Katkuta schrieb am 01.10.2006 um 16:26:35:ein Residence Visa
Benutzt das deutsche Konsulat wirklich solche Begriffe ? Ich glaube, der Einfluss der englischen Sprache auf die deutsche Sprache wird hier in D. unterschätzt..
Katkuta schrieb am 01.10.2006 um 16:26:35:und die koennten fuer mich bestaetigen, dass ich dort wohne. Ist das moeglich?
Habe ich das jetzt falsch verstanden ? Du hast ja gesagt, dass Du seit 2 Jahren in Dubai mit Deinem Mann lebst.. wie so wohnst Du jetzt bei Deinen Eltern ??
Katkuta schrieb am 01.10.2006 um 16:26:35:Oder kann es gut sein, dass mein mann und ich noch mal vor dem Konsulat in Dubai ein Interview geben muessen?
Wenn Scheineheverdacht da ist.. dann gut möglich.. ja..
Katkuta schrieb am 01.10.2006 um 16:26:35:Muss er, falls er nicht sofort eine Arbeit kriegt, Arbeitsolosengeld beantragen?
ALG ist eine staatliche Versicherung und nicht eine staatliche Leistung. Daher kann man bei einer Versicherung eher schlecht etwas verlangen, ohne da etwas eingezahlt zu haben.
Katkuta schrieb am 01.10.2006 um 16:26:35:Gilt er als mein Mann fuer eine freie Stelle fuer bevorrechtigt?
Nö.. wie so ? Er wird eine normale uneingeschränkte Arbeitserlaubnis bekommen, aber er hat keinen Vorrang gegenüber den nicht deutsch heirateten Ausländern, die auch eine uneingeschränkte Arbeitserlaubnis vorweisen können. Es sei denn, du kennst den Arbeitgeber..
Katkuta schrieb am 01.10.2006 um 16:26:35:wie ist das mit der krankenversicherung? Ist mein Mann automatisch bei mir mitversichert?
Hat man auch eine deutsche Versicherung ? wenn man in Dubai lebt ? wenn Du in D. arbeitest und versichert bist, dann kann er auch bei Dir mitversichert sein.
Gruß,
Lacrima