zzzmick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Also, den folgenden Text habe ich jetzt doch auf der Seite der polnischen Botschaft gefunden:
"Ab dem 1. August 2006 wendet Polen die folgenden Entscheidungen an:
- Die Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates Nr. 895/2006/EG vom 14. Juni 2006 über die Einführung des vereinfachten Personenkontrollsystems an den EU-Außengrenzen, gestützt auf dem einseitigen Anerkennen von einigen Dokumenten als gleichgestellt mit ihren nationalen Visen zwecks Transits durch ihre Territorien durch die Tschechische Republik, Estland, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Slowenien und die Slowakei,
- Die Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates 896/2006/EG vom 14. Juni 2006, über die Einführung des vereinfachten Personenkontrollsystems an den EU-Außengrenzen, gestützt auf dem einseitigen Anerkennen durch die Mitgliedstaaten einiger Aufenthaltstitel, ausgestellt durch die Schweiz und Liechtenstein zwecks Transits durch ihre Territorien.
Dies bedeutet, dass Ausländer, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, von der Pflicht zum Besitz eines polnischen Transitvisums befreit sind, solange sie über ein gültiges kurzfristiges Visum (Kategorie „C"), ein gültiges Dauervisum (Kategorie „D"), bzw. über einen Aufenthaltstitel eines der folgenden Staaten verfügen:
- Österreich, Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Lettland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Litauen, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Schweden, Spanien, Tschechei, Ungarn und Zypern.
Die Ausländer, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, sind zugleich von der Pflicht zum Besitz eines polnischen Transitvisums befreit, wenn sie über einen Aufenthaltstitel, ausgestellt durch einen der folgenden Staaten verfügen:
- Schweiz und Liechtenstein.
Dies gilt für die Staatsangehörigen von der Ukraine und von Weißrussland, wenn sie im Besitz vom gültigen kurzfristigen Visum, vom gültigen Dauervisum oder von einem Aufenthaltstitel, ausgestellt durch Großbritannien und Irland sind, allerdings nur, wenn sie im Transit auf einer Flugreise sind.
Der Transit durch Polen darf nicht länger als 5 Tage dauern und muss innerhalb der Gültigkeitsfrist des Visums oder des Aufenthaltstitels erfolgen.
" Jetzt frage ich ich mich aber immer noch ob eine 3-tägige Reise nach Warschau als "Transit" gilt ???
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