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Mittelbare Falschbeurkundung (Gelesen: 1.210 mal)
Jürgen4Cameroonian
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Beiträge: 19

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
Staatsangehörigkeit: Jürgen,männlich,34J,deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Mittelbare Falschbeurkundung
22.07.2006 um 21:47:34
 
Hallo.

Kann mir jemand sagen welche und wie hoch eine Strafe bei einer mittelbaren Falschbeurkundung sein wird?
/Kameruner liess fuer sich Dokumente faelschen,Pass,Geburtsurkunde etc. /

Nun ist er zu einer Vernehmung bei der Polizei eingeladen.Einge meinen er soll es ueber den Anwalt laufen lassen,sprich nicht hingehen,andere meinen er soll sich ne mega Story ausdenken warum er diese Straftat begangen hat,und wieder andere meinen einfach lockerflockig hingehen und die Wahrheit erzaehlen...

Stimmt es,dass in so einem Fall alle Leistungen die im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes ausgezahlt wurden,zurueckbezahlt werden muessen selbst wenn die Verlobte Harz4 bekommt?

Was kommt noch auf den Kameruner zu,bzw was kann sein Anwalt fuer ihn tun?

Bin fuer jede Antwort dankbar

Liebe Gruesse
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 23.07.2006 um 09:29:01
 
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 23.07.2006 um 15:16:33
 
Jürgen4Cameroonian schrieb am 22.07.2006 um 21:47:34:
Was kommt noch auf den Kameruner zu,bzw was kann sein Anwalt fuer ihn tun?


Er möge sich mit seinem Anwalt besprechen, ob er bei der Polizei als Beschuldigter aussagen sollte.

Gruß, ULF
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