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Unterschied Niederlassungserlaubnis /Aufenthaltser (Gelesen: 2.084 mal)
jetflyer
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08.10.2006 um 12:33:27
 
Hi,
hab eine Frage...

Ich habe im August In Omsk eine Russin geheiratet. Nach erfolgreichem FZF Visum bekam meine Frau nun Ihre 3 jährige Aufenthaltserlaubnis mit "Erwerbstätigkeit gestattet"

Was ist eigentlich der "praktische Unterschied im täglichen Leben" zwischen der NL (wenn ich das richtig sehe, kann sie die NL nach 3 Jahren bekommen?) und der jetzt für sie für 3 Jahre gültigen AE mit Arbeitserlaubnis ?

Bekommt sie automatisch dann in 3 Jahren die NL oder muß man da noch extra was für tun?


Immer natürlich vorrausgesetzt, wir bleiben glücklich verheiratet.. Zwinkernd Davon gehen wir ja aus Laut lachend Laut lachend

Vielen Dank im Vorraus für Eure Hilfe,
Sveta + Jens
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Janey
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Antwort #1 - 08.10.2006 um 12:49:13
 
Hallo,

die Niederlassungserlaubnis enthält keine zeitliche Befristung. Sie ist unbefristet gültig, muss also nicht verlängert werden. Fällig wird höchstens eine Übertragung, wenn ein neuer Pass vorliegt.
Die Voraussetzungen für die Erteilung der NE in Eurem Fall finden sich in
§ 28 Abs.2 AufenthG.

Viel Glück  Zwinkernd
J.
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Et semel emissum volat irrevocabile verbum.
 
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 08.10.2006 um 15:50:10
 
jetflyer schrieb am 08.10.2006 um 12:33:27:
Bekommt sie automatisch dann in 3 Jahren die NL oder muß man da noch extra was für tun?


Nach drei Jahren kann sie auch bei passenden Voraussetzungen eingebürgert werden.

Gruß, ULF
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jetflyer
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Antwort #3 - 08.10.2006 um 17:30:47
 
Danke für die schnellen Info´s  Smiley

Ja, das mit der Einbürgerung ist ggf. dann ein Schritt, für den meine Frau sich dann entscheiden kann.

Mir kam es mit meiner heutigen Frage hauptsächlich drauf an, ob im "Hier und jetzt"  Smiley für meine Frau irgendein Unterschied im täglichen Leben besteht, das sie zur Zeit "nur" ein AE hat im Gegensatz zu einer NE

z.B.: Jobbewerbungen, Universitätszugang, Rentenversicherung, Reisen in Shengenland, etcpp...halt "irgendwelche anderen wichtigen Dinge", an die wir gerade nicht denken Smiley

Grüße,
Sveta und Jens
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 24.10.2006 um 12:16:44
 
jetflyer schrieb am 08.10.2006 um 17:30:47:
Mir kam es mit meiner heutigen Frage hauptsächlich drauf an, ob im "Hier und jetzt"  Smiley für meine Frau irgendein Unterschied im täglichen Leben besteht, das sie zur Zeit "nur" ein AE hat im Gegensatz zu einer NE

z.B.: Jobbewerbungen, Universitätszugang, Rentenversicherung, Reisen in Shengenland, etcpp...halt "irgendwelche anderen wichtigen Dinge", an die wir gerade nicht denken Smiley


Mag sein, daß irgendwelche Firmen lieber NE sehen, aber eine AE für Deutschverheiratete reicht völlig. Für die Rentenversicherung ist es egal - ihr könnt aber schon einmal anfangen, Anrechnungszeiten zu beantragen...

Gruß, ULF
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