Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Aufenthalterlaubnis für Kind (Gelesen: 2.141 mal)
yop
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 61

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthalterlaubnis für Kind
16.09.2006 um 20:23:07
 
Hallo alle zusammen Laut lachend,
zwei nicht EU-Bürger die Frau hat Niederlassungserlaubnis, ist in Deutschland seit fast 7 Jahre, der Mann hat befristete Aufenthalterlaubnis, ist in Deutschland fast seit 8 Jahre, die Niederlage vom Kind ist in einem Monat Durchgedreht.
Welche Aufenthaltstitel kriegt das Kind? Wenn dann nach § 33 Geburt eines Kindes im Bundesgebiet, die Familie lebt mit Hilfe ALG2 ,spielt dann Lebensunterhalt und Wohnraum eine Rolle?
Kriegt der Mann Probleme bei Aufenthalterlaubnisverlängerung wenn er keine Arbeit findet, obwohl die Frau in Elternzeit ist, die kann nicht arbeiten.
Für Eure Hilfe bin ich sehr dankbar Augenrollen Augenrollen.

yop.





Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
inge
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthalterlaubnis für Kind
Antwort #1 - 16.09.2006 um 23:43:33
 
Du hast den 33er ja schon angesprochen
Zitat:
Einem Kind, das im Bundesgebiet geboren wird, ist abweichend von den §§ 5 und 29 Abs. 1 Nr. 2 von Amts wegen eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn die Mutter eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Niederlassungserlaubnis besitzt

d.h.:
§5 (allgemeine Voraussetzungen) spielt keine Rolle - also ist LU nicht relevant
29.1.2 ist ebenfalls kein Hinderungsgrund - das wäre der Wohnraum.

AE ist also kein Problem.
Zum Seitenanfang
  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
IP gespeichert
 
yop
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 61

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthalterlaubnis für Kind
Antwort #2 - 18.09.2006 um 16:34:53
 
Hallo Ralf und Abu,
ich verstehe nicht was hat meine Fragen mit dem Thema von Manfred zu tun, wieso haben beide Themen vermischt, ich hoffe dass jemand von euch mich das erklären werde. Augenrollen Augenrollen Augenrollen

Änderung:
Nichts, vergiss es einfach. Das jetzt zu erklären würde zu weit führen.
Die Antwort steht jetzt im richtigen Thread.
Ralf


Danke inge für die Antwort, also für das Kind ist die AE keine Probleme..
Wie seht aus mit der Verlängerung der AE für den Mann... weinend
Danke an alle Ralf, Abu und inge.
yop.
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 18.09.2006 um 19:47:18 von Ralf »  
 
IP gespeichert
 
Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthalterlaubnis für Kind
Antwort #3 - 18.09.2006 um 17:29:38
 
yop schrieb am 16.09.2006 um 20:23:07:
die Niederlage vom Kind ist in einem Monat Durchgedreht.


Niederkunft der Mutter oder schlicht Geburt des Kindes.

Gruß, ULF
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
yop
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 61

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthalterlaubnis für Kind
Antwort #4 - 18.09.2006 um 17:50:17
 
Hallo,
Natürlich ich meine Geburt des Kindes d.h. das Kind kommt ins Leben in einem Monat.
Gruß.
yop.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Abu
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthalterlaubnis für Kind
Antwort #5 - 19.09.2006 um 23:26:01
 
yop schrieb am 16.09.2006 um 20:23:07:
Kriegt der Mann Probleme bei Aufenthalterlaubnisverlängerung wenn er keine Arbeit findet, obwohl die Frau in Elternzeit ist, die kann nicht arbeiten.

yop schrieb am 18.09.2006 um 16:34:53:
Wie seht aus mit der Verlängerung der AE für den Mann... weinend

Die ABH kann eine AE zum Ehegattennachzug auch verlängern, wenn der Lebensunterhalt nicht gesichert ist. Vgl. § 31 Abs. 3 AufenthG:
Zitat:
Die Aufenthaltserlaubnis kann abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 (Sicherung des Lebensunterhalts) und § 29 Abs. 1 Nr. 2 verlängert werden, solange die eheliche Lebensgemeinschaft fortbesteht.

"Kann" heißt, daß das es im Ermessen der ABH liegt; definitiv kann Dir das also nur Deine ABH sagen.

Abu
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
yop
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 61

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthalterlaubnis für Kind
Antwort #6 - 21.09.2006 um 20:02:05
 
Danke Abu für die Antwort.
Sie meinen bestimmt § 30 Abs. 3 AufenthG und nicht § 31 Abs. 3 AufenthG.
Gruß.
yop.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Abu
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthalterlaubnis für Kind
Antwort #7 - 21.09.2006 um 23:35:10
 
yop schrieb am 21.09.2006 um 20:02:05:
Sie meinen bestimmt § 30 Abs. 3 AufenthG und nicht § 31 Abs. 3 AufenthG.

Nee, eigentlich meinte ich § 30 Abs. 2.  grin   Sorry...

Abu
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
yop
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 61

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthalterlaubnis für Kind
Antwort #8 - 27.09.2006 um 14:00:23
 
Hallo Abu,
was heißt im Ermessen der ABH, ich meine welche Voraussetzung muss man erfüllen? wann wird der AE verlängert und wann nicht ? Aus welche Grundlage kann denn die ABH enscheiden Schockiert/Erstaunt Schockiert/Erstaunt wenn die Unterhalt nicht sicher ist?
danke.
yop.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthalterlaubnis für Kind
Antwort #9 - 27.09.2006 um 14:08:59
 
yop schrieb am 27.09.2006 um 14:00:23:
was heißt im Ermessen der ABH, ich meine welche Voraussetzung muss man erfüllen? wann wird der AE verlängert und wann nicht ? Aus welche Grundlage kann denn die ABH enscheiden Schockiert/Erstaunt Schockiert/Erstaunt wenn die Unterhalt nicht sicher ist?
danke.


Nach pflichtgemäßer Abwägung.

Für eine Erteilung spricht normalerweise

30.2.2.3 - dass die Ehefrau schwanger ist oder aus der Ehe bereits ein Kind hervorgegangen ist,
30.3.2 Der nach Artikel 6 GG gebotene Schutz von Ehe und Familie während des Fortbestandes der ehelichen Lebensgemeinschaft ist als besonderer Umstand zu werten, der eine Abweichung von Regelerteilungsvoraussetzungen rechtfertigen kann.

Gruß, ULF
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
yop
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 61

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthalterlaubnis für Kind
Antwort #10 - 27.09.2006 um 14:51:29
 
Vielen Dank Ulf für die Erklärung.
Gruß. Yop
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema