Der Rechtsanspruch besteht meines Wissens nach erst, wenn das Kind geboren ist, als
FZF zum Deutschen Kind zwecks Ausführung der Personensorge.
Wenn Du ein Ehefähigkeitszeugnis brauchst, musst du dies beim Standesamt beantragen und ihr durchlauft den gleichen prüfungen, als würdet ihr in Deutschland heiraten, weil ein Ehefähigkeitszeugniss in Deutschland nur für die Ehe mit einem bestimmten Partner ausgestellt wird und vorher wird geprüft, ob für die Ehe bei keinem der Partner ein Ehehindernis besteht.
Aber erkundige dich doch vorher mal, ob ihr in Indien wirklich ein Ehefähigkeitszeugnis zum Heiraten braucht. In den meisten Ländern, die selber keine Ehefähigkeitszeugnisse ausstellen, braucht man auch keine um dort zu heiraten. Natürlich werden dann hinterher trotzdem alle Papiere von der Botschaft geprüft. Aber die Eheschliessung ist schon in trockenen Tüchern und sicherlich willst du auch nicht hochschwanger oder mit Säugling nach Indien reisen, um dort zu heiraten.
Ob auch ein Freund die Verpflichtungserklärung abgeben kann, weiß ich nicht, dass kannst du aber bei deiner Ausländerbehörde abklären, die werden dir sicher die richtigen Aukünfte geben.
"Und kann man dafür auch Kopien aller erforderlichen Dokumente verwenden? "
Bitte bedenke, dass andere Standesämter das durchaus anders halten können, als meins, ich glaube nicht, dass das die Regel ist, sondern nur weil die Standesbamtin uns helfen wollte.