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Formulare für OLG (Gelesen: 1.596 mal)
complexnumbers
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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20.08.2006 um 15:07:20
 
Hallo zusammen,

letzte Woche habe ich alle Unterlagen für die Eheschließung (incl. Beitrittserklärung und den Unterlagen für die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis) beim Standesamt abgegeben. Mir wurde gesagt, dass das Standesamt nun alle Unterlagen und Formulare für das Oberlandesgericht richten würde. In 2 Wochen bekäme ich dann einen Termin, um die Unterlagen zu unterzeichnen.
Meine Frage: Wer hat damit schon Erfahrungen gemacht? Welche Formulare muss ich unterschreiben, gibt es etwas Spezielles zu beachten?

Danke und Gruss,

   complexnumbers.
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Zeppelin
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Beiträge: 1.292
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: dt. + russ.-tatarisch
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Antwort #1 - 25.08.2006 um 13:48:51
 
complexnumbers schrieb am 20.08.2006 um 15:07:20:
Hallo zusammen,

letzte Woche habe ich alle Unterlagen für die Eheschließung (incl. Beitrittserklärung und den Unterlagen für die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis) beim Standesamt abgegeben. Mir wurde gesagt, dass das Standesamt nun alle Unterlagen und Formulare für das Oberlandesgericht richten würde. In 2 Wochen bekäme ich dann einen Termin, um die Unterlagen zu unterzeichnen.
Meine Frage: Wer hat damit schon Erfahrungen gemacht? Welche Formulare muss ich unterschreiben, gibt es etwas Spezielles zu beachten?

Danke und Gruss,    complexnumbers.

Mindestens wird sich das OLG mit einem Gebührenbescheid an Dich wenden und ggf. eine Stellungnahme fordern - falls Dein(e) Verlobte(r) aus einem Staat kommt, dessen Bürger hier unter einem Generalverdacht stehen, falls der Alterunterschied etwas größer sein sollte oder aus sonstigen Gründen.

Spezielle Formulare bekamen wir damals nicht zugeschickt, aber ich musste dem Berliner Kammergericht (hiesiges OLG) eine ausführliche Stellungnahme abgeben, in der ich ausführlich darlegen sollte, wann ich meine ehemalige Verlobte unter welchen Umständen kennen gelernt habe, wie es zu meinem Heiratsantrag kam, warum sie gut zehn Jahre später als ich das Licht der Welt erblickt hatte (kein Quatsch) usw.

Besonders erfreut hatte mich die Aufforderung, jede einzelne Frage so detailliert wie möglich zu bantworten, da dies ja in unserem Interesse läge.
Auf die voyeristischen Elemente in diesem Schreiben bin ich zwar nicht eigegangen, aber es kamen dennoch 14 Seiten Antworttext nebst gut 100 Seiten mit Kopien von Belegen für regelmäßige Telefonate, Fotos von gemeinsamen Reisen / Ausflügen, Zeugenberichten von Freunden und Bekannten etc. zusammen.
Ich kenne zwar schon seit unserer Verlobung auch sämtliche Konfektionsgrößen / Körpermaße meiner Frau, ihre intellektuellen Interessen, die von ihr bevorzugten Speisen, Kosmetika, Hobbys etc. aus intensiver Erfahrung, aber nur das Nötigste davon habe ich in der Stellungnahme angegeben.
Naja: Einige Wochen später rief mich unsere Standesbeamtin an, dass das KG (OLG) grünes Licht gegebnen habe.
Aber ob mein Schreiben überhaupt gelesen wurde, habe ich bis heute nicht erfahren.

Gruß,
Zeppelin

PS: Die Aufforderung zur umfassenden und ausführlichen Stellungnahme zu unserer Ehescließungsabsicht war durch eine längere Liste von Gerichtsurteilen "untermauert", die ich mir mal etwas genauer zu Gemüte geführt habe.
Demnach hätte eine Ehe zwischen mir (dt, damals 38) und einer 65 jährigen US-Amerikanerin nichts im Wege gestanden - wohl aber der mit einer gut zehn Jahre jüngeren Tatarin.
Da hatte ich dann auch keine weiteren Fragen.
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acqua112
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Beiträge: 17

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 25.08.2006 um 18:06:54
 
Hallo Zeppelin,

so wie du das erzählst, kommt mir das alles sehr bekannt vor. Nur habe ich immer gedacht, das gibt es nur im Film. Schockiert/Erstaunt
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Zeppelin
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für die Venus


Beiträge: 1.292
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 27.08.2006 um 10:49:03
 
acqua112 schrieb am 25.08.2006 um 18:06:54:
...so wie du das erzählst, kommt mir das alles sehr bekannt vor. Nur habe ich immer gedacht, das gibt es nur im Film. Schockiert/Erstaunt

Dieser "Film" spielt im realen Leben jederzeit. Leider gibt es ja wirklich nicht wenige Fälle, in denen sog. "Zweckehen" (ich vermeide mit Absicht das Wort Scheinehe) geschlossen werden.
Daher kann ich auch irgendwie verstehen, dass die Behörden da nochmal nachhaken. Das kann einem Zwar durchaus einigen Zorn in den Bauch treiben, aber wenn es einem ernst ist, ist es ja nicht wirklich so schwer, den Bestand einer wirklichen Beziehung nachzuweisen.
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