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einbürgerung (Gelesen: 2.256 mal)
kemal
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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15.09.2006 um 20:53:34
 
hallo,
ich habe ende 2004 einbürgerungsantrag nach §10 gestellt.wurde während der bearbeitung arbeitslos,musste den unverschuldeten bezug ALG2 von der Arbeits-gemeinschaft nachweisen,habe damals dies auch gemacht,woraufhin ich die zusicherung bekommen habe.Ich bin ich zum Türkischen Konsulat hin um die Ausbürgerung zu beantragen.Nachn acht monaten habe ich die Übertrittsgenehmigung erhalten.In diesen acht monaten habe ich wegen schlechter Auftragslage nur ein Monat gearbeitet,danach wieder Alg2 bezogen.bin dann zur Behörde um die Übertrittsgenehmigung zusammen mit dem Alg2 bescheid abzugeben.Nach 9 wochen habe ich post bekommen von der sachbearbeiterin,das ich meine Arbeitsbemühungen nachweisen soll.habe ich auch gemacht.ab dem 24.04.06 habe ich einen Arbeitsvertrag über ein Jahr umterschrieben bei der Zeitarbeit wo ich zum gegenwärtigen zeit immer noch unter vertrag stehe.habe das der sachbearbeiterin bescheid gesagt.musste dann die erste abrechnung und eine bescheinigung vom arbeitsamt  ,dassich keine leistungen mehr erhalte zuschicken.die abrechung habe ich geschickt nur mit der bescheinigung dauert das schon drei monate ,und ich habe immer noch nichts vom arbeitsamt bekommen.laut arbeitsamt müsste ich erst das zuviel gezahlte geld zurückzahlen,erst dann würden sie mir die bescheinigung ausstellen.der sachbearbeiterin von der einbürgerungsbehörde habe ich das auch telefonisch und schriftlich mitgeteilt,sie hat dann gesagt wenn ich die bescheinigung erhalte soll ich sie zusammen mit einer aktuellen abrechnung per post zuschicken dann würde sie weiter sehen.meine Frage ist ,wenn das mit arbeitsamt noch drei monate dauert muss ich solange noch auf meine einbürgerung warten,obwohl ich seit dem 24.04.06 am arbeiten bin deswegen auch keine leistungen Alg2 erhalte.Ich habe beim arbeitsamt die notwendigen unterlagen für die zurückzahlung abgegeben ,habe aber leider kein einfluss darauf wann das arbeitsamt mich zur zurückzahlung auffordert.
Ich weiss das ich einen sehr langen text geschrieben habe ,leider ist der sachverhalt eben so.
wäre dankbar für antworten.
Mit freundlichen grüssen
kemal
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Blaise
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Antwort #1 - 16.09.2006 um 12:46:19
 
Hallo Kemal,

ähh und was willst Du wissen?

Blaise unentschlossen
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Ralf
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Antwort #2 - 16.09.2006 um 12:51:06
 
Das fragte ich mich auch schon. öhm

Hier ist wohl nur etwas Geduld gefragt, das läuft schon.

warten
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osman
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 17.09.2006 um 00:01:38
 
Hallo Blaise,

ich will wissen, ob ich eingebürgert werde sobald ich die Bescheinigung vom Arbeitsamt (dass ich keine Leistungen erhalte) bei der Einbürgerungsbehörde abgegeben habe. Oder kann das sein dass die Behörde noch weitere Unterlagen von mir anfordert.

Übrigens, da ich mein Passwort nicht mehr zurücksetzten konnte hab ich mich neu angemeldet. Vorheriger ID: kemal

Bitte um Antwort Blaise oder Ralfi
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Blaise
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Antwort #4 - 17.09.2006 um 18:28:54
 
Hallo Osman oder Kemal,

die Voraussetzungen für die Einbürgerung findest du hier.

Ob diese Voraussetzungen alle vorliegen, kann nur die zuständige Behörde wissen. Wenn vorher alle anderen Einbürgerungsvoraussetzungen vorlagen und die Behörde dies so festgestellt hat, spricht vieles dafür, dass nach Überprüfung der ausreichenden Lebensunterhaltes (also Bescheinigung Arbeitsamt) nichts mehr verlangt wird.

Aber wie gesagt, dass kann nur die zuständige Behörde wissen...

Grüße

Blaise
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