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eheschliessung zwischen einer deutschen und einem (Gelesen: 1.224 mal)
InLove
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag eheschliessung zwischen einer deutschen und einem
09.10.2006 um 19:01:32
 
Hallo,
ich bin glücklicherweise auf dieses Forum gestoßen und erhoffe mir hilfe bei meinen vielen (noch offenstehenden) fragen.

Kann kaum mehr schlafen, da ich mir viele gedanken mache und bis jetzt noch keine antworten gefunden habe.

ich werde meine Situation schildern und vielleicht hat ja jemand ein bisschen ahnung..

also. es ist so ich habe vor gut einem jahr urlaub in tunesien gemacht. ich habe einen mann kennen gelernt und es war für uns beide "liebe auf den ersten blick"

er ist türke und arbeitet dort als animateur, was die sache wirklich nicht einfacher macht.

wir haben uns erst 5 mal gesehen (jeweils 1 woche), indem ich immer in sein hotel geflogen bin da es ja wirklich nicht einfach ist ein visum als türke für deutschland zu bekommen (und er im moment eh nicht dort ist) und sonst haben wir telefonisch kontakt, täglich. ebenso sms.

wir lieben uns sehr und kommen beide nicht damit klar getrennt voneinander leben zu müssen.

er würde seine arbeit als animateur gerne aufgeben. wir wollen heiraten und wir haben es uns so gedacht, dass wir in der türkei heiraten werden und er mit her zu mir nach deutschland kommt.

eigentlich muss er auch noch zum türkischen militär, aber da gibt es ja diese 5000 € regelung, sich quasi "freikaufen".

ich habe im internet schon so viel gesucht, gegoogelt und in anderen foren gesucht, aber nie wirklich brauchbare antworten gefunden.

meine fragen sind also: wie würde das funktionieren mit heiraten in der türkei?
wie würde es aussehen, mit dem militär?
kann er dann bei mir leben, auch wenn er keine arbeit findet?
er hat in der türkei auch keine arbeit, würde das ein problem darstellen?


für mich ist diese situation nicht einfach und ich leide sehr unter unserer trennung.

hoffentlich kann mir jemand antworten geben, ihr seit so meine letzte chance Smiley

grüße

InLove
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Hartmut
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Beiträge: 132

Landkreis Darmstadt - Dieburg, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch + Ehefrau: Vietnam
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Antwort #1 - 09.10.2006 um 19:18:02
 
Wenn Ihr in der Türkei heiratet und anschließend ein Familienzusammenführungsvisum beantragt ist es unerheblich, ob er in der Türkei Arbeit hat  oder hier arbeit findet. Falls Ihr hier heiraten wollt müsstest Du im Rahmen einer Verpflichtungserklärung für seinen Lebensunterhalt und eventuelle Abschiebekosten bürgen. Dafür sind Einkommensnachweise und Mietvertrag bzw Grundbucheintrag erforderlich.
Gruß

Hartmut
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InLove
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #2 - 09.10.2006 um 20:06:17
 
danke für die antwort. Smiley

wir haben uns entschlossen und wollen in der türkei heiraten.

eine heirat in deutschland haben wir von anfang an nicht in betracht gezogen.

nur nochmal die frage mit dem militär?

lg
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genesis84
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Beiträge: 6

bozen, Italy
bozen
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Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 09.10.2006 um 23:53:15
 
hallo,

du hast ja ganz genau das gleiche problem wie ich, meiner muss auch noch zum türk.militär und wir wollen auch heiraten, hast villeicht auch meinen beitrag hier gelesen.
ich würde ja alles tun dafür dass er nicht zum militär gehen muss, aber so einfach ist das gar nicht.
ich habe auch schon viel gelesen darüber aber recht schlau bin ich nicht geworden.
also wenn du was neus in erfahrung bringst lass es mich bitte wissen, würde mich sehr freuen!
oder villeicht hast du lust mir ne mail zu schicken
only.-one@hotmail.com
würde mich sehr freuen
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Ayche
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Beiträge: 16

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 10.10.2006 um 21:41:11
 
Hey!!!

Ich hatte das Problem auch!!! weinend
Aber mein Mann musste zum Militär und das 14 Monate lang!!! weinend weinend
Wir haben aber vorher geheiratet und das Visum beantragt,was uns aber nicht vorm Militär gerettet hat!!!! Griesgrämig
Aber wie es mit den Freikauf ist,das weiß ich nicht,denn von mein Mann die Familie hat nicht so viel Geld und daher konnten die es sich nicht leisten ihm da Frei zu kaufen!!!

Ich wünsche euch viel Glück,das ihr es nicht durch stehen müsst,denn für uns war das eine schwere lange Zeit gewesen!!!
Aber wir haben es geschafft und sind immer noch glücklich wie am ersten Tag!!!!! Smiley

Gruß Ayche
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Ayche 197295373  
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Magalie
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Beiträge: 2
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 11.10.2006 um 00:08:33
 
Hallo,

ich habe ungefähr das gleiche Problem wie Ihr. Mein Mann (auch Türke) und ich haben vor 1 1/2  Jahren geheiratet. In Deutschland. Dann bekam hier keine Aufenthaltserlaubnis, und musste zurück in die Türkei. Man hat uns gesagt, er wäre in 4 Wochen wieder hier. Jetzt ist er seit 11 MONATEN in der Türkei. Das Visum auf FZF wurde abgelehnt. Mit Verdacht auf Scheinehe. Man kann den Militärdienst ein paar Monate verlängern. Das mit dem Freikaufen geht, soviel ich weiss nur wenn man in Deutschland lebt, und eine richtige Aufenhaltserlaubnis hat. Wenn unser Anwalt es nicht innerhalb von 3 Wochen schafft, dann muss mein Mann auch zur armee gehen, und wir haben die 15 Monate noch vor uns. Ich weiss nicht wie ich das durchhalten soll.  weinend In den 11 Monaten die er jetzt drüben ist, habe ich ihn 5 mal besucht. Aber das geht dann ja auch nicht mehr, weil die da ja nur 2 mal Urlaub haben. Ich wünsche Euch dass es bei euch klappt.

Liebe Grüss

Magalie
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