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entzug des sorgerechts = abschiebung? (Gelesen: 3.720 mal)
juste
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Zeige den Link zu diesem Beitrag entzug des sorgerechts = abschiebung?
27.10.2006 um 19:17:20
 
hallo

ich hab folgendes problem:
mein "noch-freund" sitzt momentan in u-haft, die anklage lautet vergewaltigung.

bisher ist zwar nichts entschieden und mir wird auch nichts konkreteres gesagt, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass man ihn sofort in u-haft nehmen würde wenn es nicht irgendwelche indizien gäbe, die ihn belasten.

meine frage ist aber: wenn ich ihm das sorgerecht für unsere tochter im falle einer verurteilung entziehen würde, wäre somit auch die basis für seine aufenthaltserlaubnis weg. würde dies bedeuten, dass er abgeschoben würde?

für unser kind ist es natürlich traurig, dass sie so ihren vater verliert, aber wenn er die ihm vorgeworfene straftat auch begangen hat, dann will ich nichts mehr mit ihm zu tun haben, geschweige denn unsere tochter mit ihm allein lassen...

... villeicht bekomme ich hier ein wenig licht ins dunkel...

bye
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 27.10.2006 um 20:06:49
 
juste schrieb am 27.10.2006 um 19:17:20:
mein "noch-freund" sitzt momentan in u-haft, die anklage lautet vergewaltigung.

bisher ist zwar nichts entschieden und mir wird auch nichts konkreteres gesagt, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass man ihn sofort in u-haft nehmen würde wenn es nicht irgendwelche indizien gäbe, die ihn belasten.

meine frage ist aber: wenn ich ihm das sorgerecht für unsere tochter im falle einer verurteilung entziehen würde, wäre somit auch die basis für seine aufenthaltserlaubnis weg. würde dies bedeuten, dass er abgeschoben würde?


Ihn belastet vermutlich die Aussage einer Zeugin. Die kann, aber muß nicht der Wahrheit etsprechen, deswegen hat sich das Gericht eine Überzeugung zu bilden. Wenn der Gerichtsmediziner bei der Betroffenen seine DNA und typische Verletzungen feststellt, dann hat er ein ganz ernstes Problem mit seiner persönlichen Freiheit in den nächsten Jahren.

Nicht automatisch. Bist Du sicher, daß Du eigenmächtig entziehen kannst?

Ihm verbliebe im Zweifel ein Umgangsrecht, ggf. unter Aufsicht.

Gruß, ULF
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juste
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Antwort #2 - 27.10.2006 um 20:15:56
 
angenommen er würde verurteilt, dann kann ich ihm das sorgerecht entziehen (natürlich nicht eigenmächtig), da er seiner sorgfaltspflicht nicht nachkommen kann wenn er im gefängnis ist, so wurde mir erzählt...

ist denn umgangsrecht auch sorgerecht?
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 27.10.2006 um 20:23:39
 
juste schrieb am 27.10.2006 um 20:15:56:
angenommen er würde verurteilt, dann kann ich ihm das sorgerecht entziehen (natürlich nicht eigenmächtig), da er seiner sorgfaltspflicht nicht nachkommen kann wenn er im gefängnis ist, so wurde mir erzählt...

ist denn umgangsrecht auch sorgerecht?


Das gibt es auch ohne Sorgerecht.

Zumindest Gesundheitssorge sollte Dir im Falle einer Verurteilung übertragen werden, Du kannst nicht immer im Gefängnis nachfragen.

Er kann Dir auch eine entsprechende Vollmacht zur alleinigen Ausübung der Gesundheitssorge schreiben, die mit Haftentlassung endet.

Solltest Du für Dich und Dein Kind wg. seiner Inhaftierung knapp Geld haben, so beantrage umgehend ALG II/Sozialgeld/Kindergeldzuschlag.

Gruß, ULF
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juste
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Antwort #4 - 27.10.2006 um 20:29:13
 
...

meine frage war/ist eigentlich ob ihm im falle einer verurteilung das sorgerecht entzogen werden kann, und ob ihm nach dem sorgerechtsenzug auch die aufenthaltserlaubnis entzogen würde.
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Zak
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #5 - 27.10.2006 um 23:12:33
 
Hi,
um die Frage zu beantworten, bräuchte man
schon ein paar mehr Fakten, als nur Vater eines
deutschen STA.

Vorverurteilungen, AE auf Grund welcher Rechtsgrundlage,
wie lange schon im Besitz AE . .

ende
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juste
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Antwort #6 - 28.10.2006 um 06:38:58
 
bisher wurde er "nur" verurteilt, weil er bei seinem asylantrag falsche personalien angegeben hat und musste strafe zahlen.

seine AE hat er auf grundlage des sorgerechts für unser gemeinsames kind und sie ist seit april diesen jahres gültig.

mir fällt gerade ein, dass sein pass ende november ausläuft und dementsprechend auch seine AE.
angenommen man würde das verfahren hinziehen, bis beides seine gültigkeit verloren hat, könnte man ihn dann auch ohne verurteilung abschieben?
ich denke zwar nicht dass dies geht, da er ja sorgeberechtigt ist, aber genau weiß ich es nicht.
normal wollte er diesen monat zur botschaft und seinen pass verlängern und dann hätte man auch seine AE verlängert.
...aber normal ist momentan nichts...

nachtrag: bevor er seine AE bekam, war er geduldet und abschiebehindernis war das fehlen eines reisepasses oder ausweises...
was ja nun vorliegt
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 28.10.2006 um 17:12:13
 
Hallo,

Du kannst beim Jugendamt / Familiengericht (?) einen Antrag auf alleiniges Sorgerecht stellen. Beim Jugendamt wird man Dir auf jeden Fall Auskunft geben können, was Du tun musst, um das alleinige Sorgerecht zu erhalten.
Das Familiengericht wird den Antrag genau prüfen und entsprechend entscheiden.

Zu Sorgerecht, siehe auch hier (anklicken, ist ein Link).

Wenn der Kindsvater kein Sorgerecht für sein deutsches Kind mehr hat, besteht insofern kein Abschiebehindernis mehr und die Ausländerbehörde könnte entscheiden, ihn abzuschieben (evtl. aus der Haft heraus).
Ich kann mir jedoch nicht vorstellen, dass er während eines laufenden Verfahrens abgeschoben wird.

Viele Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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juste
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 29.10.2006 um 08:02:06
 
dank erstmal für die antworten

ich muss nun erstmal abwarten, ob sich die anschuldigung bestätigt...


bis dahin
mfg
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Bobby_1
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #9 - 24.12.2006 um 20:43:37
 
Janna schrieb am 28.10.2006 um 17:12:13:
Hallo,

Du kannst beim Jugendamt / Familiengericht (?) einen Antrag auf alleiniges Sorgerecht stellen. Beim Jugendamt wird man Dir auf jeden Fall Auskunft geben können, was Du tun musst, um das alleinige Sorgerecht zu erhalten.
Das Familiengericht wird den Antrag genau prüfen und entsprechend entscheiden.

Zu Sorgerecht, siehe auch hier (anklicken, ist ein Link).

Wenn der Kindsvater kein Sorgerecht für sein deutsches Kind mehr hat, besteht insofern kein Abschiebehindernis mehr und die Ausländerbehörde könnte entscheiden, ihn abzuschieben (evtl. aus der Haft heraus).
Ich kann mir jedoch nicht vorstellen, dass er während eines laufenden Verfahrens abgeschoben wird.

Viele Grüße
Janna


Da bleibt aber noch sein umgangsrecht und das kann ihm keiner nehmen!
Gruss Bobby_1
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #10 - 26.12.2006 um 12:42:32
 
Bobby_1 schrieb am 24.12.2006 um 20:43:37:
Da bleibt aber noch sein umgangsrecht und das kann ihm keiner nehmen!


Richtig. Doch ein UMGANGSRECHT zum deutschen Kind eröffnet dem Vater KEINE RECHTSGRUNDLAGE für ein Bleiberecht.
Diese würde nur bei einem GEMEINSAMEN Sorgerecht bestehen und auch nur, wenn der Vater sich wirklich um das Kind kümmert, z.B. in familiärer Lebensgemeinschaft mit dem Kind lebt.

Und selbst da kann und wird der Staat abwägen, was schwerer wiegt:
Personenfürsorge oder
Straftat / evtl. Wiederholungsgefahr / Resozialisierungsmöglichkeit / evtl. Gefahr für andere
und wird dementsprechend verfügen.

Der Staat verfährt hier nach dem Motto: "Das Wohl vieler steht vor dem Wohl von Einzelnen" (sorry, wenn ich hier Spock zitiere  Zwinkernd)

Viele Grüße
Janna

P.S. Kurz noch zum Unterschied "Umgangsrecht" und "gemeinsamen Sorgerecht":
gemeinsames Sorgerecht: Beide Elternteile entscheiden GEMEINSAM über wichtige Dinge wie z.B. Schulbesuch, ärztl. Eingriffe etc. Eine Entscheidung nur eines einzelnen Elternteiles wäre ungültig.

Umgangsrecht: der nicht sorgeberechtigte Elternteil darf das Kind in bestimmten Abständen sehen, etwas mit ihm unternehmen.
Es gibt auch noch den betreuten Umgang, wo ein Mitarbeiter des Jugendamtes mit anwesend ist, dies dient z.B. zur Prävention und zur Beobachtung des Vater-Kind-Verhältnisses.

Dann gibt es noch das "Aufenthaltsbestimmungsrecht", das auch bei gemeinsamem Sorgerecht erteilt werden kann. Hier kann dann der Elternteil, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, entscheiden, wo das Kind wohnt und kann es ohne den anderen Elternteil zu fragen, auf Reisen mitnehmen.

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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: entzug des sorgerechts = abschiebung?
Antwort #11 - 26.12.2006 um 14:38:36
 
Hi Juste,

schwierige Situation, in der du dich befindest.

Aber wenn
dein Freund bereits Asylbewerber war und
falsche Personalien benutzte
musst du vielleicht mal überlegen, ob er nicht zu den Personen gehört, wie sie im Posting
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1144179984/54#54
welches richtigerweise direkt auf den Schrottplatz gelandet ist, angehört.

Dies ist leider eine immer weiter verbreitete Methode, sich ein AUfenthaltsrecht in Deutschland zu verschaffen.

Ich hoffe, dein Freund gehört nicht dazu !

Proll
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