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brauche dringend hilfe (Gelesen: 2.187 mal)
chicco31
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag brauche dringend hilfe
23.08.2006 um 15:13:52
 
hallo zusammen,

bin türke, gebohren in deutschland, habe ende 2003 geheiratet....dachte die grosse liebe....es stellte sich heraus, dass das nicht so ist....

was ich weiss ist, das wenn ich mich scheiden lasse, sie hier bleiben muss....und ich es nicht zulassen will...bin hier nicht die brücke von türkei zu deutschland....lass mich nicht ausnützen...

was kann ich tun, damit sie in die türkei zurück geht...nach der scheidung.... (was ich gehört habe, geht es schlecht, weil sie schon knapp über zwei jahre schon hier ist).

was passiert wenn ich anzeige erstatten würde????
was passiert wenn der aufenthaltstitel abläuft und sie in der türkei ist????

bitte helft mir!!!!!

danke im voraus
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 23.08.2006 um 15:21:02
 
Hi,

zu spät für alles !
schau mal unter § 31 AufenthG nach .


Strafanzeige stellen weswegen ?
Es ist nicht strafbar zu heiraten oder sich später zu trennen, es sei denn es war von Anfang an eine Scheinehe.


DC

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chicco31
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 23.08.2006 um 15:37:33
 
danke für deine hilfe.....



nehmen wir an, dass es eine scheinehe von anfang an ist......wenns sein muss auch ne selbsanzeige....

und wenn der aufenthaltstitel im ausland abläuft.....????
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maki
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laie!


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Sydney
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #3 - 23.08.2006 um 15:42:09
 
Zitat:
dachte die grosse liebe

Das schließt eine Scheinehe schon mal aus.

Was ist eigentlich dein Problem bzw. deine Frage?
Ich hoffe nicht das du hier hilfe erwartest wie du deine Ex Frau loswerden kannst...
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chicco31
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 23.08.2006 um 15:54:55
 
nene, nicht loswerden.....nur ich will sie wieder dahin bringen woher ich sie sozusagen geholt habe......

ich habe nämlich keine lust hier den retter zu spielen, sie heiraten aus der türkei holen und nach der scheidung hier lassen......

wenn es zur scheidung kommt, soll sie wieder dahin zurück woher sie gekommen ist....

meine frage ist, wenn ich mich scheiden lasse, was kann ich tun, damit sie wieder in die türkei geht?????

danke nochmals
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 23.08.2006 um 15:59:45
 
Zitat:
meine frage ist, wenn ich mich scheiden lasse, was kann ich tun, damit sie wieder in die türkei geht????? 


Zitat:
nur ich will sie wieder dahin bringen woher ich sie sozusagen geholt habe


Hallo,

falls , wonach es aussieht , das eigenständige Aufenthaltsrecht entstanden ist, wird sie nach dem deutschem Ausländerrecht hier bleiben dürfen.

Du wirst als ihr Ehemann zwar die Pflicht haben den Ehegattenunterhalt zu zahlen (soweit das in Frage kommt), aber Du wirst nicht das Recht haben, über ihren weiteren Aufenthalt hier zu entscheiden.

So einfach geht Tennis Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 23.08.2006 um 16:00:22
 
chicco31,

vergiß es , Du kannst hier gar nichts tun !



DC
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chicco31
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #7 - 23.08.2006 um 16:05:36
 
danke für eure antworten...

ihr fährt mir fast alle an den karren........ ich frag euch höflich, bedanke mich auch.....seid ihr zu allen leuten so??????

hab ich was falsches gesagt???? nicht dass ich wüsste.....

danke trotzdem
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