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Kindernachzug & familiäre Lebensgemeinschaft (Gelesen: 1.064 mal)
Cosmo76
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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09.08.2006 um 19:11:45
 
Hallo,
ich hab da ne frage, da bin ich gerade total überfordert.
K hat eine AG wegen Kindernachzug beantragt und reiste so ein. er lebte zunächst bei seinem vater und der stiefmutter. dort gab es dann probleme und er musste ausziehen. fortan lebte er dann bei den großeltern väterlicherseits. bei seinem antrag auf verlängerung der AG wurde ihm mitgeteilt, dass es keine gebe solange er nicht bei seinem vater lebt. schlußendlich wurde die verlängerung abgelehnt. hiergegen wurde widerspruch eingelegt und beantragte die aufschiebende wirkung . der antrag wurde mit beschluss abgelehnt. hiergegen wurde dann beschwerde eingelegt. es erging vom vgh beschluss, dass diese beschwerde zurückwies. nunmehr soll er abgschoben werden, falls er nicht von sich aus das land verlässt.
jetzt ist es aber so, dass sein vater sich vor etwa 1 monat von seiner ehefrau (die stiefmutter) getrennt hat, die der hauptgrund dafür war, dass der sohn nicht bei seinem vater bleiben durfte. jetzt wohnen vater und sohn auch wieder zusammen. käme nun ein aufenthaltsrecht in frage, weil sich die situation geändert hat? kann man dann z.b. neuen antrag auf verlängerung stellen? oder gibt es keine möglichkeit mehr.
er ist übrigens mittlerweile volljährig.
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 10.08.2006 um 09:00:19
 
Ist sehe da wenig Chancen. Als er noch minderjährig war, war die Verlängerung der AE davon abhängig, daß er mit einem sorgeberechtigten Elternteil in familiärer Lebensgemeinschaft lebt; da dies nicht der Fall war, gab es die Probleme mit der Verlängerung. Jetzt, da er volljährig ist, kann er aus dem Zusammenleben mit dem Vater ausländerrechtlich nichts mehr ableiten.

Abu

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Cosmo76
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 10.08.2006 um 10:11:01
 
Ach herje,
auch ein neuer Antrag ist da also sinnlos?
sonst gibt es auch keinerlei möglichkeiten?
Danke trotzdem
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Cosmo76
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 19.08.2006 um 17:25:40
 
Hallo,
in der Sache wollte ich nochmal nachfragen, ob es nicht irgendeine ausländerrechtliche möglichkeit gibt, dass der junge in d bleiben kann? würde es ihm helfen, wenn er eine beschäftigung hat oder in den letzten jahren beschäftigt war?
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