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sämtliche Kontoauszüge,letzten 3 Monate? (Gelesen: 2.109 mal)
sam2005
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag sämtliche Kontoauszüge,letzten 3 Monate?
01.08.2006 um 11:33:05
 
Guten Tag

Die Unterlagen zur FZF von meiner Frau sind eingetroffen und am Tele. hat mir der Mitarbeiter der ABH mitgeteilt, welche Unterlagen ich einreichen soll.
Er verlangte die sämtliche Kontoauszüge der letzten 3 Monate. In wie Fern hat dies seine Richtigkeit?.
Da ich ja Student bin, wird mein Vater eine Bürgschaft übernehmen, aber auch mein Vater soll die sämtliche Kontoauszüge der vergangenen 3 Monaten vorzeigen , desweiteren soll meine Wenigkeit, Vater und Mutter die Schufaauskunft einreichen. Er verlangt von meinem Vater auch die letzten Lonabrechnungen der 6 Monate, eigendlich auch von mir aber da ich halt meinen Arbeitgeber vor kurzem gewechselt hatte, geht das nicht. Er meinte ich sollte meinen Sachverhalt schriftlich erklären und dies mit den Unterlagen nachreichen, dann wird nachgeschaut.

Würde gerne von euch wissen, ob dies alles in einem Normalen Rahmen ist?

Danke für Eure Antworten

Gruß
moe
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garfield2008
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehefrau Vietnam
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Antwort #1 - 01.08.2006 um 11:44:07
 
H(a)i,

hier fehlt das wichtigste.

Geht es um Familiennachzug zu einem Deutschen oder zu einem Ausländer?

mfg
Thomas Böttcher
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Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem 1921-2006)
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sam2005
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 01.08.2006 um 11:45:53
 
Hi,

entschuldige, zu einem Ausländer.

gruß
moe
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 01.08.2006 um 13:20:08
 
sam2005 schrieb am 01.08.2006 um 11:45:53:
entschuldige, zu einem Ausländer.



Hallo,

dann ist zumindest die Forderung der ABH dem Grunde nach berechtigt, dass derjenige zu dem der Familiennachzug erfolgt, einen Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhaltes vorzulegen hat. Falls die Verpflichtung deines Vaters anstelle deines Nachweises genommen werden muß, kann die ABH auch verlangen, dass Dein Vater diesen Nachweis führt.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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sam2005
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 03.08.2006 um 20:08:35
 
Hallo,

Merci, Ronny.

Gruß
moe
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #5 - 07.08.2006 um 16:57:12
 
ronny schrieb am 01.08.2006 um 13:20:08:
dann ist zumindest die Forderung der ABH dem Grunde nach berechtigt, dass derjenige zu dem der Familiennachzug erfolgt, einen Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhaltes vorzulegen hat. Falls die Verpflichtung deines Vaters anstelle deines Nachweises genommen werden muß, kann die ABH auch verlangen, dass Dein Vater diesen Nachweis führt.

Allerdings halte ich in diesem Zusammenhang zumindest die Forderung nach den Kontoauszügen für bedenklich.

Abu  
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Zeppelin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 07.08.2006 um 17:31:59
 
Abu schrieb am 07.08.2006 um 16:57:12:
Allerdings halte ich in diesem Zusammenhang zumindest die Forderung nach den Kontoauszügen für bedenklich.

Abu 

Ich auch.
Aber erfahrungsgemäß ist die Bitte nach den Kto-Ausz. eher ein Entgegenkommen der Behörden, damit man nicht die Kopien der ganzen Einkommensnachweise vorlegen braucht.
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Ralf
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Antwort #7 - 07.08.2006 um 23:35:31
 
Zeppelin schrieb am 07.08.2006 um 17:31:59:
Aber erfahrungsgemäß ist die Bitte nach den Kto-Ausz. eher ein Entgegenkommen der Behörden, damit man nicht die Kopien der ganzen Einkommensnachweise vorlegen braucht.


Eben. Zahlungsvorgänge, die nichts mit der Angelegenheit zu tun haben, kann und sollte man daher auch unkenntlich machen (dicker schwarzer Edding). Zwinkernd
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Zeppelin
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für die Venus


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Antwort #8 - 08.08.2006 um 09:14:41
 
Ralf schrieb am 07.08.2006 um 23:35:31:
Eben. Zahlungsvorgänge, die nichts mit der Angelegenheit zu tun haben, kann und sollte man daher auch unkenntlich machen (dicker schwarzer Edding). Zwinkernd

Oh Sch... Schockiert/Erstaunt  - ich habe letztens 'nen blauen benutzt   Zwinkernd
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