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Heirat mit einer Philippinerin (Gelesen: 4.345 mal)
Eisbrecher
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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11.10.2006 um 17:33:44
 
Hallo,

Ich habe eine Freundin in den Philippinen, und würde gerne mit ihr zusammen in Deutschland leben. Wir wollen deshalb Ende nächsten Jahres hier in Deutschland heiraten. Zur Zeit bin ich noch 16, werde aber bis dahin 18 sein. Außerdem bin ich Schüler, und werde es sehr wahrscheinlich zu dem Zeitpunkt auch noch sein. Wohnen tue ich bei meinem Vater, und ich würde dann so um die 500€ für uns beide im Monat zur Verfügung haben. Meine Freundin ist jetzt schon 18, sollte also ja kein Problem sein. Ihre Eltern würden einer Heirat auch zustimmen (braucht man ja in den Philippinen, wenn man zwischen 18 und 21 Jahren alt ist). Nun habe ich heute dieses Forum hier entdeckt, und musste leider feststellen, dass das ja nun alles gar nicht mal so einfach ist, wie wir uns das vorgestellt haben! Neben den Formularen, die ich bis jetzt von der Internetseite der Deutschen Botschaft in Manila kenne braucht man ja anscheinend noch jede menge anderer Sachen. Deshalb würde ich mich sehr über euren Rat freuen.

Vielen Dank schon mal im Voraus!
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Janey
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #1 - 11.10.2006 um 18:12:37
 
Hallo,

wenn die Hochzeit in Deutschland stattfinden soll, kann Dir Dein Standesamt sagen, welche Papiere notwendig sind.
Deine Freundin/Verlobte muss bei der dt. Botschaft einen Antrag auf Erteilung eines Visums zur Eheschließung beantragen.
Dafür benötigt sie eine VE, da der LU zwischen Einreise und Eheschließung gesichert sein muss. Da Dein Einkommen zu gering ist, kannst Du die VE nicht abgeben. Evtl. ist jemand anders, z.B. Deine Eltern, bereit, die VE abzugeben.

Ob der LU auch nach der Heirat gesichert sein muss, hängt von Deiner Staatsangehörigkeit ab.

Gruß, J.  Smiley
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Eisbrecher
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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Antwort #2 - 11.10.2006 um 19:03:35
 
Danke für die Antwort Smiley

Gut, dann werd ich wohl einen Elternteil dazu überreden müssen Laut lachend
Und von der Staatsangehörigkeit bin ich Deutscher, also muss der LU nach der Heirat nicht mehr gesichert werden?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 11.10.2006 um 19:11:42
 
Nein, der LU muss nach der Heirat nicht gesichert sein. Die AE gem. § 28 Abs.1 Nr.1 AufenthG ist abweichend von § 5 Abs.1 Nr.1 AufenthG zu erteilen.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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Antwort #4 - 11.10.2006 um 19:35:58
 
Ok Smiley

Und sonst würde uns dann nichts mehr im Weg stehen?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 11.10.2006 um 19:38:23
 
Nicht, wenn die übrigen Voraussetzungen des § 5 AufenthG erfüllt sind.  Zwinkernd
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 11.10.2006 um 19:39:07
 
Hallo Janey,
entschuldige, aber dein Ansinnen ist totaler Irrsinn. Meinst du nicht, es wäre angebracht, noch ein bißchen mit einer Hochzeit zu warten? Kannst du die Konsequenzen einschätzen? Wie wollt ihr ohne Geld leben? Möchtest du die Ehe im Haus deines Vaters führen? Ist dir bekannt, dass man als Mann aus dem "reichen Westen" immer schnell einen Heiratsantrag bekommt und die Eltern einer Filipina das auch des Geldes wegen unterstützen (ich war selber 2x auf den Philippinen) und die Tochter einem richtigehend unterjubeln wollen.
Aber selbst angenommen, es ist von beiden Seiten Liebe - in deinem Alter sollte man vielleicht erstmal ein bißchen abwarten und schauen, ob die große Liebe wirklich eine Zukunft hat.
Das Beste wäre meiner Ansicht nach, du fliegst in den Ferien zu ihr und lernst sie vor Ort besser kennen. Auf dies Weise erfährst du auch gleich davon, wie dort das Leben ist und welche Normen und Werte für sich wichtig sind.
Ich rate dir dringend, dir und euch noch etwas Zeit zu lassen. Was drängt euch so sehr? Ihr seid doch noch jung! Ich will nicht altklug klingen, ich bin selber auch noch nicht wirklich alt...
Gruß
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Janey
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #7 - 11.10.2006 um 19:58:19
 
Es ist nicht mein Ansinnen, sondern Ragox´s.  Zwinkernd
Und ich bin nicht hier, um moralische Aspekte zu hinterfragen. Ich versuche nur, nach bestem Wissen, ausländerrechtliche Tipps zu geben. Für alles andere sind die Eltern zuständig bzw. verantwortlich.

Gruß, J.  Zwinkernd

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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Antwort #8 - 11.10.2006 um 20:00:34
 
Ich weiß, dass das heiraten mit 18 extrem früh ist. Und die Konsequenzen kann ich sehr wohl einschätzen. Wir würden ja nur als Übergangslösung bei meinem Vater wohnen, der ist außerdem eh nur 2 Tage in der Woche zuhause.

Und es ist Liebe von beiden Seiten, da bin ich mir 100%ig sicher! Ich passe schon auf, dass ich mich nicht verarschen lasse ^^
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 11.10.2006 um 20:30:27
 
Janey schrieb am 11.10.2006 um 19:58:19:
Und ich bin nicht hier, um moralische Aspekte zu hinterfragen. Ich versuche nur, nach bestem Wissen, ausländerrechtliche Tipps zu geben.

:dafuer Das sollten sich einige mal beherzigen und kapieren.

Aber bitte back zum Thema

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hge2001
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #10 - 11.10.2006 um 22:10:57
 
Janey schrieb am 11.10.2006 um 18:12:37:
Hallo,

Dafür benötigt sie eine VE, da der LU zwischen Einreise und Eheschließung gesichert sein muss. Smiley


das scheint von ABH zu ABH verschieden zu sein.

meine Frau ist 2005 mit einem Heirats-Visum eingereist. Meine ABH wollte keine VE sehen. Die Botschaft hat es auch nicht verlangt. (steht ja auch nicht in deren requirements).

hge
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tatzi5
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch , Ehefrau= Vietnam
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Antwort #11 - 12.10.2006 um 03:18:14
 
Eisbrecher schrieb am 11.10.2006 um 17:33:44:
Hallo,

Ich habe eine Freundin in den Philippinen, und würde gerne mit ihr zusammen in Deutschland leben. Wir wollen deshalb Ende nächsten Jahres hier in Deutschland heiraten. Zur Zeit bin ich noch 16, werde aber bis dahin 18 sein. !


DU !! solltest zumindest
( ich gehe davon aus, das deine Freundin noch dort lebt )

- sie mehrmals besucht haben UND auch bei ihrer Familie dann gewohnt haben
- mit ihr viele Unternehmungen alleine dort zusammen gemacht haben
- du dich sehr lange mit dem Land, der Kultur + dem Essen beschäftigt haben
- im Gegenzug deine Partnerin sollte SEHR SEHR viel über Deutschland wissen und natürlich auch das hier keine goldenen Äpfel an den Bäumen wachsen
- kläre sie auf, das es hier auch viel Armut und viele Menschen ohne Wohnung und Arbeit gibt
- habt ihr eine gemeinsame Sprache, in der ihr euch verständigen könnt
- Frauen aus Asien haben viele Vorteile, aber auch einige Dinge an sich, mit denen viele Deutsche später ( bzw. auf Dauer ) oft nicht klar kommen bzw. Probleme später damit haben, kennst du diese ???
- wenn ja, schreibe bitte dazu ( kann es nicht glauben )
- suche seriöse Seiten im Netz über das Land und informiere dich

manche Liebe kommt sehr schnell, vergeht aber auch wieder sehr schnell  

was weißt du bisher über sie + ihre Familie , was hat sie für einen Beruf ?? ( du dort Urlaub und gleich verliebt oder wie ?? )

wie lange kennt ihr euch und wie haltet ihr Kontakt ??

Ich will dir deine Freundin nicht schlecht machen, im Gegenteil, aber ihr habt aber noch alle Zeit der Welt, lernt euch in Ruhe kennen, wenn deine Freundin sehr  drängelt betr. Visa oder Hochzeit, , vergiss sie !!
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #12 - 12.10.2006 um 07:16:13
 
@tatzi5:
Bitte keine Eheberatung, ist weiter oben schon gesagt
worden. Kannst Dich ggf. per KM an den Fragesteller
wenden.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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Antwort #13 - 12.10.2006 um 07:25:45
 
Ich habe sie noch nie im RL gesehen. Wir haben uns übers Internet kennengelernt (aber seriös), und sie war auch nicht auf der Suche nach einem Mann aus dem reichen Westen! Sie hat nur auf der Arbeit Internet, aber wir können uns mehrere Stunden am Tag unterhalten (auch über Headset), also kennen wir uns schon sehr gut. Unterhalten tuen wir uns auf Englisch, was wir beide relativ gut können. Über das Land weiß ich schon ein bischen bescheid, aber mit welchen Dingen sollte ich bei ihr später nicht klar kommen oder Probleme haben?

Sie ist Chat Operator von Beruf, deshalb hat sie ja auch Internet. Von ihrer Familie hat sie mir auch schon sehr viel erzählt. Kontakt haben wir erst seit Anfang September, aber man verliebt sich sehr schnell, wenn man so viel Kontakt hat.

Und drängeln tut sie auf jeden Fall nicht!
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Lomes
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #14 - 12.10.2006 um 14:03:35
 
Hallo Ragox, hallo Moderatoren,

zunächst zu den Moderatoren: Ich halte es durchaus für wichtig, die Fragesteller auch darauf aufmerksam zu machen, worauf man sich einlässt. Schließlich sitzen hier die Leute, die sich damit auskennen, es sind hier ja nicht alle Mitarbeiter der Ausländerbehörden, sondern auch Menschen, die eine binationale Ehe leben.
Es kann doch nicht sein, dass man die Menschen einfach blindlings in ein unkalkulierbares Abenteuer rennen lässt bzw. diese Entwicklung fördert.

Nach dem erneuten Posting von Ragox dürfte auch dem Letzten klar geworden sein, dass es bei diesem Thema nicht um Ausländerecht gehen sollte, sondern ein Appell an die Vernunft angebracht ist. Auch das ist eine Hilfe und es geht doch um Hilfe.

Also Ragox, das ist wirklich keine gute Idee von dir! Du solltest dieses Mädchen doch zumindest einmal im RL getroffen haben. Woher weisst du denn, dass bei euch der Funke dann auch überspringt?  Ihr müsst euch doch erstmal kennenlernen und sehen, wie es im Alltag (oder zumindest im Urlaub) läuft.

Eine Ehe ist nicht zuletzt auch eine finanzielle Frage, insbesondere, wenn es schnell zur Scheidung kommen sollte. Du übernimmst auch Verantwortung für dieses Mädchen, wenn ihr etwas passiert oder sie irgendeinen Mist macht. Ich kenne mich mit diesen Dingen nicht aus, das wäre eine Sache, in der die Rechtsexperten eine echte Entscheidungshilfe liefern könnten.

Wenn du feste Ansichten hast, dann besorge dir am Besten sofort ein Flugticket nach Manila.  Was tatzi5 empfiehlt, kann ich absolut bestätigen. Lerne Sie, ihre Familie, die Umgebung, ihre Normen und Werte kennen und "erlebe" sie.

OK, jetzt wird der Rüffel der Moderatoren kommen, vielleicht wird mein Posting dann auch gleich entfernt. Ich persönlich bin jedoch der festen Überzeugung, dass solche Warnungen absolut angemessen und wichtig sind in einem binationalen Forum.

Du musst deinen Traum ja nicht aufgeben, gehe es aber etwas langsamer an und lerne sie kennen.

Lomes
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #15 - 12.10.2006 um 14:06:54
 
Lomes schrieb am 12.10.2006 um 14:03:35:
Hallo Ragox, hallo Moderatoren,

zunächst zu den Moderatoren: Ich halte es durchaus für wichtig, die Fragesteller auch darauf aufmerksam zu machen, worauf man sich einlässt.


Wenn Du es nicht sein lassen kannst, dann mache
es per PN oder im Userforum. Nochmal: In den Fach-
foren soll es bei sachlicher Diskussion zum Thema
Ausländerrecht bleiben. Wenn Du das nicht
akzeptieren kannst, bist Du hier falsch.

Edit:

Lomes schrieb am 12.10.2006 um 14:03:35:
Ich persönlich bin jedoch der festen Überzeugung, dass solche Warnungen absolut angemessen und wichtig sind in einem binationalen Forum.

Du bist im falschen Film. Hier ist kein binationales
Forum. Ein solches findest Du hier.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Antwort #16 - 12.10.2006 um 14:08:37
 
Zitat:
Auch das ist eine Hilfe und es geht doch um Hilfe.

Nö. Es geht um Ausländerrecht.
Für andere Fragestellungen empfielt sich:
alt.soc.marriage
www.derpsychoonkelhilftdir.de
oder der nächsterreichbare Schlauschnacker
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Lomes
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #17 - 12.10.2006 um 14:18:16
 
OK, da kann man dann nichts machen, ich strecke die Waffen.
Also Ragox, hau rein, wird schon schief gehen. Die Experten (und das sind sie aus rechtlicher Sicht bestimmt) hier werden dir schon erklären, wie du das Kind schaukelst.
Tut mir leid, das ich nicht helfen konnte, von den rechtlichen Gesichtspunkten habe ich wenig bis keine Ahnung. Ich weiß nur, dass die Heirat mit meiner mexikanischen Frau reibungslos gelaufen ist und dies aufgrund der Umstände bei dir vermutlich etwas schwieriger aber nicht unmöglich werden wird. Aber vielleicht ist ja auch alles ganz easy... Smiley
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Antwort #18 - 13.10.2006 um 00:55:06
 
Hi,

Also ich verstehe das nicht ganz. Soll hier alles an Menschlichkeit aussen vor bleiben? Sicher, keiner will hier die 723. Diskussion über die Ehrlichkeit der Liebe des Mittzwanzigers aus Westafrika zu der deutschen Mittvierzigerin, während er u.a. wegen BTM in Abschiebehaft sitzt. (Man verzeihe mir dieses Klischee).
Das hier ist doch wohl etwas Anderes!
Er wundert sich, was denn an asiatischen Frauen anders sein soll, wo denn Probleme auftreten könnten. Er ist 16, war vermutlich noch nie in Asien, hat nicht den blassesten Schimmer, auf was er sich da einlässt!
Mit 16 den Plan zu fassen, in gut einem Jahr eine Philippina (und btw nicht Pilippinerin) zu heiraten und nach D zu holen kann man bei dem Hintergrund (nur Internet) nur als komplett durchgeknallt bezeichnen.

Sorry, sowas muß man hier auch in den Fachforen sagen dürfen.
Den entsprechenden Tipps kann ich mich nur anschliessen.

Gruß,
Norbert
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Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #19 - 13.10.2006 um 02:11:46
 
nixwissen schrieb am 13.10.2006 um 00:55:06:
Sorry, sowas muß man hier auch in den Fachforen sagen dürfen.
Den entsprechenden Tipps kann ich mich nur anschliessen.

Nein, dafür ggf. PN und User-Forum. Punkt und Ende.
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