamten vorgesprochen evtl. Aufgebot etc. bestellt?
Hat Dein Verlobter schon alle erforderlichen Urkunden und dokumente besorgt, legalisieren lassen und übersetzt? Dann bitte die Unterlagen beim Standesbeamten vorlegen.

Der Standesbeamte sollte Dir auch sagen können was er alles benötigt.
Evtl. muss bei der Aufsichtsbehörde (meist OLG) eine sogenannte "Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnissses" beantragt werden, dies tut der Standesbeamte, wenn die erforderlichen Unterlagen vorliegen automatisch.
Leider gibt es diese bescheinigung auch nicht von heute auf morgen, auch hier sind 3-6 wochen Bearbeitungsdauer üblich.

Lese gerade genauer: (Ändere oder lösche bisheriges nicht, wegen  allgemein Info )
Dein Standesbeamter meldet okay, dann ist dieser Teil gelöst.
Der Standesbeamte unterrichtet gewöhnlich auch die ABH.
Notfalls las Dir das Ok des Standesbeamten schriftlich geben und lege es der ABH vor.

Sicherlich erkennst Du, das hier erst einige einzelne Dinge positiv gelöst sein müssen, bevor es am Ende ein Visum gibt.
Eine Bearbeitungsdauer von ca. 2 Monaten ist daher üblich.

Befragung, gleichzeitige Befragungen (Verdacht Scheinehe) beider Verlobter gibt es nur wenn es von den oder einen der beteiligten (ABH oder Botschaft) für nötig gehalten wird, eine Befragung wird nicht immer automatisch durchgeführt.
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janetm
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 22.11.2006 um 22:29:39
 
Huhu,

dann auch von mir ein kleiner Erfahrungsbericht, der dir vl weiter helfen kann.
Meine Verlobte hatte vor einiger Zeit ein Heiratsvisum in Peru beantragt, wichtig ist hierbei das du dich vorab beim Standesbeamten informierst, welche Unterlagen für die Eheschliesung benötigt werden und wo sie im Heimat abgestempelt seien müssen.
In unserem Fall waren dies eh die selben unterlagen, die für die Eheschliesung in D notwendig waren.
Wenn dein Verlobter am 06.12 die Antwort bekommt, ist doch noch alles im grünen Bereich, mich hat für das Visa auch nie jemand kontaktiert. Meine Verlobte hat das visum in der deutschen botschaft beantragt und nach 4 Wochen Bescheid bekommen (das hängt natürlich vom Land ab).
Das Visum ist auf 3 Monate begrenzt, kann aber in D verlängert werden um weitere 3 Monate, falls man vorher keine Termine bekommt, oder warum auch immer.
Krankenversicherungsnachweis ist für ein Heiratsvisum nicht erforderlich, eine Krankenversicherung kann aber generell nicht schaden natürlich.

Wenn du noch fragen hast, gerne, bei uns ist der Prozess noch relativ aktuell Zwinkernd

janE


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marokko-rose01
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Heute ist Gestern - schon
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: ich deutsch/er marokkaner
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Antwort #7 - 12.12.2006 um 01:59:54
 
Hallo,

ich hab dazu auch mal eine Frage -
bin auf diesen Beitrag durch Suchergebnis gestoßen,
weiß nicht obs hier so  her passt -hab noch Probleme mit dem Zurechtfinden Zunge

zum einen wollte ich fragen, wenn ich meinen Verlobten in Marokko heirate,
und wir dann zur Botschaft gehen um dann einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen,
habe ich gehört,das es dann eine getrennte Befragung geben würde - Traurig

also - wird es die in jedem Fall geben? Augenrollen

Und was wird da so gefragt ??? Zunge

Ich liebe meinen Verlobten wirklich,
und ich möchte so gut als möglich informiert sein,
damit es mit einem Visum und somit mit einem baldigem
Wiedersehen auch ganz sicher klappt. Durchgedreht

Wovon hängt es denn ab ob und wann ein Visum für
Familienzusammenführung erteilt wird? unentschlossen

Wie ist da das Prozedere und was muß ich beachten ? Zunge

Wir haben uns im Internet kennengelernt und nach 8 monaten chat habe ich ihn besucht, nun wollen wir Anfang des Jahres heiraten - Inchaallah Zwinkernd

Bleibt noch zu erwähnen das wir uns im englischen verständigen... Zunge

Ich hoffe ich fall jetzt nicht voll aus dem Thema  Lippen versiegelt
- für Tipps und Antwort wäre ich echt dankbar ! Zwinkernd Zwinkernd Zwinkernd Augenrollen
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