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Geht sowas? Namensänderung nach Heirat. (Gelesen: 2.863 mal)
LonelyStar
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19.09.2006 um 20:27:28
 
Hallo Ihr,

heute ist mir ein Sachverhalt wie noch nie zuvor untergekommen und ich hätte gerne eure Meinung:

Wenn man einen Ausländer im Ausland heiratet (hier Afrika), muss man in der Regel abwarten, bis dieser Ausländer dann wieder hier einreist und mit seinem ausländischen Ehegatten dann eine Erklärung zur gemeinsamen Namensführung beim Standesamt abgeben. Vorher kann man leider seinen Ehenamen nicht ändern. So wurde es mir irgendwann mal gesagt.

Heute habe ich aber folgenden Fall erlebt:

Deutsche Frau fliegt nach Afrika, heiratet doch Afrikaner, fliegt allein wieder zurück. Mann ist noch dort im Visumsverfahren (kein Ende in Sicht).
Frau geht einfach zum Bürgeramt und ändert auf Grund der Heiratsurkunde einfach ihren Nachnamen im Personalausweis, im Führerschein, einfach überall. Nur beim Standesamt nicht.

Ist dann so eine Namensänderung legal? Einfach weil die Urkunden ausgestellt wurde.
Oder eben halt nicht (was ich eher meine).

Fragen über Fragen....bin mal gespannt auf eure Antworten

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ronny
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Antwort #1 - 19.09.2006 um 20:38:47
 
Zitat:
Deutsche Frau fliegt nach Afrika, heiratet doch Afrikaner, fliegt allein wieder zurück. Mann ist noch dort im Visumsverfahren (kein Ende in Sicht).
Frau geht einfach zum Bürgeramt und ändert auf Grund der Heiratsurkunde einfach ihren Nachnamen im Personalausweis, im Führerschein, einfach überall. Nur beim Standesamt nicht.


Ohne jetzt den Sachvrhalt näher zu kennen:

IMHO liegt eine fehlerhafte Beurteilung des Bürgeramtes vor.
Für die Ehefrau gilt Art. 10 EGBGB, das heißt eine Bestimmung des Ehenamens ist nur aufgrund der Rechtswahl zum deutschen Recht möglich. Diese kann aber nur gemeinsam und ncht inseitig erfolgen.
Selbst wenn es in "Afrika" (btw: welcher Staat soll das sein) eine automatische Erwerbsmöglichkeit gäbe, könnte dies nach deutschem Recht wiederum nur über eine Rechtswahl zum Heimatrecht des Mannes wirksam erfolgen.

Die Rechtswahl nach Art. 10 EGBGB ist eine gemeinsame empfangsbedürftige Willenserklärung welche nur gemeinsam gegenüber einem deutschen Standesbeamten wirksam erklärt werden kann. Das dürfte noch nicht möglich gewesen sein. Eine Eheschließung bei einem deutschen Konsularbeamten scheidet aus da er nur Deutsche trauen darf.

Ich wüßte gerne wie das Bürgeramt auf dieses dünne Brett gekommen ist Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #2 - 19.09.2006 um 21:07:19
 
Hallo Ronny,

also das Land ist Guinea. Aber das ist wohl nur Nebensache.

Und das Bürgerbüro, welches das ganze angestellt hat, befindet sich in einer Großstadt in Nordrhein-Westfalen. Mehr möchte ich hier nicht dazu sagen.
Aber ich war ziemlich platt, als ich erfahren habe, dass diese Frau ohne weitere Probleme den Namen dort geändert hat, ohne dass ihr Mann überhaupt hier war. Jetzt bin ich mal gespannt, wie die da wieder rauskommen.
Falschbeurkundung kann man der guten Dame nicht mal vorwerfen, da die Behörden  ja offiziell einen neuen Personalausweis mit dem neuen Namen ausgestellt haben. Bin mal gespannt, was das Standesamt sagt, wenn es das erfährt. Und wie weiter vorgegangen wird.

Danke nochmals

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Antwort #3 - 19.09.2006 um 21:34:08
 
Hi,

ist n der Tat egal, welches Land da betroffen ist, weil eine wirksame Rechtswahl nur gemeinsam erfolgen kann.

Leider sind gerade in großen Behörden oft nur Schmalspurexperten tätig, in kleinen Dörfern sind Standesbeamte und Bürgerbüro häufig in Personalunion tätig, da passieren solche Fehler eher selten.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #4 - 19.09.2006 um 21:45:33
 
Ich habe ebenfalls in Guinea geheiratet und musste erstens warten, bis mein Mann wieder in Deutschland war, um mit ihm gemeinsam zum Standesamt I zu gehen, um dort eine Erklärung zur gemeinsamen Namensführung abzugeben und zweitens dann noch zwei weitere Jahre, da die Unterlagen auf dem Weg zwischen BVA und der deutschen Botschaft in Conakry verschwunden waren (wurden  zwecks inhaltlicher Überprüfung dorthin geschickt), bis ich dann endlich meinen wundervollen Doppelnamen bekommen habe und auch alle Dokumente ändern durfte :habbe (wobei ich auf die Namensänderung dann schon gar nicht mehr so wild war  Zwinkernd). Sollte ich das richtig verstanden haben, gibt es im guineischen Recht auch keine Namensänderung der Frau nach Eheschließung, wobei ich mich dafür nicht aus dem Fenster lehnen möchte (allerdings tragen alle mir bekannten guineischen Frauen einen anderen Familiennamen als ihnen auf welche Weise auch immer angetrauter Ehemann, da frau eigentlich auch ohne Namensänderung dort auch als Frau XY (XY= Name des Ehemanns) angesprochen wird). So weit zu meiner persönlichen Erfahrung  :snoopy:
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Antwort #5 - 19.09.2006 um 21:56:09
 
Pfirsichring schrieb am 19.09.2006 um 21:45:33:
wobei ich auf die Namensänderung dann schon gar nicht mehr so wild war  Zwinkernd). Sollte ich das richtig verstanden haben, gibt es im guineischen Recht auch keine Namensänderung der Frau nach Eheschließung, wobei ich mich dafür nicht aus dem Fenster lehnen möchte (allerdings tragen alle mir bekannten guineischen Frauen einen anderen Familiennamen als ihnen auf welche Weise auch immer angetrauter Ehemann, da frau eigentlich auch ohne Namensänderung dort auch als Frau XY (XY= Name des Ehemanns) angesprochen wird



Hi Britta ,

War Guinea mal französische Kolonie?

Dann könnte das zutreffen, weil es in etwa dem heutigen franz. Namensrecht entspricht.

Das ist aber aus detscher Sicht eher nicht als eintragungsfähig anzusehen, weil die "Madame xy" eben nur die Ehefrau vom Monsieur xy ist.

Also eher en Gebrauchsname fürs tägliche Leben, aber kein wirksamer Ehename.   
Und dieser wäre (falls es einen gäbe) ja für den deutschen Rechtsbereich eh nur über  Rechtswahl ins guineeische Namensrecht wählbar, also auch nur gemeinsam Zwinkernd

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Antwort #6 - 19.09.2006 um 22:10:26
 
Hi Ronny,

yep, Guinea war mal französische Kolonie.

Frau wird dann auch nur als Frau XY bezeichnet, weil sie auf irgendeine Weise Herrn XY geehelicht hat (es gibt dort noch viele traditionelle Eheschließungen, die sowieso in den wenigsten Fällen beurkundet sein dürften), aber der geänderte Familienname ist nirgends offiziell eingtragen (spart man sich die Umschreibung von eventuell vorhandenen Führerscheinen, Cartes d'Identité oder Reisepässen  Zwinkernd) Ich habe auch den Eindruck (es mag weiß Gott Ausnahmen geben), dass den Frauen die Änderung des Familiennamens eh nicht so wichtig ist, da sie im Allgemeinen sowieso mit dem Familiennamen ihres Mannes angesprochen werden.

Greetz
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Antwort #7 - 19.09.2006 um 22:20:47
 
Hallo Ihr,

so zumindest sind wir wohl dann alle einer Meinung *smile*

Ich werde euch mal auf dem Laufenden halten, wie es weitergeht.

Grüße

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