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fragen zu Visa! (Gelesen: 2.354 mal)
asma
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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09.10.2006 um 12:28:01
 
Hallo alle zusammen!

Ich habe sonst immer gelesen , aber ich habe eine Frage und hoffe ihr könnt mir vielleicht weiterhelfen...

Ich bin mit einem Marokkaner islamisch verheiratet. er ist in Marokko und ich in Deutschland!
Ich wollte jetzt ein Visum zum Zwecke der Eheschließung beantragen... Er war schon in einem anderen europäischen Land verheiratet, und war da  illegal, hatte aber nie probleme und konnte auch einfach ausreisen...seine scheidung und alles was zu tun hat wurde annuliert, jetzt wollte hier das standesamt eine anerkennung der scheidung in marokko, obwohl wir alles haben aus dem Land in dem er geheiratet hat, aktuell mit bestätigung das er geschieden ist. Die marokkanischen Behörden stellen sich auf stur! undes kostet unheimlich viel geld. Jetzt meint er wolle die islamische hochzeit  in Marokko anerkennen lassen und dann Visa zur Familienzusammenführung stellen, aber ich glaube das funktioniert nicht weil ich Auszubildene bin und kaum Geld bleibt.....
Ichweiss echt nicht was ich machen soll, da ich ih auch sehr vermisse und einfach nur mein Leben mit ihm teilen möchte!

Vielleicht könnt ihr mir ein paar tipps geben!

Danke im voraus!
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Hartmut
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 09.10.2006 um 12:58:49
 
Hallo,

wenn Du Deutsche bist ist Dein Einkommen für die Familienzusammenführung unerheblich. Deshalb mußt Du Dir also keine Sorgen machen. Allerdings sollte keine Obdachlosigkeit drohen Zwinkernd.

Allerdings weiß ich nicht, ob eine islamische Hochzeit in Deutschland anerkannt wird.

Gruß

Hartmut

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asma
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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Antwort #2 - 09.10.2006 um 13:27:06
 
Danke für die  Antwort. Aber wenn ich ein Visa stelle zur Familienzusammenführung muss ich doch eine verpflichtungserklärung abgeben, naja und ich bekomme lejhrlingsgehalt, bis Ende des Jahres und habe noch keinen Ausblick auf einen festen Job!Ichbi deutsche....


Also die islamische Heirat, ist alles ganz korrekt, will er in Marokko anerkennen lassen, aber ich weiss nicht ob funktioniert, er hat dort wohl mit einem Anwalt gesprochen!

Aber ist es besser ein Visa zur familienzusammenführung zu beantragen oder eines zur eheschließung? Wisst ihr dennwie lange sowas dauert?

danke vielmals nochmal!

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Hartmut
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch + Ehefrau: Vietnam
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Antwort #3 - 09.10.2006 um 13:33:33
 
Für ein Heiratsvisum benötigst Du eine Verpflichtungserklärung nicht jedoch für Familienzusammenführung mit Ehegatten (als Deutsche).

Gruß Hartmut
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guel
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Antwort #4 - 09.10.2006 um 13:49:09
 
Hallo zusammen,

ich glaube hier sollte erst mal geklärt werden was gemeint ist.

Seit ihr standesamtlich verheiratet oder habt ihr nur religiös, also vor dem Hoca geheiratet. Mit der religiösen Heirat, ist es fast unmöglich ein FZF zu erhalten, weil diese Heirat in keinem Rechtsstaat anerkannt wird.

Das Heiratsvisum setzt eine Verpflichtungserklärung voraus, egal was man für eine Staatsbürgerschaft hat.

FZF bei Deutschen jedoch nicht.

guel Zwinkernd
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Reni
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Antwort #5 - 09.10.2006 um 14:01:47
 
Guel, was du schreibst, ist für die Türkei richtig, aber nicht unbedingt für andere muslimische Länder, es gibt durchaus Länder, in denen die islamische Eheschließung die korrekte Form ist. Bei Marokko bin ich mir nicht sicher, und hier wäre ja auch die Frage zu klären, was mit der ersten Ehe ist - war sie nie in Marokko anerkannt, oder ist inzwischen die Scheidung anerkannt, bzw. warum wird die Scheidung nicht anerkannt?
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guel
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Antwort #6 - 09.10.2006 um 14:09:50
 
Hallo Reni,

du hast Recht, aber die Anerkennung einer solchen Ehe dauert so was von lange, dass man direkt Standesamtlich heiraten sollte Smiley

Und hier kann die Ehe ja nur geschlossen werden, wenn die Scheidung anerkannt wird (wg. Ehefähigkeitszeugnis).

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ronny
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Antwort #7 - 09.10.2006 um 14:15:06
 
Die Ortsform wäre vorliegend der zivilrechtliche Ehevertrag im Beisein der beiden Odouls (Notare) der Sharia-Gerichtsbarkeit.
Falls diese formelle Voraussetzung vorläge, wäre eine dem Ortsrecht entsprechende gültige Eheschließung vorhanden.

Zu prüfen wäre ggf. im Rahmen eines FZF-Verfahrens welche Rechtswirkungen die Nichtanerkennung der Scheidung in Marokko im Hinblick auf die Gültigkeit der geschlossenen Zweitehe hätte. Denn die Mehrehe des Mannes ist zwar grundsätzlich möglich, aber an bestimmte formelle Voraussetzungen gebunden.

Falls bislang keine gültige Ehe vorliegt, wäre vor einer Befreiung vom EFZ durch das OLG die Anerkennug der Scheidung in Marokkonoch zu veranlassen.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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asma
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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Antwort #8 - 09.10.2006 um 14:24:24
 
ufff!
jetzt bin ich aber wieder vol durcheinander!

Also die islamische heirat ist mit Zeugen, mahr , vor Iman in einem Islamischen Zentrum geschlossen worden!

Warum steht denn dann auf der Internetseite von der deutschen Botschaft in Marokko das man eine Verpflichtungserklärung für ein Visum zur FzF braucht? Schockiert/Erstaunt

Diese scheidung ist in einem EU staat durchgeführt worden, also hat nix mit Zweitehe zu tun...Ich habe davon auch vom standesamt ein Zettel bekommen, nach einer EU norm was dass zuständige gericht auch gestempelt hat. Also diese ganze Ehe wurde aufgrund der Zeit annuliert! Das dt. Standesamt wll jedoch nochmal eine Bestätigung von marokko, und die sagen ja die Heirat und Scheidung war nicht nach unserem Recht, betrifft uns nicht!
@reni, nein die erste Ehe war nie in Marokko anerkannt!

so normalerweise ist dieser Ehevertag nix anderes als den den es in marokko auch gibt, da es auch zwei zeugen ud mein wali gibt, und eine Akte in diesem islamischen Zentrum mit Namen und Adressen hinterlegt wurde!

Also ist es doch besser ein Visa zur fzf zu stellen?Ist es wirklich so , wenn ich deutsche bin muss ich keine Verpflichtungserklärung abgeben?

unentschlossen...




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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #9 - 09.10.2006 um 14:50:21
 
Hi,

hab ich's überlesen, oder: wo war die Hochzeit?

Eine Heirat nach marokkanischem Recht ist immer islamisch, aber für eine offiziell registrierte (das heißt für Eure Zwecke anerkannte) Heirat bedarf es eines Vorverfahrens, bei dem gerichtlich die Heiratsvoraussetzungen überprüft werden. Nur in einem islamischen Zentrum - das reicht meines Erachtens nicht.
Evtl. müsstet Ihr zur Anerkennung der Heirat dieses gerichtliche Verfahren nachholen. Dabei wird sich die Frage stellen, was mit dem Scheidungsverfahren ist.
Für die FZF braucht Ihr den Acte de marriage (sprich: Heirat eingetragen beim Familienregister des zuständigen marokk. Standesamtes) zusätzlich zu Eurem bisherigen Ehevertrag oder halt einen neuen Ehevertrag, in dem dieser Eintrag vermerkt wird ("Die Heirat wurde im marokk. Heiratsregister der Stadt des Jahres XXX unter der Nummer XXX eingetragen".)

Die Verpflichtungserklärung bezieht sich evtl. auf den Fall des Visums zur Eheschließung in Deutschland? - Dann brauchst Du sie auch als Deutsche, da Du für Deinen Freund bis zur Heirat in D' voll aufkommen musst. Bei FZF ist sie für Deutsche nicht notwendig.
Grüße,
line
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Antwort #10 - 09.10.2006 um 15:01:17
 
Zitat:
hab ich's überlesen, oder: wo war die Hochzeit?


Hast es Dir doch schon selbst beantwortet  Zwinkernd

Zitat:
Nur in einem islamischen Zentrum - das reicht meines Erachtens nicht.


Hi Line,

IMHO reicht die Eheschließung im islam. Zentrum auch nicht aus. Und die Frage der Anerkennung ist m.E. auch noch zu beantworten, weil die materiellen Voraussetzungen für eine erneute Eheschließung sich nach marokkanischem Recht beurteilen, und eben nicht  nach dem Recht des Staates in welchem die Scheidung vekündet wurde Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #11 - 09.10.2006 um 15:08:53
 
hallo!
also ich glaube ich muss nochmal erklären kurz, die erste hochzeit war in uk , also das ist schon lnge her und das zuständige Gericht hat uns schon mehrer Papiere gegeben die wir nochmal dort aktualisieren lassen sollten, das gericht in uk meinte das die Hochzeit und scheidung annulliert wurde, unhd ob diese papiere wirklich nötg wären...


ok ich und er haben auch in uk geheiratet aber islamisch!

die deutschen Behörden wollen jetzt die anekennung des scheidungsurteils durch die marokkanischen Behörden, was total stupide ist weil e ja nunmal uk war und ich ein papier für den gesamten EU raum habe, indem diese Scheidung anerkannt ist!
uns liegt diese scheidung so sehr im Magen!

was meinst du denn mit materiellen Grundvoraussetzungen?
bei dem visum zur eheschließung können ihn auch zwei personen unterstützen?

danke nochmal!

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ronny
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Antwort #12 - 09.10.2006 um 15:14:37
 
Zitat:
ok ich und er haben auch in uk geheiratet aber islamisch!


Kannst Du im Regelfall voll abhaken, weil die Ortsform im UK in aller Regel die standesamtliche Eheschließung ist. Allenfalls wenn eine vorherige Erlaubnis vom Registrar General vorliegt, ist eine religiöse Eheschließung überhaupt rechtlich relevant.

Also nutzt es auch nichts wenn er die Eheschließung in Marokko anerkennen ließe, die Ehe wäre nach deutschem Recht als Nichtehe zu qualifizieren.

Ergo läuft es auf eine Eheschließung (neu) in Marokko oder in Deutschland hinaus Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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