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Heirat den Behörden im Ausland melden (Gelesen: 797 mal)
Branissa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Heirat den Behörden im Ausland melden
18.08.2006 um 23:52:48
 
Guten Abend,

ich bin mit einem Ausländer verheiratet. Die Ehe wurde in Deutschland geschlossen. Eben habe ich erfahren, dass die Eheschließung gar nicht automatisch den Behörden in dem Heimatland meines Mannes mitgeteilt wird.
Müssen wir das selbst machen? Ist dies zwingend notwendig? Welche Vorteile hat es, welche Nachteile?
Und wohin wenden wir uns? Welche Unterlagen legen wir vor? Müssen die übersetzt werden?
Sorry, Fragen über Fragen!

Danke für eure Antworten,

Branni
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hardliner
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Nix wiesen , ich andere
baustelle


Beiträge: 233

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #1 - 19.08.2006 um 11:31:59
 
Zitat:
Eben habe ich erfahren, dass die Eheschließung gar nicht automatisch den Behörden in dem Heimatland meines Mannes mitgeteilt wird.  


Stimmt !

Zitat:
Müssen wir das selbst machen?


Solltet ihr... Falls er dann zbsp. du etwas erben solltest von deinem mann wie sollen die wiesen wer du bist wenn das dort nicht eingetragen ist....

Zitat:
Ist dies zwingend notwendig?


Kommt noch auf das land darauf an , bei manchen ländern ist man verpflichtet dieses zu tun...

Zitat:
Welche Vorteile hat es, welche Nachteile?


Dein mann kann nochmal in der heimat heiraten,  Laut lachend , wenn eingetragen wird kann er nicht in der heimat heiraten  Laut lachend


Zitat:
Und wohin wenden wir uns? Welche Unterlagen legen wir vor? Müssen die übersetzt werden?


Woher hat er seine ledigkeits bescheinigung!? , Werden "die" euch beantworten, selbstverständlich!

Zwinkernd
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"Was immer Du tun kannst oder wovon Du träumst - fang damit an. Mut hat Genie, Kraft und Zauber in sich."&&&&- Goethe-&&&&
 
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Branissa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 19.08.2006 um 13:14:01
 
vielen Dank
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