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Dauer bis Visumerteilung? (Gelesen: 1.871 mal)
zahni25
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Dauer bis Visumerteilung?
01.08.2006 um 14:49:46
 
Hallo liebes Forum!

Meine Freundin hält sich im Moment noch in ihrer Heimat Russland auf und hat vor etwa 4 Wochen einen Antrag auf ein Visum für Studienvorbereitende Zwecke gestellt! Die notwendigen Vorraussetzungen sind alle erfüllt, aber nach 4 Wochen liegt immer noch kein Ergebnis (Zustimmung oder Absage) vor. Meine frage ist jetzt ganz einfach, wie lange es in der Regel dauert, bis ein Visumantrag bearbeitet wurde?

Vielen Dank!

Zahni25
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hardliner
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Nix wiesen , ich andere
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Beiträge: 233

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #1 - 01.08.2006 um 15:32:02
 
Meiner ehrfahrung nach kann es bis zu 3 Monate dauern ...

Vieleicht solltest du auf der homepage der dortigen Botschaft sich umschauen da stehen auch oft die bearbeitungs zeiten bzw. die dauer...

guckhttp://www.moskau.diplo.de/Vertretung/moskau/de/Startseite.html[/


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"Was immer Du tun kannst oder wovon Du träumst - fang damit an. Mut hat Genie, Kraft und Zauber in sich."&&&&- Goethe-&&&&
 
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zahni25
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #2 - 04.08.2006 um 23:14:30
 
Wenn ich noch eine Frage nachschieben dürfte: Wie gross ist den etwa die Wahrscheinlichkeit, dass das Visum genehmigt wird? Sie erfüllt alle formalen Vorraussetzungen (KV, Kursteilnahmebescheinigung, Sperrkonto). Man hört ja manchmal das die Botschaften in Russland etwas restriktiv bei der Vergabe von Visa an alleinstehende Russinen sind. Aber sie ist ja auch fast fertige Informatikerin und kann dem Land hier bestimmt auch mal von Nutzem sein. Spielt so etwas auch eine Rolle bei der Visumvergabe?
Ich weiss, dass ich nerve, aber ich vermisse sie so und habe Angst, dass sie kein Visum bekommt... weinend
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anajid69
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 05.08.2006 um 09:48:48
 
Hallo zahni25,

wenn sie alle Voraussetzungen erfüllt, wird sie auch ihr Visum erteilt bekommen. Dies dauert aber meistens einige Monate. Ich habe selbst die Erfahrung gemacht, dass nach zwei Monate sich nichts gerührt hatte. Dann bin ich zur Botschaft gefahren und beim Pförtner nachgefragt. Dieser nette Mensch hat mich damals gerettet, sonst müsste ich ein Semester später mit dem Studium anfangen (es war Montag und ich musste eigentlich am Freitag die Deutschprüfung an der Uni ablegen). Er war so freundlich, um bei den Mitarbeitern der Botschaft nachzufragen. Dann hat sich ergeben, dass meine Unterlagen verloren gegangen sind. Ich hatte die Kopien glücklicherweise dabei, er nahm sie mit und leitete sie weiter. Letztendlich sagte er mir, dass ich am Mittwoch mein Einreisevisum abholen kann. Dies spielte sich alles vor dem Tor der Deutschen Botschaft, ich habe das Gebäude nicht mal betreten. Deshalb möchte ich an dieser Stelle nochmal betonen, dass es immer wieder Leute gibt, die herzlich und hilfsbereit sind - gebt nicht auf!!!

Viel Glück und alles Gute!!!

anajid
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Liebe Grüße,&&Anajid
 
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Zeppelin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: dt. + russ.-tatarisch
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Antwort #4 - 05.08.2006 um 13:42:51
 
Hallo,

ich habe gerade die Nachricht erhalten, dass sich beim dt. Konsulat in Moskau inwischen einiges in Richtung Höflichkeit und Korrektheit verbessert haben soll - inbesondere was das z.T. unverschämte Auftreten gegenüber jungen ledigen Frauen anbelangt, das in der Vergangenheit oft praktiziert worden ist.
Allerdings muss ich auch sagen, das es schon immer davon abhängig war, was für Leute da gerade am Einlass sind, sowie vom persönlichen Auftreten derjenigen die das Visum beantragt hat.
Als hilfreich hatte es sich immer erwiesen, dass ich (Deutscher) aus Deutschland direkt bei unserem Konsulat in Moskau angerufen habe und höflich aber nachdrücklich um zügige Bearbeitung des Antrages - natürlich mit Verweis auf den Studienbeginn und die vorangelagerte Deutschprüfung - gebeten habe. Dass mein damaliger "Schützling" u.a. auch meine Verlobte war, musste ja niemand wissen.
Entsprechend bin ich mit der hiesigen ABH verfahren - und die war auch sehr kooperativ.
Somit - und mit meiner Mithilfe konnte die Bearbeitungsdauer erheblich reduziert werden. Der ganze Vorgang ist an sich banal, aber zeitraubend - wegen der mit unter erheblichen Zahl beteiligter Stellen.
Sofern nämlich die Bewerberin bereits im AZR erfasst ist und eine Akte über sie existiert, passiert m.W. Folgendes:
Konsulat fragt ABH am Studienort, die fordert Akte von ABH XY an, prüft und "funkt" ein grünes oder rotes Signal an Konsulat. Konsulat verständigt Antragsteller/-in über Erteilung oder Ablehnung des Visums. (Man beachte dabei die gesamten Postlaufzeiten.)
Also hab ich Folgendes gemacht: Da ich in den gesamten Vorgang der Studienbewerbung und der früheren Aufenthalte meiner heutigen Gattin in D natürlich genau eingeweiht war, habe ich die ABH, wo ihre Akte lag telefonisch gebeten, diese Akte doch bitte an die ABH am Studienort zu überstellen und zur Bestätigung ein Fax mit der Immazusage und dem Visumantrag nachgeschickt.
Als dann die Anfrage vom Kons. in Moskwa bei ABH in 'Studistadt' einlief, lag die Akte bereits auf dem Schreibtisch der zust. Sachbearbeiterin.
Für evtl. Nachforderungen von Infos / Unterlagen, hatte ich sowohl den 'Moskowitern' als auch unserer ABH meine Kontaktangaben genannt. So konnte ich den gesamten Kommunikationsaufwand von hier aus übernehmen, alle waren zufrieden und es lief alles fristgemäß bzw. termingerecht.
Ob ein gutes Wort an die Behördenmitarbeiter und Mitarbeiterinnen bereits den Verdacht der "Vorteilsnahme / Vorteilsgabe" erweckt oder sogar einen entsprechenden Tatbestand darstellt, entzieht sich meiner Kenntnis.  Zwinkernd

Also: Klemm Dich dahinter, wenn Du Deiner Freundin helfen, und der Bundesrepublik Deutschland eine zusätzliche qualifizierten Fachkraft verschaffen möchtest.

Grüße, Zeppelin
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zahni25
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #5 - 05.08.2006 um 17:20:51
 
Tja, eine Akte liegt über sie bereits vor. Sie war hier bis Mitte des Jahres mal als Au-pair beschäftigt, wobei sie von der Gastfamilie aber schamlos ausgebeutet worden ist. Sie hat dann den Fehler gemacht, dass sie erst die Gastfamilie gewechselt hat und erst ein paar Tage danach zur ABH gegangen ist. Diese hat ihr dann das Au-pair Visum entzogen, weil es an die alte Familie gebunden war und eine Frist von 4 Wochen zum Ausreisen gegeben, die sie dann natürlich auch eingehalten hat.
Wir sind jetzt schon die ganze Zeit am grübeln, ob das irgendwelche negativen Konsequenzen haben könnte, aber so genau kann mir das hier wahrscheinlich auch keiner beantworten...
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Zeppelin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: dt. + russ.-tatarisch
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Antwort #6 - 05.08.2006 um 18:12:23
 
zahni25 schrieb am 05.08.2006 um 17:20:51:
Tja, eine Akte liegt über sie bereits vor. Sie war hier bis Mitte des Jahres mal als Au-pair beschäftigt, wobei sie von der Gastfamilie aber schamlos ausgebeutet worden ist. Sie hat dann den Fehler gemacht, dass sie erst die Gastfamilie gewechselt hat und erst ein paar Tage danach zur ABH gegangen ist. Diese hat ihr dann das Au-pair Visum entzogen, weil es an die alte Familie gebunden war und eine Frist von 4 Wochen zum Ausreisen gegeben, die sie dann natürlich auch eingehalten hat.
Wir sind jetzt schon die ganze Zeit am grübeln, ob das irgendwelche negativen Konsequenzen haben könnte, aber so genau kann mir das hier wahrscheinlich auch keiner beantworten...


Oh Shi... nicht schon wieder so ein Fall!
Hat sie wenigstens iheren ordnungsgemäßen Grenzübertritt (Ausreise) bestätigen lassen?
Auf jeden Fall würde ich dringend empfehlen, schnellstens eine Stellungnahme zu dem Sachverhalt zu verfassen und an die ABH am Studiort zu schicken, sowie vorsorglich beim Bundesverwaltungsamt in Köln ein Auskunftsersuchen aus dem AZR zu beantragen, um herauszubekommen, ob da was eingetragen ist.
Wenn das Konsulat in RUS von selbst darauf kommt (ohne eigene Mitwirkung bei der Klärung des Sachverhalts), sieht es mit dem Visum düster aus.
Existieren irgend welche Nachweise über die Nichteinhaltung der Au-Pair-Vereinbarung durch die erste 'Gast-'Familie?
Vermutlich nicht - und die Betroffene hat offenbar die 'Flucht' ergriffen ohne die Vertragspartner zuvor schriftlich abzumahnen...
Die Konstellation ist mir sehr bekannt! siehe auch: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1149239210

Du bekommst auch eine PN von mir.

Gruß,
Zeppelin
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