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Ausländer heiratet Ausländer (Gelesen: 1.227 mal)
fcf2000
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ausländer heiratet Ausländer
06.10.2006 um 10:00:34
 
Hallo Leute!

- Ich, Brasilianer, habe in Deutschland 2 Jahre studiert und arbeite seit 1 Jahr
(habe also eine Arbeitserlaubnis, keine Niederlassungserlaubnis)
- Sie, Brasilianerin, wohnt in Brasilien.
- Eheschließung in Brasilien.

Fragen:
- Darf sie überhaupt zu mir (nach Deutschland ziehen), wenn wir heiraten?
- Falls ja, darf sie hier studieren und/oder arbeiten? Was für ein Visum soll
sie beantragen?

Ich habe nicht viel über Eheschließung Ausländer/Ausländer hier im Forum
gefunden. Bitte weist mich hin auf andere Infos, falls das Thema doch irgenwo
hier schon durchgesprochen wurde.

Vielen Dank für eure Hilfe!
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 06.10.2006 um 10:10:51
 
Hallo,

welche Hausnummer hat denn deine Aufenthaltserlubnis , nach welchem § des AufenthG wurde sie erteilt. Welche Auflagen zur Erwerbstätigkeit stehen drin ?

Zur Eheschließung selbst sind mehrere Möglichkeiten denkbar:

1. deutsches Standesamt, dann weitere Infos oben bei den FAQ und unten bei Personenstandsrecht , dort in den Topics den Thread "Befreiung von der Beibringung des EFZ" und die Links zu den OLGs anschauen. Gilt dann für beide Zwinkernd

2. Eheschließung bei Eurer Auslandsvertretung in Deutschland wäre auch möglich,

3. Eheschließung in Brasilien.

Ob die Eheschließung für einen Familiennachzug zu Dir hilfreich ist, hängt von der Rechtsgrundlage Deiner AE ab Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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schweitzer
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der Verstand nicht kennt.


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #2 - 06.10.2006 um 10:11:40
 
Hallo fcf 2000,

solange Du nur eine Aufenthaltserlaubnis hast (und diese nicht eine AE nach § 25 (1) bzw. (2) AufenthG ist oder Du die AE schon mindestens fünf Jahre besitzt, ist die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis im Wege des Ehegattennachzugs Ermessenssache - siehe § 30 (2) AufenthG.

In jedem Falle müsstest Du sicher nachweisen, dass der Lebensunterhalt für Dich und Deine Partnerin hier (nachhaltig) durch Dich gesichert ist, Krankenversicherungsschutz für Deine Frau besteht etc.

Zur Frage, ob in Deinem Fall eine Ermessensentscheidung möglich ist, solltest Du Dich an Deine ABH wenden, das ist nur einzelfallbezogen zu beurteilen und kann hier allgemein nicht beantwortet werden.

=schweitzer=



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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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fcf2000
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 06.10.2006 um 10:22:58
 
Danke für eure schnelle Antwort!

Also:

Auf dem Aufenthaltstitel steht §18 (AufenthG) und auf einem Zusatzblatt steht §27 Nr. 3 (BeschV)

Grüße
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 06.10.2006 um 10:34:25
 
Hallo,

dann richtet sich der Familiennachzug nach den §§ 5, 27, 29 30 AufenthG.

Kannst Du oben bei den info4alien.de/yabbfiles/Templates/Forum/default/i4a_gesetze.gif nachlesen. Es wird vermutlich noch kein Anspruch entstehen, da Deine AE noch nicht seit 5 Jahren besteht.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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lrp
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #5 - 10.10.2006 um 21:00:07
 
hallo,

mein fall ist zwar nicht gleich, aber doch etwas ähnlich... vielleicht kann jemand helfen.

ich bin ausländer und arbeite seit 5 jahren in de und habe vor kurzem eine niederlasungserlaubnis bekommen.

im dezember habe ich geheiratet. meine frau ist auch ausländerin und ist seit 8 jahre hier, allerdings hat sie zuerst 2 jahre studiert und dann 2 jahre mit einer aufenthalts/arbeitsbewilligung gearbeitet (also noch kein anspruch auf NE). inzwischen hat sie eine "normale" AE (§18), die aber an ihre Firma gebunden ist.

gibt es so etwas wie eine Familienzusammenführung wenn sie schon hier ist?
was wir wollen, ist dass sie eine "nicht an die Arbeitgeber gebundene AE" bekommt, damit sie zu mir ziehen und hier einen job suchen kann (sie wohnt in eine andere stadt, und wir müssen jedes wochenende pendeln  Griesgrämig   )

danke und grüße.
l
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #6 - 11.10.2006 um 00:30:24
 
lrp schrieb am 10.10.2006 um 21:00:07:
mein fall ist zwar nicht gleich, aber doch etwas ähnlich...

Dein Fall hat mit dem vorherigen Fall absolut nichts zu tun; Du solltest einen neuen Thread aufmachen.

Abu
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