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unterlagen für heirat (Gelesen: 2.786 mal)
havay6882
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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13.11.2006 um 13:29:14
 
hallo,

ich werde ende nov. in der türkei heiraten ( ich bin deutsche staatsangehörige)

wie ist das, die unterlagen die ich von meinem verlobten brauche, meldebescheinigung usw. aus der türkei, müssen die dem rathaus im original vorliegen oder kann ich die auch in kopie abgeben?

bitte um schnelle beantwortung, da es ziemlich knapp wird, falls ich die unterlagen im original benötige.

vielen dank an alle
gruß
hy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: DE (m); UZ (f)
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Antwort #1 - 13.11.2006 um 13:55:54
 
Hallo hy,

ich bin kein Spezialist in Sachen Heirat in der Türkei, aber ich denk mal, wenn dein Verlobter noch in der Türkei seinen Wohnsitz dort hat, wo ihr heiraten wollt, sollte das Standesamt alle von ihm benötigten Dokumente haben.
Wichtiger sind in diesem Fall deine Dokumente, wie Meldebescheinigung, ggf. Ledigkeits- oder Ehefähigkeitsbescheinigung etc. Diese müssen in der Regel im Original (also in Deutsch) und einer beglaubigten Übersetzung in die Landesprache vorgelegt werden.
Wie gesagt: Ohne Gewähr, da ich nicht weiß, wie die genauen Anforderungen der türkischen Behörden sind, aber das Gesagte gilt in vielen Fällen - so vermutlich auch in der Türkei.

Gruß,
Tom
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 13.11.2006 um 14:27:45
 
havay6882 schrieb am 13.11.2006 um 13:29:14:
wie ist das, die unterlagen die ich von meinem verlobten brauche, meldebescheinigung usw. aus der türkei, müssen die dem rathaus im original vorliegen oder kann ich die auch in kopie abgeben?

Wer ist überhaupt mit "Rathaus" gemeint? Das türkische Standesamt (für die Heirat) oder das deutsche Standesamt (für das EFZ)?

Das deutsche Standesamt will auf jeden Fall Originale sehen...

Abu
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havay6882
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #3 - 13.11.2006 um 18:00:29
 
ich meinte mit rathaus, das deutsche standesamt?

wie, die wollen originale obwohl man in türkei heiratet? nur für das ehefähigkeitszeugnis`? dies sagt doch eigentlich nur aus, dass ICH, in der lage bin zu heiraten, oder?
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #4 - 13.11.2006 um 18:28:39
 
Zitat:
wie, die wollen originale obwohl man in türkei heiratet? nur für das ehefähigkeitszeugnis`? dies sagt doch eigentlich nur aus, dass ICH, in der lage bin zu heiraten, oder?


Und ?

Sollen "die" das EFZ auf Zuruf ausstellen ?

Die Frage erübrigt sich, wenn man drüber nachdenkt Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 13.11.2006 um 18:43:08
 
ronny schrieb am 13.11.2006 um 18:28:39:
Sollen "die" das EFZ auf Zuruf ausstellen ?
Die Frage erübrigt sich, wenn man drüber nachdenkt Zwinkernd


Zitat:
nur für das ehefähigkeitszeugnis`? dies sagt doch eigentlich nur aus, dass ICH, in der lage bin zu heiraten, oder?


das EFZ gibt doch Auskunft darüber, ob es für genau die eine Eheschließung irgendwelche Ehehindernisse nach deutschem Recht gibt (d.h. sowohl auf der Seite von havay als auch auf der Seite ihres Mannes)
deshalb werden ja auch die Unterlagen des zukünftigen Mannes benötigt, oder?
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Hartmut
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 13.11.2006 um 18:45:06
 
Hallo Hy,

Du irrst Dich, in dem Ehefähigkeitszeugnis sind beide Verlobte genannt. Das rührt meines Wissens daher, weil nicht nur geprüft werden muß, ob Du heiraten kannst, sondern auch daß zwischen beiden Verlobten keine Ehehindernisse bestehen. Deshalb also die Originale.

Gruß

Hartmut
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havay6882
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #7 - 14.11.2006 um 09:57:10
 
achso, ok, das wusste ich nicht, ich dachte, es geht dabei nur um mich.

ich hoffe, ich kann die originale irgendwie nachriechen, und mein standesamt macht eine ausnahme, weil es wird echt ziemlich knapp.

vielen dank.

gruß
hy
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #8 - 14.11.2006 um 14:58:48
 
havay6882 schrieb am 14.11.2006 um 09:57:10:
ich hoffe, ich kann die originale irgendwie nachriechen, und mein standesamt macht eine ausnahme, weil es wird echt ziemlich knapp.

Davon würde ich mal nicht ausgehen...

Abu
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havay6882
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #9 - 16.11.2006 um 12:31:25
 
hallo,

die frau vom standesamt hatte zu mir gesagt, dass ihr die unterlagen per fax vorab genügen würden.

2 tage später rief sie an und hat gemeint, nein, dass sei doch nicht so, und sie bräuchte das doch im original, und wir mussten die urkunde auch 3 mal ändern lassen, bis sie damit einverstanden war.

ich weiss jetzt nicht ob die unterlagen bis donnerstag da sind, wir haben es heute per express post verschickt, aber es dauert anscheinend trotzdem 6-7 tage.

kann das sein, dass die frau mir das ehefähigkeitszeugnis nicht ausstellt, falls ich die unterlagen nicht im original habe?

es ist ja eigentlich ihr verschulden, weil so hätten wir die sachen schon vor zwei tagen verschickt..

kann man da irgendwas machen?
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Ernas
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 16.11.2006 um 12:52:17
 
du solltest davon ausgehen, dass die Frau dir das Ehefähigkeitszeugnis nicht ausstellt. Wenn hier von einer Schuld gesproch3en werden kann, dann doch wohl von der Schuld, dass du "gedacht" hast und dich nicht bezeiten gekümmerst hast.
Ich kann mich natürlich auch irren und du heiratest so überrachend für dich selbst, dass du garnicht wustest, wo dir der Kopf steht.
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havay6882
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #11 - 16.11.2006 um 15:49:45
 
nein, das problem ist nur, dass ich nicht wusste, dass ich für dieses Ehefähigkeitszeugnis unterlagen brauche.
woher auch.
ich heirate das erste mal.

falls sie nur unterlagen von mir benötigt hätten, hätte ich das ja alles innerhalb von einem tag gehabt
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havay6882
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #12 - 16.11.2006 um 15:50:54
 
und außerdem, gehe ich davon aus, dass eine standesbeamtin mir schon beim ersten mal eine richtige auskunft geben kann, weil sie muss ja schließlich wissen, was benötigt wird, für sie ist das ja alles alltag, im gegensatz zu mir.
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Hartmut
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Antwort #13 - 16.11.2006 um 15:54:41
 
Hallo Hy,

ich fürchte, daß Dir eine Diskussion darüber wenig bringen wird Zwinkernd und hoffe natürlich, daß Dein Ehefähigkeitszeugnis rechtzeitig fertig sein wird.

Gruß

Hartmut
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