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Eheliche Lebensgemeinschaft bei unterschiedlichen (Gelesen: 4.440 mal)
Jonas
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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16.08.2006 um 12:12:02
 
Hallo,

ich habe eine Frage zur ehelichen Lebensgemeinschaft bei unterschiedlichen Arbeitsorten.

Meine Frau und ich haben im Januar geheiratet, seit Februar lebt sie hier und seit März hat sie eine AE. Wir leben in Berlin. Seit April bin ich überwiegend in Süddeutschland eingesetzt, sodass wir dort eine Nebenwohnung haben, in der wir beide angemeldet sind, da wir auch immer gemeinsam pendeln.

Jetzt scheint es sich aber zu ergeben, dass meine Firma die Reisekosten nicht länger tragen und mich daher offiziell nach Süddeutschland versetzen will. Gleichzeitig könnte meine Frau demnächst ein Stellenangebot in Berlin erhalten. Obwohl wir zurzeit intensiv nach Alternativen suchen, könnte es sein, dass wir diese Pille schlucken müssen, bis ich was anderes gefunden habe. Meine Idee wäre nun, drei - vier Tage die Woche in Süddeutschland zu arbeiten und JEDES Wochenende nach Berlin heimzufahren. Abgesehen von dem Geld und Zeit, die wir darin versenken möchte aber nicht auch noch Ärger mit dem Aufenthaltsrecht haben.

Daher meine Frage: Gilt ein solches Vorgehen, vor allem wenn es auf 3 - 6 Monate beschränkt ist, als eheliche Lebensgemeinschaft oder bleibt uns nur die Alternative, dass einer von uns ohne Job ist?  öhm

Vielen Dank für Eure Antworten

Jonas
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #1 - 16.08.2006 um 12:37:47
 
Ich denke, wenn der Sachverhalt so wie beschrieben liegt und behandelt wird (d. h. vorübergehender Wochenendehe aus beruflichen Gründen), dürfte das kein Problem sein. Allerdings sollte man das dann ggf. auch so begründen und nachweisen können (Bescheinung des Arbeitsgebers, Bahn-/Flugtickets oder Tankquittungen, etc.)

Abu
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ChicaLoca
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Antwort #2 - 16.08.2006 um 12:41:40
 
ihr hebt ja durch die unterschiedlichen arbeitsstätten eure lebensgemeinschaft nicht auf
und wenn ihr euch jedes wochenende besucht, ist das doch auch nachweisbar
so dass auch bei zweifeln der ABH evtl. die nachbarn bestätigen können, dass ihr eine wochenend-ehe führt (und das ja auch nur zwangsläufig wegen der jobs)

mit zweifeln der ABH musst du natürlich rechnen aufgrund der erst kurzen aufenthaltszeit deiner frau - ich geh jetzt mal davon aus, dass sie aufgrund der eheschließung erst ins bundesgebiet eingereist ist

aber wenn ihr das belegen könnt, dürfte alles ok sein
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PN's an mich zwecklos - hab die funktion abgestellt &&&&wer einen rechtschreib-,grammatik- oder tippfehler findet, kann ihn behalten
 
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Jonas
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Antwort #3 - 16.08.2006 um 13:08:15
 
Vielen Dank für die Infos.

Das dürfte uns die Entscheidung etwas leichter machen.
Tankquittungen und Bahnkarten als Nachweise werden wohl kein Problem sein  Smiley und da unsere Wohnung in Berlin unserer Familie gehört, und ich hier schon seit elf Jahren lebe, kennen uns die Nachbarn auch recht gut. Ich muss mal meine Firma fragen, was sie mir für Nachweise ausstellen kann. Und, wie gesagt, wir werden ohnehin so schnell wie möglich eine bessere Lösung anstreben.

Jonas
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Abu
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Antwort #4 - 16.08.2006 um 13:29:46
 
P.S.:
Ich habe gerade durch Dein Posting in einem anderen Thread realisiert, daß Deine Frau U.S.-Amerikanerin ist. Dann dürfte das Risiko, daß die ABH Euch eine Scheinehe unterstellt, eher gering sein...
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Zeppelin
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Antwort #5 - 16.08.2006 um 14:13:48
 
Unterschiedliche Arbeitsorte beider Ehepartner und entsprechend oft getrennter Aufenthalt, sind heute das normalste der Welt.
Deshalb ist eine Ehe ja noch keine Scheinehe, sondern das ganze Gegenteil: Beide wirken an der Erzielung der Exitenzmittel mit, die man für eine Familie braucht.
Es ist natürlich schöner, wenn man sich jeden Tag sehen kann, aber wie sollte man dies unter den aktuellen Umständen verwirklichen?
Eine Bestätigung Deines AG's, dass Du an einem anderen Ort eingesetzt bist, wirst Du ja haben bzw. leicht bekommen können.
Ihr solltet von selbst aktiv werden und die ABH über die veränderten Umstände informieren.

Zeppelin
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Reni
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Antwort #6 - 16.08.2006 um 16:56:45
 
Zeppelin, wo kommen wir da hin? Nur weil man binational ist, muss man als Ehepaar eine Wochenendehe quasi genehmigen lassen? Ich hab schon beim Lesen des Eingangspostings gedacht, wie weit ist es denn hier gekommen! Aber statt das mal jemand sagt, nix da, ihr habt als Eheleute selbstverständlich das Recht, euer Leben so einzuteilen, wie es auch ein deutsch-deutsches Ehepaar täte, kommen dann Ratschläge zur Besänftigung einer möglicherweise durch Denunzianten aufgehetzten ABH. Dabei wollen die beiden nun wirklich nichts illegales, sondern nur beide arbeiten...
Merkt ihr eigentlich noch was?

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Zeppelin
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Antwort #7 - 16.08.2006 um 17:08:08
 
Reni schrieb am 16.08.2006 um 16:56:45:
Zeppelin, wo kommen wir da hin? Nur weil man binational ist, muss man als Ehepaar eine Wochenendehe quasi genehmigen lassen? Ich hab schon beim Lesen des Eingangspostings gedacht, wie weit ist es denn hier gekommen! Aber statt das mal jemand sagt, nix da, ihr habt als Eheleute selbstverständlich das Recht, euer Leben so einzuteilen, wie es auch ein deutsch-deutsches Ehepaar täte, kommen dann Ratschläge zur Besänftigung einer möglicherweise durch Denunzianten aufgehetzten ABH. Dabei wollen die beiden nun wirklich nichts illegales, sondern nur beide arbeiten...
Merkt ihr eigentlich noch was?

Was soll das Posting?
Fakt ist nun einmal das es sehr häufig der fall ist, dass binationalen Paaren, die unter den selbten Umständen leben, wie dt.-dt´. Paaren eine Scheinehe unterstellt wird. Und diesen Verdacht auszuräumen ist dann ein risieges Problem für das Paar.

Siehe z.B. die Beiträge von 'Janna' hier oder vor allem deren Web-Site.

Insofern 'merke' (zumindest ich) schon einiges mehr, als Du meinst. Was also spricht dagegen, die nun mal zuständigen Behörden auf dem Laufenden zu halten, bevor von sonstwem irgend welche dämlichen Unterstellungen in die Welt gesetzt werden?
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Reni
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Antwort #8 - 16.08.2006 um 17:14:50
 
Zeppelin, ich hatte dich zwar angesprochen, zumal es auch der letzte Satz deines Vorpostings war, der mir dann endgültig den Magen rumdrehte, aber du warst nicht alleine gemeint.

Überleg doch mal, was du jetzt schreibst, was das eigentlich bedeutet. Als binationales Paar muss man bei einem völlig normgerechten Verhalten ständig damit rechnen, nicht nur denunziert zu werden, sondern auch noch damit, dass eine Behörde sowas auch noch Ernst nimmt? Und daher wie die Kleinkinder vorher hintappern und Männchen machen, dürfen wir, bitte, bitte, auch in getrennten Städten arbeiten?

Wo bitte sind wir denn hier?
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Abu
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Antwort #9 - 16.08.2006 um 17:16:08
 
Reni schrieb am 16.08.2006 um 16:56:45:
Zeppelin, wo kommen wir da hin? Nur weil man binational ist, muss man als Ehepaar eine Wochenendehe quasi genehmigen lassen?
Selbstverständlich nicht.
Zitat:
Ich hab schon beim Lesen des Eingangspostings gedacht, wie weit ist es denn hier gekommen! Aber statt das mal jemand sagt, nix da, ihr habt als Eheleute selbstverständlich das Recht, euer Leben so einzuteilen, wie es auch ein deutsch-deutsches Ehepaar täte, kommen dann Ratschläge zur Besänftigung einer möglicherweise durch Denunzianten aufgehetzten ABH. Dabei wollen die beiden nun wirklich nichts illegales, sondern nur beide arbeiten...
Merkt ihr eigentlich noch was?
Ich kann Dein Statement nicht ganz nachvollziehen.  Ich denke, dem Fragesteller ist mehr damit gedient, wenn man ihn auf etwaige Schwierigkeiten vorbereitet und ihm Hinweise gibt, wie er damit umgehen kann, als ihm einfach zu sagen: "Es ist Dein gutes Recht blablabla..."

Abu
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Antwort #10 - 16.08.2006 um 18:10:16
 
Reni schrieb am 16.08.2006 um 17:14:50:
Wo bitte sind wir denn hier?

Also ich schreibe aus der Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland. Wo Du bist, weiß ich nicht.
Ansonsten habe ich recht gute Erfahrungen damit gemacht, dass hier Regeln gelten, deren Einhaltung sehr vorteilhaft ist.
"Männchen machen" ist in diesem Zusammenhang m.E. eine wenig passende Formulierung.
Man gibt ja schließlich auch klugerweise seinem Finanzamt bekannt, wenn man z.B. eine auswärtige Tätigkeit aufnimmt, die ggf. eine doppelte Haushaltsführung erfordert.
Wenn Du in einen Drittststaat (Nicht-EU / Schengen) reisen willst, musst Du schauen, ob Du ein Visum brauchst, wenn Du Dich länger als drei Tage an einem Ort in der Russ. Föd. aufhätst musst Du Dich dort jeweils registrieren lassen (macht ganz großen 'Spaß') etc. etc.
Also: Wo leben wir eigentlich: In einem Land, in dem Vieles aus guten Gründen zur Vermeidung von späterem 'Katzenjammer' recht genau geprüft wird. Und potenziellen Ärger kann man hier leichter vermeiden, als anderswo.
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Jonas
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Antwort #11 - 16.08.2006 um 18:21:22
 
Bei dieser Diskussion würde mich jetzt aber schon einmal interessieren, ob das Informieren "üblich und erwartet" ist oder nicht. Gerade in Berlin, wo aufgrund der Größe der Behörde (und der Zahl der Kunden) die Wartezeiten reichlich lang sind, würde ich mir diesen zusätzlichen Aufwand nur ungerne ans Bein binden, vor allem wenn wir diesen Schwebezustand nur kurzfristig aufrechterhalten wollen.

Zu dem Thema Scheinehe und Amerikaner kann ich nur sagen, dass eine solche Verdächtigung der Grund für uns wäre, hier endgültig die Koffer zu packen und über den großen Teich zu ziehen. Immerhin könnte meine Frau als Betriebswirtin dort wahrscheinlich fast das Doppelte der hiesigen Gehälter verdienen - von wirtschaftlichem Vorteil oder ähnlichen Motivationen kann also nun wirklich keine Rede sein.
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Antwort #12 - 16.08.2006 um 18:29:18
 
Hallo Jonas,

ich denke erwartet wird es nicht, ist aber auch nicht verkehrt wenn man offen miteinander umgeht Zwinkernd

Eine kurze Besprechung wegen des Probles sollte auch keinen unnötigen Aufwand darstellen.

Mir persönlich ist die vorausschauende Ankündigung eines möglichen Dollpunktes allemal lieber als wenn ich es hintenherum erfahren muß, und dann das "Gefühl" bekäme, da will mich jemand ...

Und zu solchen Aussagen:

Zitat:
Wo bitte sind wir denn hier?


Sollte man/ frau echt überlegen, ob Speicherplatz erforderlich ist Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #13 - 16.08.2006 um 19:02:55
 
Ronny, solange Behörden nicht gelernt haben, Denunzianten rauszuschmeißen, wirst du solche Fragen von mir hören. Ich mag einfach nicht mit der Blockwartsmentalität lieber Nachbarn rechnen müssen.

Jonas, genau.
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Antwort #14 - 16.08.2006 um 19:33:51
 
Reni schrieb am 16.08.2006 um 19:02:55:
Ronny, solange Behörden nicht gelernt haben, Denunzianten rauszuschmeißen, wirst du solche Fragen von mir hören. Ich mag einfach nicht mit der Blockwartsmentalität lieber Nachbarn rechnen müssen.


Solange es den Missbrauch der Ehe geben wird, wirst Du mit leben müssen Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #15 - 16.08.2006 um 19:40:25
 
ronny, Ehe kann man nicht mißbrauchen... entweder liegt eine Ehe vor oder nicht. Dir als Personenstandsrechtsspezialisten sollte das doch klar sein.
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Antwort #16 - 16.08.2006 um 20:14:59
 
bevor hier weiter rumgehändelt wird... und da eher schon alles
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