Hallo,
ich habe eine Frage zur ehelichen Lebensgemeinschaft bei unterschiedlichen Arbeitsorten.
Meine Frau und ich haben im Januar geheiratet, seit Februar lebt sie hier und seit März hat sie eine
AE. Wir leben in Berlin. Seit April bin ich überwiegend in Süddeutschland eingesetzt, sodass wir dort eine Nebenwohnung haben, in der wir beide angemeldet sind, da wir auch immer gemeinsam pendeln.
Jetzt scheint es sich aber zu ergeben, dass meine Firma die Reisekosten nicht länger tragen und mich daher offiziell nach Süddeutschland versetzen will. Gleichzeitig könnte meine Frau demnächst ein Stellenangebot in Berlin erhalten. Obwohl wir zurzeit intensiv nach Alternativen suchen, könnte es sein, dass wir diese Pille schlucken müssen, bis ich was anderes gefunden habe. Meine Idee wäre nun, drei - vier Tage die Woche in Süddeutschland zu arbeiten und JEDES Wochenende nach Berlin heimzufahren. Abgesehen von dem Geld und Zeit, die wir darin versenken möchte aber nicht auch noch Ärger mit dem Aufenthaltsrecht haben.
Daher meine Frage: Gilt ein solches Vorgehen, vor allem wenn es auf 3 - 6 Monate beschränkt ist, als eheliche Lebensgemeinschaft oder bleibt uns nur die Alternative, dass einer von uns ohne Job ist?
Vielen Dank für Eure Antworten
Jonas