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FZF nach Heirat (Gelesen: 971 mal)
d.m.
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Beiträge: 17

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag FZF nach Heirat
30.10.2006 um 16:22:18
 
Hallo zusammen,
wahrscheinlich ist dieses Thema bereits so oder so ähnlich in einem anderen Thema diskutiert worden. Ich habe mir auch einige durchgelesen, möchte aber mein Anliegen gerne nochmals detailliert aufschreiben. Für einen weiterführenden Link auf ein entsprechendes Thema wäre ich natürlich auch sehr dankbar!

Wenn ich als Deutsche meinen bosnischen Freund heiraten möchte, dann sollten wir doch lieber auch in Bosnien heiraten, oder? Wenn diese Ehe besteht, was sind dann die nächsten Schritte, um ihm die Einreise nach Deutschland zu ermöglichen? Und welchen Aufenthaltstitel bzw. welches Visum würde er dann genau bekommen? Ich weiß schon, dass die Einreise unabhängig von meinem Gehalt gewährt werden kann, da ich ja deutsche Staatsbürgerin bin.

Besten Dank für jede Antwort bereits im Voraus!
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inge
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Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF nach Heirat
Antwort #1 - 30.10.2006 um 16:30:49
 
Zitat:
dann sollten wir doch lieber auch in Bosnien heiraten, oder?

Nur wenn Eheschließungsvisum nicht klappt.

Nach Heirat Antrag auf FZF-Visum bei zuständiger Botschaft.
Nach Einreise Anmelden bei Einwohnermeldeamt und befristete Aufenthaltserlaubnis beantragen (1-3 Jahre, nach Ermessen).
Nach drei Jahren kann Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung beantragt werden (falls Voraussetzungen erfüllt)
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