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Eheschliessung im Kosovo (Gelesen: 696 mal)
Sylvi
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Eheschliessung im Kosovo
08.08.2006 um 14:53:21
 
Hallo,
mein Leben ist zur Zeit ein einziger Chaos und ich bin grade dabei es zu ordnen.
Ich wohne seit anfang des Jahres im Kosovo bei meinem Verlobten.
Wir wollen endlich heiraten, warten zur Zeit aber noch auf die noetigen Papiere.
Es hat sich alles so hingezogen, da ich Ende letzten Jahres den groessten Fehler meines Lebens gemacht habe und im Kosovo geheiratet habe. Allerdings nicht meinen jetztigen Verlobten. Mittlerweile bin ich aber im Kosovo geschieden, diese Papiere muessen aber noch nach Deutschland, damit ich von dort mein Ehefaehigkeitszeugnis bekomme.
Mein Verlobter war vorher auch in Deutschland und hat aus seiner vorigen Ehe einen Sohn in Deutschland zu dem er aber selten Kontakt hat, da seine Ex-Frau das nicht zu laesst.
Er wurde auch nicht abgeschoben, aber seine Duldung wurde nicht verlaengert.
Ich habe alles in Deutschland aufgegeben, um bei ihm zu sein.
Doch wir wollen unbedingt zurueck nach Deutschland und das am besten zusammen. Gibt es denn irgendwelche Moeglichkeiten fuer uns zusammen nach Deutschland zu kommen, oder muss ich erst allein nach Deutschland, Arbeit finden und mir eine Wohnung suchen?
Immerhin bin ich ja seit einem halben Jahr gemeldet und damit wuerde der Verdacht einer Scheinehe hinfaellig werden, oder nicht?
Ich hoffe ihr blickt einigermassen durch dieses Chaos durch und koennt mir evt. ein wenig weiterhelfen..

Liebe Gruesse  Griesgrämig
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 08.08.2006 um 15:02:38
 
Zitat:
Mittlerweile bin ich aber im Kosovo geschieden, diese Papiere muessen aber noch nach Deutschland, damit ich von dort mein Ehefaehigkeitszeugnis bekomme.


Dazu ist aber die vorherige Anerkennung der Scheidung durch die Landesjustizverwaltung erforderlich . Da die neue Ehe nichtin Deutschland geschlossen werden soll, sondern in Serbien (Kosovo) und Du keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hast, wird für die Anerkennung die Justizverwaltng des Landes Berlin zuständig sein.

Ohne die Anerkennung darf kein EFZ ausgestellt werden Zwinkernd Für die Ausstellung des EFZ ist eine andere Zuständigkeit gegeben:

Der  für Deinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland zuständige  Standesbeamte erteilt das EFZ Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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