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accept legalise Marriage-certificate? (Gelesen: 5.068 mal)
geert
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: dutch
Zeige den Link zu diesem Beitrag accept legalise Marriage-certificate?
09.09.2006 um 16:55:27
 
Hello Geert again,mayby you remember our case,
I have the Netherlands Nationallity and live in Germany(EU-citizen),I am married whit a Philippina.
We have a Legalise Marriage certificate trough the Netherlands Embassy and my wife has bring it to the German embassy for get a family reunion visa.
My question is,does the German accept this kind of documents?
The auslanderburo has already give permission for give a visa if the marriagecertificate is legalise.
But the major employer in the embassy is suspicious,because she does not believe that the Netherlands has check the documents of my wife before marriage for get a legal capacity,its the semilar requirements as the German.
So who will give her/his mean in this case,because is very exciting for us.
Thanks for attention.
Geert.
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geert
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: dutch
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Antwort #1 - 10.09.2006 um 15:51:20
 
gj bakker schrieb am 09.09.2006 um 16:55:27:
Hello Geert again,mayby you remember our case,
I have the Netherlands Nationallity and live in Germany(EU-citizen),I am married whit a Philippina.
We have a Legalise Marriage certificate trough the Netherlands Embassy and my wife has bring it to the German embassy for get a family reunion visa.
My question is,does the German accept this kind of documents?
The auslanderburo has already give permission for give a visa if the marriagecertificate is legalise.
But the major employer in the embassy is suspicious,because she does not believe that the Netherlands has check the documents of my wife before marriage for get a legal capacity,its the semilar requirements as the German.
So who will give her/his mean in this case,because is very exciting for us.
Thanks for attention.
Geert.

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geert
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: dutch
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Antwort #2 - 11.09.2006 um 20:41:49
 
Can anyone give a opinion,please?

Geert. Traurig
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Ralf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #3 - 14.09.2006 um 12:05:24
 
Auf Deutsch würde die Frage sicher eher Antworten finden, ist schließlich ein deutsches Forum hier. Aber vielleicht kann ja mal jemand übersetzen, mein Englisch ist da doch zu sehr aus der Übung.    Traurig
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 14.09.2006 um 12:25:45
 
geert ist Hollaender, wohnt in Deutschland, ist mit einer Philippina, die sich noch auf den Philippinen aufhaelt, verheiratet. Da er den Verfahrensweg der deutschen Botschaft bei einem FZ als zu umstaendlich ansieht, hat er seine Frau zur hollaendischen Botschaft geschickt um dort die HU legalisieren zu lassen und damit das FZ Visum bei der deutschen Botschaft zu beantragen. Das Problem ist nur, dass die deutsche Botschaft damit Probleme hat, da philippinische Urkunden fuer Gebrauch in Deutschland nicht mehr legalisiert werden duerfen, da das Urkundenwesen auf den Philippinen mehr als nur desolat ist. Die Hollaender aber legalisieren dort noch, allerdings ohne eine Pruefung einzuleiten, wie es die deutsche Botschaft macht. Diese kostet den Antragsteller natuerlich und dauert eine Weile. Nun will der liebe geert sich auf eine EU Richtlinie berufen? vergist aber, dass seine Frau noch keiner Aufenthaltstitel fuer Deutschland hat.
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maki
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 14.09.2006 um 12:38:15
 
Zitat:
Hello Geert again,mayby you remember our case,

Geert geht davon aus das es hier Leute gibt die sich an seinen Fall erinnern...

Zitat:
I have the Netherlands Nationallity and live in Germany(EU-citizen),I am married whit a Philippina.

Er ist Niederländer, lebt in Deutschland und ist verheiratet  mit einer Phillipina.
Leider kann ich nicht rauslesen wo und wann geheiratet wurde.

Zitat:
We have a Legalise Marriage certificate trough the Netherlands Embassy and my wife has bring it to the German embassy for get a family reunion visa.

Sie haben ein "Legalise Marriage certificate" (???) von der Niederlänischen Botschaft und seine Frau hat es bei der deutschen Botschaft abgegen um ein FZF Visum zu beantragen. Land steht keines dabei, aber da sowohl D als aus NL durch Botschaften vertreten sind, könnte das heißen das Sie auf den Phillipinen ist, oder irgendwo sonst auf der Welt..

Zitat:
My question is,does the German accept this kind of documents?

Seine Frage lautet, ob die deutschen so ein Dokument akzeptieren... denke er meint das  "Legalise Marriage certificate" (???) .

Zitat:
The auslanderburo has already give permission for give a visa if the marriagecertificate is legalise.

Die ABH hat ihre zusage schon gegeben, falls das "marriagecertificate" legalisiert wird (???).

Zitat:
But the major employer in the embassy is suspicious,because she does not believe that the Netherlands has check the documents of my wife before marriage for get a legal capacity,its the semilar requirements as the German.

Ein wichtiger Mitarbeiter der Botschaft hat angeblich den Verdacht das die Niederländischen Behörden die Unterlagen seiner Frau nicht geprüft haben.
Die Anforderungen der Niederlande seien ähnlich denen von Deutschland.

Tut mir leid, so richtig schlau werde ich nicht draus, ganz im Gegenteil, alle Angaben ohne gewähr.

Zitat:
Aber vielleicht kann ja mal jemand übersetzen, mein Englisch ist da doch zu sehr aus der Übung. 

Mach dir keine gedanken Ralf, das ist auch kein richtiges englisch Zwinkernd falls man das überhaupt so nennen möchte...
Kann mir nicht vorstellen das ihm hier geholfen werden kann wenn er sein Anliegen nicht klar vorbringen kann Griesgrämig


Geert, sorry to say that, but this forum is german, most experts speak only german, some might understand english, but what you write is unintelligible to us, appearantly your english is not good enough to explain your situation and ask appropriate questions, sorry.
I suggest you find someone to either write your questions in proper english or german, then at least we would have a chance of undestanding each other, which in turn dramaticaly increases your chances to find the answers your looking for.

Hope you don't take it the wrong way,

maki
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #6 - 14.09.2006 um 14:14:36
 
Es geht darum, ob eine von der hollaendischen Botschaft (in Manila) legalisierte Heiratsurkunde von der deutschen Botschaft in Manila zur Beantragung eines FZF Visums anerkannt wird, oder nicht.

Da die niederlaendische Botschaft aber nach anderen Standards arbeitet als die deutsche, mag man anscheinend die niederlaendische Urkunde nicht akzeptieren. Zumindestens nicht die Legalisierung.

Ich frage mich, wie es aussieht, wenn Geert seine Heirat auch offiziell in den Niederlanden registrieren laesst.

Es ist schon erstaunlich, dass die EU Staaten unterschiedliche Massstaebe ansetzen, was die Echtheit von Urkunden anbelangt.

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geert
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: dutch
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Antwort #7 - 14.09.2006 um 22:18:05
 
Okey,ich verzuche im Deutsch,es geht nicht um die verheirathurkunde,aber es
geht um die geburtsurkunde vonn meine ehefrau.
Die Hollandische Bothschaft hatt deze urkunde gepruft vorher,dann bekommen wir eine ehefagnisheidszeugnis(legal-capacity).
Nach die verheirathtung hatt meine ehefrau die legalisierte verheirathurkunde zum die Deutsche Bothschaft gebracht.

Und die machen zwierigheiten uber die verspatige geburtsurkunde.
Aber nun hatt die Bothschaft die verheirathungsurkunde zum die standesambt geschickt,meine vrage ist nu,was macht die auslanderbehorde nun?
Kann die visa nach prufung vonn die verheiratungsurkunde erteilt wurden.
Und wie lange duert das noch?
Uber meine English,es ist American,in die Phils ist die sprache so! Zwinkernd
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 15.09.2006 um 09:54:11
 
aha, die GU ist spaetregistriert. Das Heist, dass eine Geburt, meist erst Jahre nach der Geburt und oft erst kurz vor der Hochzeit registriert wird. Dabei geht die Person mit 2 Zeugen, die nicht bei der Geburt dabei gewesen sein muessen zu einem Gericht und schwoeren die Identitaet der Person, sowie das Geburtsdatum.

Dies eroeffnet natuerlich auch die Moeglichkeit, dass eine Person die Identitaet veraendert, was leider in hohem Masse geschieht. Daher werden auf den Philippinen auch keine Legalisationen der Urkunden durch die deutsche, und andere, Botschaften mehr gemacht.
Hier werden zeitaufwendige und in hohem Masse sicher Urkundenpruefungen durchgefuehrt.
Dies moechte geert wohl nicht, da es ca 6 Monate dauert, wenn alles klar geht. Also versucht er es ueber die Legalisation der hollaendischen Botschaft. Dass da bereits ein Vorabzustimmung vorliegt, kann ich mir so nicht vorstellen, aber warten wir es ab.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: dutch
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Antwort #9 - 15.09.2006 um 11:48:23
 
Exact,die Hollandische Bothschaft had die geburthsurkunde vonn meine ehefrau
vohr die verheirtung gepruft,.
Aber nach die verheiratung haben wier dieze heirathurkunde legalisieren durch die hollandisch bothschaft.

Aber ich habe heute mit meine ehefrau getelefonierd und sie hatte alle documenten,was die deutsche bothschaft neutig ist fuhr prufung.
Meine vrage ist nuen,duert die prufung in Deutschland auch 4-6 monathen.
Wie haben auch deze legalisierd urkunde dahbei.
Wie haben eine extra sicher urkunde fur die Deusche Authorities.
So dann kann die prufung procedure schneller gehen,doch?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #10 - 15.09.2006 um 17:24:01
 
Die Legalisation der holländischen Botschaft hat nur Gültigkeit für die Verwendung der Urkunde in den Niederlanden, für den deutschen Rechtsbereich hat sie keine Bewandtnis Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #11 - 16.09.2006 um 00:14:24
 
Kann Geert nicht mit seiner legalisierten Urkunde die Heirat in Holland anmelden/registrieren, so dass er ein Dokument von einer holl. Behörde über seine Ehe bekommt? Und würde dieses Dokument dann für die deutsche Botschaft ausreichen?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 16.09.2006 um 11:24:20
 
wenn geert in Holland wohnen wuerde und seine Frau dorthin nachholen wuerde, gaebe es wohl keine Probleme. Auch bei einem spaeteren Umzug nach Deutschland nicht, da sie dann ja eine AE aus Holland haette.
Da sie aber direkt aus den Philippinen nach Deutschland imigrieren soll, unterliegt sie nicht den hollaendischen Vorgaben, sondern ausschlieslich den deutschen und die besagen nun einmal, dass eine Urkundenpruefung vorzunehmen ist. Inwieweit die hollaendische Botschaft Echtheit und inhaltliche Richtigkeit geprueft hat mueste geprueft werden und koennte wohl mit in den Pruefvorgang an der deutschen Botschaft mit einfliessen.
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