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Pssersatzpapier (Gelesen: 2.205 mal)
Arabella
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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10.08.2006 um 08:36:21
 
Wenn die ABH ein Passersatzpapier beantragt,wie lange dauert es bis man es bekommt??
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PeterLu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #1 - 10.08.2006 um 08:42:29
 
Das Passersatzpapier verbleibt bei der Ausländerbehörde und wird den Betroffenen nicht ausgehändigt. Die Dauer für die Beschaffung des Dokuments ist von Land zu Land sehr unterschiedlich, kann aber im Einzelfall sehr schnell
erfolgen. Beispielsweise ist ein Rückreisedokument für die Türkei innerhalb von zwei Wochen zu bekommen.

Viele Grüße
Peter
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ChicaLoca
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #2 - 10.08.2006 um 08:42:45
 
kommt drauf an für welches land
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Arabella
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 10.08.2006 um 09:23:25
 
Für Afrika,besser gesagt für Liberia!!
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ChicaLoca
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 10.08.2006 um 12:36:40
 
ca. 2-3 monate - kann aber auch schon mal 6 monate dauern
ist immer einzelfallabhängig

aber wie PeterLu schon bemerkte
das PEP verbleibt bei der ABH, der Ausländer bekommt es nicht,
da das PEP für eine Abschiebung benötigt wird
aber das weißt du sicherlich
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #5 - 10.08.2006 um 12:57:14
 
ChicaLoca schrieb am 10.08.2006 um 12:36:40:
aber wie PeterLu schon bemerkte
das PEP verbleibt bei der ABH, der Ausländer bekommt es nicht,
da das PEP für eine Abschiebung benötigt wird
aber das weißt du sicherlich


Hoi,
dazu möchte ich anmerken, dass auch regelmäßig ABH's
Passersatzpapiere für freiwillige Ausreisen beschaffen. Es
ist nunmal so, dass einige Botschaften den Ausländern
nichts unmittelbar ausstellen und lieber das Verfahren über
die ABH bzw. Zentrale ABH führen. In diesen Fällen wird
das PEP auch den Betroffenen zur Rückkehr ausgehändigt,
ggf. kann man es am Flughafen zwecks "kontrollierter Aus-
reise" erledigen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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syria01
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 14.08.2006 um 13:31:57
 
Tja, dass setzt aber voraus, dass derjenige auch freiwillig ausreisen will und davon ist hier glaube ich nicht die Rede.
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