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Heiraten mit ein Pole  - Problem (Gelesen: 7.650 mal)
Estera_79
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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21.09.2006 um 12:10:46
 
Hallo
Ein Problem mit Auslenderamt in Bochum.
Ich und mein Freund haben wir ein Problem mit Heiraten.
Ich bin eine Polin,besitze Unbefristete Aufhentaltserlaubnis,habe zwei kinder aus erste Ehe,ich bekomme ALG 2,bin jetzt geschieden,
mein Freund ist ein Pole,keine Aufhentaltserlaubnis,aber er ist bei seine Mutter in der wohnung angemeldet.
Jetzt habe ich erfahren das ich schwanger bin,und das wegen wollen wir Heiraten.
Wir wahren schon bei Standesamt,dort haben sie uns gesagt das mein Freund kein Aufhentaltstitel hat.
Wir sind zum Auslenderamt gegangen und dort hat uns gesagt,das Heiraten nicht möglich ist in Deutschland,weil mein Freund,
kein Aufhentaltstitel hat.
Ohne diesen Aufhentaltstitel können wir nicht Heiraten,ohne Heiraten bekommt mein Freund kein Arbeitserlaubnis das er für unsere
Familie sorgen kann.
Wir bitten um Rat und Hilfe weill wir wissen nicht mehr was wir sollen machen.
Wir sind schon am gedanken Anwalt einzuschalten.
Für weitere Fragen antworten wir gerne.
MfG Estera_79
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inge
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Antwort #1 - 21.09.2006 um 12:36:34
 
Polen soll ja nicht wirklich weit weg sein (selbst von Bochum aus), also wäre vermutlich der schnellste und einfachste Weg eine Heirat in Polen.
Ihr könnt natürlich auch erstmal bei der ABH fragen ob ihr ne Duldung bekommt, aber die muss er nicht unbedingt bekommen.

Anwalt kostet Geld. Busfahrt nach Polen ist vermutlich billiger.
Danach ist er dein Ehemann und kann als Angehöriger eines freizügigen EU-Bürgers (das dürftest du nämlich sein) hierher kommen. AE braucht er natrülich trotzdem, aber die dürfte dann kein Problem sein und arbeiten darf er dann auch.
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Saxonicus
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Antwort #2 - 21.09.2006 um 13:01:50
 
Ehefrau Polin, Ehemann Pole und die Kinder auch Polen, kurzum eine polnische Familie. Es erschließt sich mir nicht, wieso diese Familie unbedingt in Deutschland leben will/muß ?
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inge
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Antwort #3 - 21.09.2006 um 13:12:07
 
Woher weißt du dass die Kinder Polen sind? Erste Ehe und Kinder daraus möglicherweise mit Deutchem?
Woher weißt du wie lange sie bzw. die Kinder hier schon leben?
Warum sollen sie nicht hier leben?

Und der Ruhrpott hat auf Polen ja offensichtlich schon früher Anziehung ausgeübt, sonst hätten wir wohl nie den "Schimanski" gehabt Zwinkernd
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Janey
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Antwort #4 - 21.09.2006 um 13:33:29
 
Hallo,

hier ist eher die Frage, seit wann der Zukünftige in Deutschland ist und was der Zweck seines "bisherigen" Aufenthaltes hier war. Denn AE und Duldung sind für EU-Bürger eher unangebracht. Warum ist er nicht im Besitz einer Freizügigkeitsbescheinigung?
Denn wenn er nicht im Besitz einer solchen ist und auch keine erhalten kann, wäre eine Heirat in Polen tatsächlich angebrachter. Aus einer erfolgten Eheschließung würde anschließend Freizügigkeit resultieren, als naher Angehöriger eines freizügigkeitsberechtigen EU-Bürgers. (Wenn die Ehefrau seit mindestens fünf Jahren hier lebt.)

Gruß, Janey  Smiley
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inge
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Antwort #5 - 21.09.2006 um 13:37:52
 
Weil er als Beitritts-EUler nur dann unter FreizügG fällt, wenn er dem Arbeitsmarkt für mindestens 12 Monate zur Verfügung gestanden hat.
Hat er offensichtlich nicht (Beschäftigung hätte nämlich einer Erlaubnis bedurft), also ist er kein EUler, sondern nur Pole Zwinkernd
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Janey
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Antwort #6 - 21.09.2006 um 13:45:35
 
Deshalb meine Frage, was er bisher gemacht hat. Könnte ja auch Student sein oder selbstständig (gewesen)... Zwinkernd
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Zuzi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #7 - 21.09.2006 um 13:47:44
 
Liebe inge,

ich komme aus der Slowakei, auch ein 2004 Beitrittsland, und die Freizuegigkeitsbescheinigung habe ich ohne Probleme erhalten.

Es ist nicht an vorherige Beschaeftigung gebunden, anders die Arbeitsgenehmigung.

Ich kann nicht verstehen, warum der Mann in der Frage noch keine F-Bescheinigung hat, dafuer muss man doch nur nachweisen woher man kommt und sich eine Kategorie aussuchen, als was er/sie in Deutschland existiert (z.B Student, arbeitsuchend usw)...

LG,
Zuzi.
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Antwort #8 - 21.09.2006 um 13:54:13
 
Warum bist du 2004 hierhergekommen?
Wann hast du die F-Bescheinigung erhalten?

Und wie kommentierst du §13 FreizügG?
Zitat:
§ 13 Staatsangehörige der Beitrittsstaaten
Soweit nach Maßgabe des Vertrages vom 16. April 2003 über den Beitritt der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union (BGBl. 2003 II S. 1408) abweichende Regelungen anwendbar sind, findet dieses Gesetz Anwendung, wenn die Beschäftigung durch die Bundesagentur für Arbeit gemäß § 284 Abs. 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch genehmigt wurde.
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Janey
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #9 - 21.09.2006 um 14:05:38
 
Der § 13 FreizügG/EU spricht von abweichenden Regelungen. Meines Erachtens abweichend vom FreizügG/EU.
Dass Polen ein EU-Land ist bzw. dass seine Bürger EU-Bürger sind ist wohl unstrittig. Die Frage ist, sobald sie sich in Dtl. aufhalten, ob sie freizügigkeitsberechtigt sind oder nicht. Und wann sie das sind, regeln die §§ 2, 3, 4 FreizügG/EU.

Gruß, J. Smiley
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Antwort #10 - 21.09.2006 um 14:33:17
 
Muss mich wohl kurz berichtigen. § 13 FreizügG/EU regelt im Prinzip nur die Vorschriften zur Arbeitserlaubnis der dort genannten EU-Staaten.  Zwinkernd
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Estera_79
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #11 - 21.09.2006 um 14:37:01
 
Hallo,und Danke für die schnelle antworten.
Also erstmall zu meine person:
Ich bin seit 23.12.1998 in Deutschland und habe ich ein Deutsche geheiratet,und aus diese ehe sind die beide kinder.
Ab 1999 bis 2002 habe ich befristete Aufenthaltserlaubnis,ab 2002 Unbefristet.
Mein Freund ist ein Pole,und ist bei seine Mutter angemeldet,weill er regelmesig zum besuch kommt,und er hat sich angemeldet
wegen Postzustellung.
Im Auslenderamt haben uns gesagt das Er muss seine schulden abbezahlen wegen abschibung von jahr 2000.
Er bezahlt das regelmesig als raten,daswegen haben uns gesagt,so lange das nicht bezahlt ist bekommt er kein aufenthaltstitel.
Uns wurde auch gesagt,das besser in Polen Heiraten,aber wir zweifeln,ob dann nach er kann hier bleiben und Arbeiten.
Das kind der grade unterwegs ist kommt ungefehr Aprill/Mai.
MFG Estera_79
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 21.09.2006 um 14:43:32
 
Estera_79 schrieb am 21.09.2006 um 14:37:01:
Mein Freund ist ein Pole,und ist bei seine Mutter angemeldet,weill er regelmesig zum besuch kommt,und er hat sich angemeldet
wegen Postzustellung.
Im Auslenderamt haben uns gesagt das Er muss seine schulden abbezahlen wegen abschibung von jahr 2000.
Er bezahlt das regelmesig als raten,daswegen haben uns gesagt,so lange das nicht bezahlt ist bekommt er kein aufenthaltstitel.


Habe gehört, daß man Einreisesperren davon abhängig macht, aber Aufenthaltstitel von EU-Bürgern, die sowieso im Land sind?

Ihr könnt der Behörde mitteilen, je früher er einen brauchbaren Aufenthaltstitel bekommt, desto früher kann er seine Schulden beim Staat bezahlen.

Ging die Abschiebung auf dem Luft- oder Landweg?

Gruß, ULF
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Estera_79
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Antwort #13 - 21.09.2006 um 14:53:27
 
Hallo.
Abschiebung wurde uber landweg,bis an der grenze.
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #14 - 21.09.2006 um 14:54:41
 
Saxonicus schrieb am 21.09.2006 um 13:01:50:
erschließt sich mir nicht, wieso diese Familie unbedingt in Deutschland leben will/muß ?


Das wäre vielleicht eine Frage für das Userforum. Hier aber wird nach meiner Kenntnis Aufenthaltsrecht diskutiert...

Gruß, ULF
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