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Einreichung Befristung? (Gelesen: 1.111 mal)
pezibaer28
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03.10.2006 um 18:43:00
 
habe wieder mal eine frage.

kann man den antrag auf befristung des einreiseverbotes erst stehlen wenn die ganzen Abschiebungskosten gezahlt sind?

pezi
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Janey
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Antwort #1 - 03.10.2006 um 19:11:44
 
Ihn zu stellen, dürfte nicht das Problem sein. Entschieden wird aber i.d.R. erst, wenn die Kosten beglichen sind.

Gruß, J.
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Et semel emissum volat irrevocabile verbum.
 
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pezibaer28
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Antwort #2 - 03.10.2006 um 20:37:35
 
stehlt sich natürlich wieder die frage was heist in der regel?

es ist ein minderjähriges kind da.
könnte das helfen?

danke
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Janey
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Antwort #3 - 03.10.2006 um 20:41:05
 
In der Regel heißt, dass es Ausnahmen gibt. Es gibt aber z.B. keinen Anspruch auf Ratenzahlung. Da bleibt nur ein Gespräch mit der zuständigen ABH. Diese kennt die komplette Sachlage und entscheidet über evtl. Ausnahmen. Hier ist das so gut wie nicht zu beantworten.

J.  Smiley
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