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Hochzeit in Indien (Gelesen: 1.117 mal)
pinky
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Ich liebe Dich!!!


Beiträge: 33
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Hochzeit in Indien
06.08.2006 um 13:14:16
 
Hallöchen,

mein Freund und ich sind endlich wieder einen Schritt weiter mit unserer Zukunftsplanung Smiley Leider hört die Flut der Fragen, die aufkommen, trotzdem nie auf bzw werden immer mehr.......
Inzwischen sind wir aber soweit, dass seine eltern dann doch freudestrahlend einer CM noch in DIESEM JAHR in Indien zugestimmt haben:-) Traditionelle kommt dann später.
Meine Fragen gehören vielleicht auf die verschiedenen Themenbereiche aufgeteilt, aber ich hoffe es ist trotzdem ok,wenn ich jetzt hier alle Fragen auf einmal stelle........

1.Nach der CM in Indien, müssen welche dokumente bei der Dt Botschaft vorgelegt werden?Bzw Dt Botschaft ist der erste Anlaufpunkt, oder?

2.Wenn ich den Namen meines Mannes annehmen möchte, muss ich dabei was beachten? ich habe mitbekommen, dass zB Singh (oft Nachname von Sikhs) hier nicht akzeptiert wird.Gibt es noch andere Nachnamen, die zB auch was mit der Religion zu tun haben, die hier nicht akzeptiert sind? Im dt Telefonbuch habe ich mal geschaut, und ich habe Frauen gefunden, die einen doppelnamen haben, wovon der eine Name der des Mannes sein muss, welches der gleiche wäre, wie dann meiner Zwinkernd ......Ich traue mich nicht direkt bei der Botschaft zu fragen, weil ich keine vielleicht schlafenden Hunde wecken möchte......nur irgendwie muss ich ja doch vorher sichergehen, oder? Ich möchte nämlich keinen Doppelnamen, sondern eigentlich nur den meines Mannes dann tragen!!!

3.Muss ich mich, wenn ich wieder in D bin hier bei der ABH melden und beim Standesamt, oder meldet sich die ABH dann automatisch irgendwann bei mir, wenn die die Unterlagen von der Dt Botschaft haben?Oder was muss ich beachten, damit alles den schnellstmöglichen, also alle Papiere richtig und parat, weg geht???

4.Oder muss ich gar schon vor der Hochzeit hier in D irgendwas klären?

5.Da wir erstmal in D wohnen wollen, was ist das dann für ein Visum, was er bekommt?erstmal mal nur euf begrentzte Zeit??Und bekommt er dann auch sofort eine arbeitserlaubnis???(ich habe schonmal gefragt, aber finde meinen Beitrag nicht mehr Griesgrämig ...) weil wenn er hierherkommt und dann nichtmal arbeiten dürfte....aml abgesehen von dem thema arbeit bekommen.....

6.Wenn ich einen Ehevertrag machen "will",kann ich den auch nachträglich hier in D mit ihm machen?Habe irgendwo gelesen, dass in D das geht, wenn man gütertrennung vereinbahrt.Und der gilt dann nur für die Zeit wo wir uns zusammen in D aufhalten,oder auch für Indien??sicher nicht, oder?

7.Im falle einer Scheidung, aus welchen gründen auch immer (nein, ich denke nicht an so etwas, aber es gibt menschen, die sich über alles den kopf zerbrechen, und die ich besänftigen muss mit antowrten........), bin ich dann für seinen unterhalt zuständig, bzw, dürfte er dann überhaupt in D bleiben??Ich meine, wie sieht es mit Ehevertrag aus und wie ohne??

8.Ich habe für wenanders mal eine art Bürgschaft bei der Bank unterschrieben (jeder macht mal fehler Griesgrämig ...), für den fall, dass die irgendwann mal auf mich zurückgreifen sollten, ich aber auch nicht zahlen könnte, würden die auch an meinen nicht dt Mann herantreten können??

9.Mein Freund ist im Moment in einem anderen Land am arbeiten und wird es erst schaffen zur Hochzeit selber zurück nach indien zu gehen. Meine Sorge allerdings ist, dass er hoffentlich bis dahin ein Arbeitsvisum für jenes land im Pass hat, damit man mehr oder weniger sieht, dass er auch in der zwischenzeit gearbeitet hat.....falls er nur ein Touristenvisum über längeren Zeitraum drin hat, interessiert es die botschaft in irgendeiner form, was er in der zwischenzeit gemacht hat????weil nach der hochzeit wird er ja auf jedenfall keinen job nachweisen können,weil zurückgehen lasse ich ihn nicht, und in der zeit wo er sich um den Papierkram für D kümmern muss, kann er ja auch nicht für kurze zeit einen job annehmen, bzw bekommen!!!könnte es da Probleme geben??? Oder ist das dann was anderes, weil wir ja verheiratet sind???

Ich hoffe, mir kann geholfen werden...... Zwinkernd....bzw uns.......

Alles wird gut......irgendwann....irgendwie....... Smiley
Allen einen schönen Sonntag!!
LG
Pinky Smiley

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zzzmick
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Antwort #1 - 06.08.2006 um 14:31:27
 
Hallo, einige Antworten finden sich sicher hier:

http://www.new-delhi.diplo.de/Vertretung/newdelhi/en/01/Visabestimmungen/Seite__...

Grtuss, zzzmick
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tatzi5
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Antwort #2 - 06.08.2006 um 15:32:14
 
pinky schrieb am 06.08.2006 um 13:14:16:
6.Wenn ich einen Ehevertrag machen "will",kann ich den auch nachträglich hier in D mit ihm machen?Habe irgendwo gelesen, dass in D das geht, wenn man gütertrennung vereinbahrt.Und der gilt dann nur für die Zeit wo wir uns zusammen in D aufhalten,oder auch für Indien??sicher nicht, oder?



Ja - Du kannst einen Ehevertrag auch nach der Ehe anfertigen lassen.
Wichtig ist, es muß vor einem Notar sein und wenn Dein Partner nicht 100 % die deutsche Sprache beherrscht, muß ein Dolmetscher dabei sein und mit unterschreiben.
Ab welcher Zeit Ehe bei einer Scheidung Dein Partner Unterhaltsansprüche an Dich geltend machen kann, weiß ich nicht, diese Unterhaltsansprüche kannst Du im Ehevertrag nicht ausschließen.

Du kannst Gütertrennung vereinbaren, Ausschluß der Zugewinngemeinschaft und vom Erbschaftsanspruch .

Ich kann persönlich nur zum betr. Vertrag zuraten, zerreißen kann man diesen später immer noch, ist aber keiner da, hat man in bestimmten Situationen ein Problem.

Wie die Rechtslage in Indien aussieht, wenn die Ehe dort geführt wird, ist mir unbekannt, denn dann greift kein deutsches Recht mehr.

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Die Hoffnung stirbt zuletzt !
 
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pinky
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Ich liebe Dich!!!


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Antwort #3 - 19.08.2006 um 09:59:54
 
Hallöchen,

danke für eure antworten!!
Weiss eigentlich jemand, wenn ich standesamtlich in Indien heirate, ob es da auch ne bestimmte "variante" gibt. also nach nem bestimmten paragraphen, damit es hier anerkannt wird??? Oder ist standesamtlich einfach standesamtlich und okay??

Hat jemand erfahrungen damit, ob es bei dt-indischen hochzeiten generell mehr probleme geben könnte oder länger dauert bezüglich der visaerteilung, weil indien zu den ländern mit "unischerem dokumentenwesen" gehört (weiss nicht, ob ich die formulierung richtig im kopf behalten habe...)

Liebe Grüsse und n schönes WE!!
Pinky
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