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Hab mal ne Frage (Gelesen: 7.658 mal)
Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 23.08.2006 um 20:19:04
 
tobinho schrieb am 09.08.2006 um 13:46:34:
Meine Frau hat auch eine AE für 3 Jahre und wir gehen im September nach Südspanien. Da dürfte sie dann am Flughafen ja keinerlei Probleme bekommen mit ihrer AE, richtig?


Richtig. Da das nicht wie ein Kurzaufenthalt klingt, geht Ihr dort aufs Meldeamt und beantragt dazu noch eine Aufenthaltskarte für Deine Frau.

Gruß, ULF
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Antwort #16 - 24.08.2006 um 12:34:57
 
Laut heutiger Auskunft des für uns zuständigen polnischen Konsulats, benötigen Nicht-EU-Ehepartner von Schengenbürgern bei Reisen nach Polen nach wie vor

ein Visum



Diese Auskunft wurde mir am 24.08.2006 um 12:25 Uhr erteilt
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Zeppelin
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Antwort #17 - 24.08.2006 um 13:06:18
 
Saxonicus schrieb am 24.08.2006 um 12:34:57:
Laut heutiger Auskunft des für uns zuständigen polnischen Konsulats, benötigen Nicht-EU-Ehepartner von Schengenbürgern bei Reisen nach Polen nach wie vor

ein Visum


Diese Auskunft wurde mir am 24.08.2006 um 12:25 Uhr erteilt

Hat das jemand bezweifelt? Bei gemeinsamem Grenzübertritt soll man dieses Visum aber direkt vor Ort und kostenlos bekommen.
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Antwort #18 - 24.08.2006 um 14:35:06
 
Zeppelin schrieb am 24.08.2006 um 13:06:18:
Hat das jemand bezweifelt? Bei gemeinsamem Grenzübertritt soll man dieses Visum aber direkt vor Ort und kostenlos [size=16]bekommen.



Laut der Auskunft die heute vom Konsulat in Köln erhielt, eben nicht.

Jetzt habe ich nochmal an die Botschaft in Berlin geschrieben, mal sehen was die sagen ? Da weiß anscheinend jeder was anderes.
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Antwort #19 - 24.08.2006 um 15:30:08
 
Saxonicus schrieb am 24.08.2006 um 14:35:06:
Laut der Auskunft die heute vom Konsulat in Köln erhielt, eben nicht.

Jetzt habe ich nochmal an die Botschaft in Berlin geschrieben, mal sehen was die sagen ? Da weiß anscheinend jeder was anderes.

Danke für die Warnung. Wir haben es - wie ich schrieb - noch nicht ausprobiert. Es war eben nur eine E-Mail-Auskunft.
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Antwort #20 - 17.02.2007 um 14:09:22
 
Hallo, hat jemand das klären können?
Ich will mit meiner russischen Frau, die eine Aufenthaltserlaubnis hat, nach Polen fahren (für 3 Tage)...obwohl ich überall suche, finde ich auch keine klare Auskunft, was die Visumspflicht für Polen betrifft.

Gruss, zzzmick
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Antwort #21 - 17.02.2007 um 14:35:06
 
     Also, den folgenden Text habe ich jetzt doch auf der Seite der polnischen Botschaft gefunden:



"Ab dem 1. August 2006 wendet Polen die folgenden Entscheidungen an:


         -          Die Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates Nr.
895/2006/EG vom 14. Juni 2006 über die Einführung des vereinfachten Personenkontrollsystems an den EU-Außengrenzen, gestützt auf dem einseitigen Anerkennen von einigen Dokumenten als gleichgestellt mit ihren nationalen Visen zwecks Transits durch ihre Territorien durch die Tschechische Republik, Estland, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Slowenien und die Slowakei,

-     Die Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates   896/2006/EG vom 14. Juni 2006, über die Einführung des vereinfachten Personenkontrollsystems an den EU-Außengrenzen, gestützt auf dem einseitigen Anerkennen durch die Mitgliedstaaten einiger Aufenthaltstitel, ausgestellt durch die Schweiz und Liechtenstein zwecks Transits durch ihre Territorien.

Dies bedeutet, dass Ausländer, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, von der Pflicht zum Besitz eines polnischen Transitvisums befreit sind, solange sie über ein gültiges kurzfristiges Visum (Kategorie „C"), ein gültiges Dauervisum (Kategorie „D"), bzw. über einen Aufenthaltstitel eines der folgenden Staaten verfügen:

- Österreich, Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Lettland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Litauen, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Schweden, Spanien, Tschechei, Ungarn und Zypern.

 

Die Ausländer, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, sind zugleich von der Pflicht zum Besitz eines polnischen Transitvisums befreit, wenn sie über einen Aufenthaltstitel, ausgestellt durch einen der folgenden Staaten verfügen:

- Schweiz und Liechtenstein.

Dies gilt für die Staatsangehörigen von der Ukraine und von Weißrussland, wenn sie im Besitz vom gültigen kurzfristigen Visum, vom gültigen Dauervisum oder von einem Aufenthaltstitel, ausgestellt durch Großbritannien und Irland sind, allerdings nur, wenn sie im Transit auf einer Flugreise sind.

Der Transit durch Polen darf nicht länger als 5 Tage dauern und muss innerhalb der Gültigkeitsfrist des Visums oder des Aufenthaltstitels erfolgen.

"
Jetzt frage ich ich mich aber immer noch ob eine 3-tägige Reise nach Warschau als "Transit" gilt ???
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Ulf
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Antwort #22 - 17.02.2007 um 14:46:37
 
zzzmick schrieb am 17.02.2007 um 14:35:06:
Jetzt frage ich ich mich aber immer noch ob eine 3-tägige Reise nach Warschau als "Transit" gilt ???


Nein. Deine Frau müßte eine Stippvisite in Brest anhängen, oder Ihr besucht gemeinsam die Ukraine...

Gruß, ULF
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zzzmick
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Antwort #23 - 17.02.2007 um 14:58:13
 
Danke für die Antwort  Smiley

Es steht weiterhin dort zu lesen (für EU Bürger):

"1. EINREISE NACH POLEN

Mit dem Beitritt Polens zur EU ändern sich die Grundsätze zur Einreise nach und zum Aufenthalt der EU-Staatsbürger und ihrer Familienangehörigen in Polen. Ab 1. Mai 2004 treten einschlägige EU-Regelungen und das Gesetz vom 27. Juli 2002 über Grundsätze und Bedingungen zur Einreise nach und dem Aufenthalt der Bürger der EU-Mitgliedstaaten und ihrer Familienagehörigen in Polen (Dz.U. [poln. GBl.] Nr. 141/2002, Pos. 1180 und Nr. 128/2003, Pos. 1175), das diesen Regelungen entsprechend Rechnung trägt, in Kraft.

Die Bestimmungen dieses Gesetzes finden nicht nur auf EU-Staatsbürger und ihre Familienangehörigen Anwendung, sondern auch auf Staatsbürger der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), die zwar keine EU-Mitglieder sind, aber aufgrund bilateraler Verträge mit der EU die Freizügigkeit des Personenverkehrs nutzen, sowie auf ihre Familienangehörigen (Ehegatten, Kinder oder unter ihrem Rechtsschutz stehende Personen bis zum 21. Lebensjahr, Verwandte und Verschwägerte in gerader Linie, für deren Unterhalt gesorgt wird bzw. die in gemeinsamen Haushalt leben): Norwegen, Island, Liechtenstein.

Beim Überschreiten der polnischen Grenze durch einen EU-Bürger muss er im Besitz eines gültigen Reisepapiers oder eines anderen Papiers sein, das seine Identität und Staatsangehörigkeit nachweist. Familienangehörige, die keine EU-Bürger sind, können nach Polen auf der Grundlage eines gültigen Reisepapiers und eines Sichtvermerks, sofern erforderlich, einreisen.
"

Und das ist mir auch nicht so klar...wie ich es verstehe, kann sie mit der Heiratsurkunde nachweisen, dass sie Familienangehörige eines EU Bürgers ist, (also meine Frau) und mit dem russischen Reisepass mit AE kann sie nachweisen, dass sie sich legal in Deutschland aufhält.

Also ist ein Visum erforderlich? Und wenn ja, gibt es das an der Grenze oder müssen wir tatsächlich erst zur Botschaft?
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inge
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Antwort #24 - 17.02.2007 um 15:16:54
 
Zitat:
Also ist ein Visum erforderlich? Und wenn ja, gibt es das an der Grenze oder müssen wir tatsächlich erst zur Botschaft?

Ja, Jein, siehe 2.
http://www.berlin.polemb.net/index.php?document=137#ukraina

Theoretisch kann's ohne Visum klappen, praktisch kann man auch Pech haben und man verdurstet an der polnischen Grenze.
Über diese Problematik wurde bereits hinreichend diskutiert. Möglicherweise wäre eine Klage bei EUGH erfolgreich, wenn die Einreise verweigert wird. Aber wer tut sich sowas denn schon für einen Polen-Aufenthalt an? Ggfs ausweichen nach Schweden, Portugal oder Griechenland.
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Antwort #25 - 17.02.2007 um 18:08:50
 
inge schrieb am 17.02.2007 um 15:16:54:
Theoretisch kann's ohne Visum klappen, praktisch kann man auch Pech haben und man verdurstet an der polnischen Grenze.


Soeben habe ich direkt an dem Grenzübergang (Frankfurt/Oder) angerufen und der zuständige Beamte hat mir erklärt, daß die Polen auch von deutsch-verheirateten Drittstaatsangehörigen ein polnisches Visum verlangen.
An der Grenze werden keine Visa ausgestellt. Die Visa müssen bei den zuständigen polnischen Konsulaten schon vorher besorgt werden und sind kostenlos erhältlich.
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Antwort #26 - 17.02.2007 um 22:28:23
 
Vielen Dank für die Antworten!Werde Montag auch dann die Polnische Botschaft kontaktieren und hier mitteilen, wenn es etwas "neues" gibt...

Gruss, Zzzmick
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Mikael321
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Antwort #27 - 18.02.2007 um 02:41:28
 
zzzmick schrieb am 17.02.2007 um 22:28:23:
Vielen Dank für die Antworten!Werde Montag auch dann die Polnische Botschaft kontaktieren und hier mitteilen, wenn es etwas "neues" gibt...


Vielleicht , hast du Sonntag noch Zeit das zu lesen, um ein wenig Argumentieren zu können.

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1170971730



Michael
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zzzmick
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Antwort #28 - 19.02.2007 um 09:09:00
 
Nochmal danke für all die Antworten - obwohl es widersprüchlich scheint...nach Auskunft der polnischen Botschaft muss dort ein Visum beantragt werden, dieses ist für Familienangehörige (Ehegatten) kostenlos...
Wenigstens stimmt das mit der Aussage der Grenzbehörden überein Zwinkernd

Tschechische Botschaft gab die Auskunft, dass kein Visum benötigt wird, man muss nur an der Grenze die Heiratsurkunde vorzeigen.
Wir fahren nach Prag  Smiley

Gruss, zzzmick
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