complexnumbers schrieb am 20.08.2006 um 15:07:20:Hallo zusammen,
letzte Woche habe ich alle Unterlagen für die Eheschließung (incl. Beitrittserklärung und den Unterlagen für die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis) beim Standesamt abgegeben. Mir wurde gesagt, dass das Standesamt nun alle Unterlagen und Formulare für das Oberlandesgericht richten würde. In 2 Wochen bekäme ich dann einen Termin, um die Unterlagen zu unterzeichnen.
Meine Frage: Wer hat damit schon Erfahrungen gemacht? Welche Formulare muss ich unterschreiben, gibt es etwas Spezielles zu beachten?
Danke und Gruss, complexnumbers.
Mindestens wird sich das OLG mit einem Gebührenbescheid an Dich wenden und ggf. eine Stellungnahme fordern - falls Dein(e) Verlobte(r) aus einem Staat kommt, dessen Bürger hier unter einem Generalverdacht stehen, falls der Alterunterschied etwas größer sein sollte oder aus sonstigen Gründen.
Spezielle Formulare bekamen wir damals nicht zugeschickt, aber ich musste dem Berliner Kammergericht (hiesiges OLG) eine ausführliche Stellungnahme abgeben, in der ich ausführlich darlegen sollte, wann ich meine ehemalige Verlobte unter welchen Umständen kennen gelernt habe, wie es zu meinem Heiratsantrag kam, warum sie gut zehn Jahre später als ich das Licht der Welt erblickt hatte (kein Quatsch) usw.
Besonders erfreut hatte mich die Aufforderung, jede einzelne Frage so detailliert wie möglich zu bantworten, da dies ja in unserem Interesse läge.
Auf die voyeristischen Elemente in diesem Schreiben bin ich zwar nicht eigegangen, aber es kamen dennoch 14 Seiten Antworttext nebst gut 100 Seiten mit Kopien von Belegen für regelmäßige Telefonate, Fotos von gemeinsamen Reisen / Ausflügen, Zeugenberichten von Freunden und Bekannten etc. zusammen.
Ich kenne zwar schon seit unserer Verlobung auch sämtliche Konfektionsgrößen / Körpermaße meiner Frau, ihre intellektuellen Interessen, die von ihr bevorzugten Speisen, Kosmetika, Hobbys etc. aus intensiver Erfahrung, aber nur das Nötigste davon habe ich in der Stellungnahme angegeben.
Naja: Einige Wochen später rief mich unsere Standesbeamtin an, dass das KG (OLG) grünes Licht gegebnen habe.
Aber ob mein Schreiben überhaupt gelesen wurde, habe ich bis heute nicht erfahren.
Gruß,
Zeppelin
PS: Die Aufforderung zur umfassenden und ausführlichen Stellungnahme zu unserer Ehescließungsabsicht war durch eine längere Liste von Gerichtsurteilen "untermauert", die ich mir mal etwas genauer zu Gemüte geführt habe.
Demnach hätte eine Ehe zwischen mir (dt, damals 38) und einer 65 jährigen US-Amerikanerin nichts im Wege gestanden - wohl aber der mit einer gut zehn Jahre jüngeren Tatarin.
Da hatte ich dann auch keine weiteren Fragen.