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Ehefähigkeitszeugnis (Gelesen: 1.595 mal)
Malo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ehefähigkeitszeugnis
21.07.2006 um 09:22:55
 
Wenn ich hier in Deutschland eins beantrage für mich und meinen Mann (Nigerianer).
Wie lange dauert so etwas in etwa? Und was kostet das?
Wenn wir damit in Nigeria heiraten könnte das die Visumsvergabe beschleunigen?
(In Deutschland können wir nicht heiraten, weil mein Einkommen nicht für eine Verpflichtungserklärung reicht.)
Dadurch wird ja alles vorher geprüft.
Kann ich das erst beantragen, wenn mein Mann geschieden ist oder reicht für den Antrag das die Scheidung eingereicht wurde und mit der Ausstellung wir dann gewartet bis nach der Scheidung?
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 21.07.2006 um 09:34:12
 
Hallo,

Kosten 55€

Antrag schon vorher möglich, aber ohne rechtskräftiges (und anerkanntes)Scheidungsurteil wird keins ausgestellt.

Für die Ausstellung des EFZsind die gleichen Anforderungen an die Urkunden und Nachweise zu erfüllen wie für eine Eheschließung in Deutschland, d.h. Vertrauensanwalt etc.

Beschleunigt wird das Verfahren sicher dadurch, das bereits einmal inhaltlich überprüfte Dokumente im Visumverfahren nicht nochmal zu prüfen sind. Also bliebe für das Visumverfahren nur noch die Prüfung der Heiratsurkunde übrig Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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Malo
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Beiträge: 86
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 21.07.2006 um 09:46:01
 
Danke Ronny, so hatte ich mir das auch gedacht. Wir wollen im Dezember heiraten und im Oktober ist die Scheidung durch.
Ich hatte die Hoffnung, das Ehefähigkeitszeugnis, sei bis dahin fertig und da wir im Standesamt des Vertrauens der Deutschen Botschaft heiraten, stehen unsere Chancen ja doch ganz gut. Denn die Prüfung der Identität ist zum grossen Teil schon gelaufen, das nimmt ja beim Visumsantrag die meiste Zeit in Anspruch.
Und vielleicht (mit ganz viel Glück und Charme) bekomme ich ja bei der ABH mit Ehefähigkeitszeugnis eine Vorabzustimmung.
Ich kann hier einfach nicht bis Dezember rumsitzen und nichts tun. Das macht mich sonst noch wahnsinnig.
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