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Heiraten - Aufenthalt - Rumaenerin ? (Gelesen: 3.103 mal)
anomaly
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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20.07.2006 um 20:54:49
 
Hallo nochmals an alle.

Ich habe noch eine kleine Frage...
Die Situation:
Die Stadtverwaltung haelt meine Wohnung fuer zu klein (ist auch klein, aber ich sehe da kein Problem) und will kein Heiratsvisum fuer meine Verlobte (Rumaenien) ausstellen (ich habe das Gefuehl man _will_ es einfach nicht und benutzt die Groesse meines Appartments als Vorwand, aber das ist nicht weiter wichtig).
Unsere Papiere beim Standesamt sind fast fertig, also kann ich sie auch nur Einladen und Heiraten somit komme ich zu

Meine Frage:
Wenn alles was bei diesen Link steht stimmt ( http://wiki.rennkuckuck.de/wiki/Heiraten ) dann koennen wir heiraten und sie bekommt nach der Uebersetzung der Heiratsurkunde ein Aufenthaltstitel, also haette ich mir den Stress mit Visum von Anfang an sparen koennen , oder ?
Vielen Dank.


Fussnote!
Ich glaube nicht, dass in diesen Forum Monologe zum Thema "alles auf Ruecken der guten Steuerzahler" reingehoeren, ich bitte hoeflichst darum solche Aeusserugen sowie Anschuldigungen diesbezueglich aus meinem Threat fernzuhalen.
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Fussnote!&&Ich glaube nicht, dass in diesen Forum Monologe zum Thema "alles auf Ruecken der guten Steuerzahler" reingehoeren, ich bitte hoeflichst darum solche Aeusserugen sowie Anschuldigungen diesbezueglich aus meinem Threat fernzuhalen.
 
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 20.07.2006 um 21:58:29
 
anomaly schrieb am 20.07.2006 um 20:54:49:
Die Stadtverwaltung haelt meine Wohnung fuer zu klein (ist auch klein, aber ich sehe da kein Problem) und will kein Heiratsvisum fuer meine Verlobte (Rumaenien) ausstellen (ich habe das Gefuehl man _will_ es einfach nicht und benutzt die Groesse meines Appartments als Vorwand, aber das ist nicht weiter wichtig).


Habe jetzt nichts dazu gefunden: Welche Staatsangehörigkeit hast Du?

Gruß, ULF
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anomaly
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #2 - 20.07.2006 um 22:16:00
 
ulf schrieb am 20.07.2006 um 21:58:29:
Habe jetzt nichts dazu gefunden: Welche Staatsangehörigkeit hast Du?

Gruß, ULF


deutsche Staatsagehoerigkeit
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 20.07.2006 um 22:19:18
 
anomaly schrieb am 20.07.2006 um 22:16:00:
deutsche Staatsagehoerigkeit


Da sollte die Größe der Wohnung für das Verfahren unerheblich sein.

Gruß, ULF
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anomaly
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #4 - 20.07.2006 um 22:24:01
 
ulf schrieb am 20.07.2006 um 22:19:18:
Da sollte die Größe der Wohnung für das Verfahren unerheblich sein.

Gruß, ULF


Super wenn es die Stadtverwaltung / Auslaenderbehoerde es genauso sehen wuerde Smiley Aber vielen Dank ulf, ein angenehmen Abend noch.
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nixwissen
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geschah hier nichts.


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #5 - 20.07.2006 um 22:53:20
 
Hi,

Du sprichst in Rätseln.
Hast Du hier schonmal gefragt?

Wie auch immer:
Wenn bereits ein Antrag auf Heiratsvisum gestellt wurde, kannst Du das Besuchsvisum getrost vergessen.

Wenn Ihr die Heirat in Rumänien gebacken bekommt, sieht es allerdings anders aus. Dann ist das Visum zur FZF viel einfacher zu bekommen.

Gruß,
Norbert
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Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
"Alexa, wie gut ist der Datenschutz bei der Corona-Warn-App?"
 
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anomaly
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #6 - 21.07.2006 um 09:02:05
 
nixwissen schrieb am 20.07.2006 um 22:53:20:
Hi,

Du sprichst in Rätseln.
Hast Du hier schonmal gefragt?

Wie auch immer:
Wenn bereits ein Antrag auf Heiratsvisum gestellt wurde, kannst Du das Besuchsvisum getrost vergessen.

Wenn Ihr die Heirat in Rumänien gebacken bekommt, sieht es allerdings anders aus. Dann ist das Visum zur FZF viel einfacher zu bekommen.

Gruß,
Norbert

Hi Norbert, soweit ich weiss braucht man fuer Rumaenien kein Besuchsvisum mehr, hatten wir zumindest nie gebraucht, es ist eine formlose Verpflichtungserklaerung die, die Zollbeamten in RO sehen wollen, damit ist dei Sache auch ok. dann. Ja, Reiseversicherung muss sie noch haben, aber sonst... soweit ich weiss ist das Besuchervistum fuer Rumaenien seit einiger Zeit abgeschafft worden...

gruesse

Anomaly
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ChicaLoca
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #7 - 21.07.2006 um 09:20:26
 
anomaly schrieb am 21.07.2006 um 09:02:05:
... soweit ich weiss ist das Besuchervistum fuer Rumaenien seit einiger Zeit abgeschafft worden...

stimmt
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PN's an mich zwecklos - hab die funktion abgestellt &&&&wer einen rechtschreib-,grammatik- oder tippfehler findet, kann ihn behalten
 
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anomaly
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #8 - 21.07.2006 um 09:41:49
 
ChicaLoca schrieb am 21.07.2006 um 09:20:26:
stimmt

Hallo ChicaLoca, du scheinst dich auszukennen, schliesslich arbeitest du in der 'Branche' , kannst du mir sagen, wenn ich sie hier heirate, koennen wir direkt (wie in den von mir angegebenen Link oben) Aufenthalt fuer meine Frau beantragen?
Wir werde in eine groessere Wohnung umziehen, aber erst wenn alles andere erledigt ist, schliesslich muessen wir das auch unterhalten.
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #9 - 21.07.2006 um 10:05:34
 
Zitat:
koennen wir direkt (wie in den von mir angegebenen Link oben) Aufenthalt fuer meine Frau beantragen


Wenn sie sich vorher erlaubt oder rechtmäßig hier aufhält :

Ja Zwinkernd

siehe § 39 AufenthV

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #10 - 21.07.2006 um 10:36:39
 
ronny schrieb am 21.07.2006 um 10:05:34:
Wenn sie sich vorher erlaubt oder rechtmäßig hier aufhält :

Ja Zwinkernd

siehe § 39 AufenthV

Grüße
Ronny Zwinkernd


Hi Ronny
§39 Abs.1 trifft wohl nicht zu (nach alles was ich oben beschrieben habe) hast du mit dein Link §39 Abs.5 gemeint? Also Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis auf Grund einer Eheschliessung?
Sorry, bin aber nicht besonders bewandert in diesem Gebiet (Ausl.Recht)

Gruesse

Anomaly
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #11 - 21.07.2006 um 10:39:03
 
anomaly schrieb am 21.07.2006 um 10:36:39:
§39 Abs.1 trifft wohl nicht zu (nach alles was ich oben beschrieben habe) hast du mit dein Link §39 Abs.5 gemeint? Also Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis auf Grund einer Eheschliessung?

Er meint § 39 Nr. 3:
Zitat:
Über die im Aufenthaltsgesetz geregelten Fälle hinaus kann ein Ausländer einen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet einholen oder verlängern lassen, wenn
...
3. er Staatsangehöriger eines in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 aufgeführten Staates ist und sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält ..., sofern die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels erfüllt sind,
...


Abu

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