Zuma
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Hallo,
diese Frage wurde wahrscheinlich schon einmal hier gestellt, aber ich möchte mich doch noch einmal vergewissern, dass meine Informationen richtig sind.
Es geht darum, dass ich mich nach etwas über 2 Jahren (nach Erteilung des Visums) von meinem Mann getrennt habe, wir sind aber noch verheiratet. Vorerst ging ich davon aus, dass er bei einer Trennung des Landes verwiesen werden würde, aber nun entnehme ich aus §31 AufenthaltsG, dass er ein Anrecht auf ein eigenständiges Aufenthaltsrecht hat. Er hatte natürlich auf die Niederlassungserlaubnis nach drei Jahren gehofft, aber das wäre erstens nicht rechtens, und zweitens würden damit 9 Monate des Trennungsjahres verloren gehen. Ist es aber in jedem Fall gegeben, dass ihm trotz Trennung ein Aufenthaltsrecht zusteht, oder gibt es da irgendwelche Sonderbedingungen, die man beachten muss? Ich möchte eigentlich ungern, dass er abgeschoben wird, aber ich will auch nicht unrechtens eine Niederlassungserlaubnis erwirken. wenn ich es richtig verstehe, dann steht ihm die Niederlassungserlaubnis nach 5 Jahren in Deutschland mit Aufenthaltserlaubnis trotzdem zu, auch wenn er nicht mehr verheiratet ist. Er hat natürlich Angst, dass er seinen Job verlieren könnte etc, und sein Visum somit dahin sein könnte.
Vielen Dank für die Hilfe
Zuma
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