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Aufenthaltsgenehmigung mit Erwerbstätigkeit auch i (Gelesen: 652 mal)
luthien
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Beiträge: 8
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltsgenehmigung mit Erwerbstätigkeit auch i
10.10.2006 um 16:23:00
 
Hallo,

mein Freund (Inder) und Ich (Deutsche), nicht verheiratet, haben ein Kind zusammen. Wir haben einen Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung aufgrund von Familiennachzug beantragt (gemeinsame Sorgeberechtigung usw. liegt vor).
Im Gesetz steht doch, dass der Ausländer zur Erwerbstätigkeit berechtigt ist.
Meine Frage ist jetzt:
Wo gilt diese Erwerbstätigkeit? Im ganzen Bundesgebiet oder nur im Bereich der zuständigen ABH?
Oder gilt sie auch in der ganzen EU? Wenn nein:Wenn mein Kind und ich z.B nach UK umziegen würden (da wir Deutsche sind, geht das ja ohne weiteres) würde er dann auch eine Arbeitserlaubnis für UK bekommen?

Vielen Dank für eure Hilfe

Grüsse

Luthien
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltsgenehmigung mit Erwerbstätigkeit au
Antwort #1 - 10.10.2006 um 17:43:39
 
Zitat:
Wo gilt diese Erwerbstätigkeit?


Im ganzen Bundesgebiet  Zwinkernd

Zitat:
würde er dann auch eine Arbeitserlaubnis für UK bekommen?


wäre eher eine Frage für www.info4alien.uk oder .gb

oder notfalls: http://www.britischebotschaft.de/de/

Werden wir nicht beantworten können Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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