Hallo,
meien Frau und ich haben §39 Aufenthaltsverordnung schon mal erleben dürfen.
Ursprünglich war meine Frau mit einem Visum zur
FZF eingereist. Dies hat mit allem Pipapo über 3 Monate gedauert.
Dann war sie endlich hier, musste aber aus familiären Gründen (Vater brauchte Unterstützung) für mehr als 6 Monate nach Hause. Irgendwie hatte ich vergessen, dass sie den Aufenthaltstitel dann verliert (wie soll man sowas als Leihe erahanen) Eigenlich wollte sie ja nach spätestens 4 Monaten zurück sein, dann haben wir aber noch eine Hochzeitsfeier bei ihr zu Hause organisiert und ich bin mit Famile hingereist. Bis das alles vorbei war gingen 8 Monate ins Land.
Naja, dann waren wir zurück, gingen zur
ABH um zu beichten und wurden wie Verbrecher behandelt. "sie halten sich illegal in Deutschlan auf"
(war natürlich nicht der Fall, da keine Visumspflicht)
Dann durfen wir handschriftlich erklären, dass meine Frau sich über 6 Monate im Ausland aufgehalten hat. Erinnerte mich an meine Krigsdienstverweigerung bei einem alt gedienten NVA Offizier, die musste ich ähnlich erklären.
Hätte die Sachbearbeitering noch etwas Lust und Laune gehabt hätte sie noch eine Scheinehe unterstellen können "wie soll's denn jetzt weiter gehn?"
Naja, konnten wir wohl gut erklären und man hat uns die Gnade erwiesen.
"Dank des neuen Zuwanderungsrechts kann ich es von hier aus heilen"
Da fiel mir ein Stein vom Herzen, zu diesem Zeitpunkt war meine Frau bereits schwanger. Ich will gar nicht drann denken wenn wir nochmal eine
FZF beantragen hätten müssen, diesmal vielleicht mit Verdacht auf Scheinehe.
Lange Rede, kurzer Sinn, es handelt sich wohl um eine KANN Bestimmung, d.h. muss es nicht klappen. Wenn der Sachbearbeiter einen schlechten Tag hat hilft wahrscheinlich auch Artikel 6
GG nicht weiter. Es gibt ja genügend abstruse Fälle im Forum.
Recht haben und recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge.