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FZF - Zustimmung der ABH mit Vorbehalt? (Gelesen: 7.486 mal)
zzzmick
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13.10.2006 um 09:12:21
 
Hallo alle im Forum.
Nach 6 Monaten Bearbeitungszeit und abgeschlossener Dokumentenprüfung liegt nun die Zustimmung der ABH zur Erteilung eines Visums Im Rahmen der Familienzusammenführung für meine Frau bei der Botschaft vor.

Laut Botschaft hat diese Zustimmung aber den Vermerk, dass sie eine "direkte Nachricht" der ABH abwarten sollen. (Meine Frau ist Russin, wohnt in Usbekistan).
Kann mir jemand sagen, was das bedeutet? Ich meine, sollte die ABH noch irgendetwas prüfen wollen, warum haben sie dann die Zustimmung schon gegeben? Ich versuche zu verstehen was es mit der "direkten Nachricht" auf sich hat.

Danke, zzz
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Abu
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Antwort #1 - 14.10.2006 um 23:49:55
 
Keine Ahnung. Wieso fragst Du nicht einfach bei der ABH nach?

Abu
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zzzmick
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Antwort #2 - 14.10.2006 um 23:59:29
 
Hab ich schon...aber noch keine Antwort. Ist halt oft so, dass Dinge keinen Sinn ergeben bzw. eine Stelle etwas anderes sagt als die andere Stelle...
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 15.10.2006 um 16:35:21
 
zzzmick schrieb am 13.10.2006 um 09:12:21:
Nach 6 Monaten Bearbeitungszeit und abgeschlossener Dokumentenprüfung liegt nun die Zustimmung der ABH zur Erteilung eines Visums Im Rahmen der Familienzusammenführung für meine Frau bei der Botschaft vor.

Laut Botschaft hat diese Zustimmung aber den Vermerk, dass sie eine "direkte Nachricht" der ABH abwarten sollen. (Meine Frau ist Russin, wohnt in Usbekistan).
Kann mir jemand sagen, was das bedeutet? Ich meine, sollte die ABH noch irgendetwas prüfen wollen, warum haben sie dann die Zustimmung schon gegeben? Ich versuche zu verstehen was es mit der "direkten Nachricht" auf sich hat.


Kommt jetzt noch eine Sicherheitsüberprüfung mit Fingerabdrücken?

Gruß, ULF
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zzzmick
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Antwort #4 - 16.10.2006 um 21:49:30
 
Tja, laut Botschaft liegt die endgültige Zustimmung vor - allerdings mit diesem Vermerk der ABH auf eine direkte Nachricht zu warten und laut ABH wissen die nichts von diesem Vermerk und ich solle mich an die Botschaft wenden. Das habe ich getan und warte nun auf Antwort...also weiterhin Dinge, die keinen Sinn ergeben und unheilvolles Erwarten auf weitere Überraschungen. Nicht sehr transparent aber mehr kann man nicht tun als abwarten...
Danke für die Antwort(en)
zzz
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Einbeck
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Antwort #5 - 16.10.2006 um 22:31:29
 
Die Erklärung ist wahrscheinlich einfach.

Das BVA ist in Deutschland zentrale "Verteilerstelle", alle Anträge laufen über das BVA in Köln. Die Auslandsvertretungen schicken an das BVA, das BVA leitet an die ABH weiter. Die Zustimmung geht von der ABH an das BVA von dort an die Auslandsvertretung.

Nun erhalten die Auslandsvertretungen diese Zustimmung normalerweise als eine Art "E-Mail", manchmal ist die Zustimmung durch diverse Auflagen oder wegen noch zu erfüllender Bedingungen  (Manchmal soll auch noch eine Belehrung etc. erfolgen, die nachweislich gegen Unterschrift erfolgen muss) etc. zu umfangreich um als "E-Mail" vom BVA an die Auslandsvertretung übermittelt zu werden, dann enthält die E-Mail  des BVA den Vermerk --Zustimmung--  mit dem Hinweis das --Zustimmungsschreiben unbedingt abzuwarten--, dieses Schreiben wird dann im Regelfall per Fax von der ABH oder dem BVA an die Auslandsvertretung übermittelt.
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zzzmick
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Antwort #6 - 17.10.2006 um 08:09:34
 
Aha, das ergibt Sinn. Vielen Dank Smiley
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zzzmick
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Antwort #7 - 20.10.2006 um 09:10:37
 
Ja Einbeck, das wars wohl, wie Du es erklärt hast - heute (auf den Tag genau 6 Monate seit Antragstellung) war meine Frau bei der deutschen Botschaft und hat ihren Pass dagelassen. Sie darf ihn am Dienstag mit Visum abholen. Mann sind wir erleichtert.
Nun habe ich noch Fragen, die mir auch hoffentlich jemand beantworten kann:

Wenn sie hier ist, müssen wir innerhalb 3 Monaten oder NACH 3 Monaten zur ABH? Und ist es richtig, dass sie in dieser Zeit nicht reisen darf?

Die Botschaft hat ihr gesagt, dass die Original Heiratsurkunde nach Deutschland geschickt wurde, man weiss aber nicht ob an das Standesamt oder an die ABH.
Tolle Auskunft, nun muss ich bei beiden nachfragen. Meine Frage hier ist wie läuft das normalerweise ab, weiss das jemand?

Vielen Dank an Alle
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inge
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Antwort #8 - 20.10.2006 um 09:21:24
 
Theoretisch ist das Visum 3 Monate gültig. Aber es gibt kaum einen Grund, nicht sofort zur ABH zu gehen und die AE zu beantragen.

Reisen:
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jetflyer
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Antwort #9 - 20.10.2006 um 09:48:31
 
Hi,
Normalerweise "kommunizieren" Botschaften und Abh´s über das BVA bzw. AA , mit Standesämtern haben die üblicherweise keinen "Briefverkehr".
Mich wundert allerdings, das Eure Heiratsurkunde nicht in euren Händen verblieben ist. Meine Frau mußte in Novosibirsk das Original mit Apostille nur vorzeigen und hat nur Kopien mit Übersetzung abgegeben.

Die AE für sie solltet Ihr baldmöglichst bei der ABH machen lassen. Ihr braucht ja auch die Lohnsteuerkarte für die Ehefrau, bzw. den Wechsel der Lohnsteuerklasse für Dich. Dazu müßt Ihr euch eh im Einwohnermeldeamt (bzw. Bürgerbüro) anmelden. Mit Anmeldebescheinigung (+ biometrischem Passbild) zur Abh, und fertig.
Alles Gute
Sveta + Jens



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zzzmick
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Antwort #10 - 20.10.2006 um 10:09:15
 
Liebe Leute, danke für all die Antworten! Smiley

Was Reisen betrifft

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1159891532/15

Da habe ich nichts gefunden. Oder werden wir im Pass das ersehen?
Z.Bsp. "Der Aufenthalt ist räumlich auf *** beschränkt"
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Abu
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Antwort #11 - 20.10.2006 um 12:45:30
 
zzzmick schrieb am 20.10.2006 um 09:10:37:
Und ist es richtig, dass sie in dieser Zeit nicht reisen darf?

zzzmick schrieb am 20.10.2006 um 10:09:15:
Was Reisen betrifft

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1159891532/15

Da habe ich nichts gefunden. Oder werden wir im Pass das ersehen?
Z.Bsp. "Der Aufenthalt ist räumlich auf *** beschränkt"


Innerhalb von D kann sie natürlich auch vor der Erteilung der AE uneingeschränkt reisen.

Ob und wie sie ins Ausland reisen kann, hängt vom Visum ab:

Wenn sie ein nationales Visum hat ( was der Fall sein sollte) und kein Schengen-Visum, berechtigt das Visum - im Gegensatz zur späteren AE - nicht zu visumsfreien Kurzaufenthalten in anderen Schengenländern. Es gelten die normalen Visumsregeln für ihre Staatsangehörigkeit.

Wenn das Visum nur zur einfachen und nicht zur mehrfachen Einreise ausgestellt wurde, kann sie gar keine Auslandsreisen machen, weil sie nicht wieder einreisen könnte.

Beides, d. h. national/Schengen als auch einfache/mehrfache Einreise, ist aus dem Visum ersichtlich.

Abu
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zzzmick
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Antwort #12 - 20.10.2006 um 14:30:38
 
Smiley Smiley Smiley Alles klar danke!
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Ulf
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Antwort #13 - 20.10.2006 um 20:04:57
 
Abu schrieb am 20.10.2006 um 12:45:30:
Innerhalb von D kann sie natürlich auch vor der Erteilung der AE uneingeschränkt reisen.

Ob und wie sie ins Ausland reisen kann, hängt vom Visum ab:

Wenn sie ein nationales Visum hat ( was der Fall sein sollte) und kein Schengen-Visum, berechtigt das Visum - im Gegensatz zur späteren AE - nicht zu visumsfreien Kurzaufenthalten in anderen Schengenländern. Es gelten die normalen Visumsregeln für ihre Staatsangehörigkeit.


Sie darf aber durch Schengenland nach D reisen. Ob sie jetzt auch ohne Transitvisum durch PL dürfte, müßte man noch klären.

Und Glückwunsch an die Eheleute zzzmick.

Gruß, ULF
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Antwort #14 - 20.10.2006 um 21:12:32
 
Danke an alle und danke für die Glückwünsche, wir sind nur froh, wenn wir zusammen sind...haben viel durchgemacht, aber davon später mehr...
Ich will ihr natürlich zeigen, dass Deutschland aus mehr besteht als nur Berlin, unser Land ist so schön und deshalb meine Fragen bezüglich reisen - und wenn wir in andere Länder fahren wollen, haben wir natürlich noch viel Zeit dies zu tun.
Auch danke an dieses Forum und alle Teilnehmer, denn diese ganzen Ausländerechtlichen Sachen können wirklich sehr komplex sein.
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