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Ehe Regestrieren in Ägypten ??????Bitte um Hilfe (Gelesen: 2.069 mal)
Sheryn
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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18.07.2006 um 21:29:34
 
Hallo Zusammen
Ich bin seit heute neu hier im Forum und habe gleich eine ganz wichtige Frage an Euch in der Hoffnung das Ihr da weiter wisst.
Ich bin Deutsche und mein Mann Ägypter wir haben im Monat 03/06 Standesamtlich geheiratet nun sagte er das er für unseren gemeinsamen fast 2 jährigen Sohn eine Ägyptische geburtsurkunde beantragen will und unsere Ehe über dass Ägyptische Konsulat in Kairo Regestrieren lassen will könnt Ihr mir sagen was das für folgen haben könnte?ich habe da überhaubt keine Ahnung
Liebe Grüße Sheryn :bhf
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 18.07.2006 um 21:39:49
 
Anscheinend ist das erforderlich um die Ehe auch von ägyptischer Seite anerkennen zu lassen und dem Sohn als ägyptischen Staatsangehörigen zu registrieren.
Davon ausgehend, daß Du Deutsche bist, hätte der Sohn dadurch zwei Staatsangehörigkeiten, die deutsche und die ägyptische.
Inwieweit dadurch Konsequenen für Dich persönlich entstehen vermag ich nicht zu beurteilen, aber sicher hast Du Dich vor Deiner Eheschließung mit einem Moslem entsprechend informiert.
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Reni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #2 - 18.07.2006 um 22:05:15
 
Ohne die Registrierung würdet ihr in Ägypten nicht als verheiratet gelten, dein Sohn hätte dann nicht nur möglicherweise nicht die ägyptische Staatsangehörigkeit nicht, sondern wäre unehelich - kann auch beim Erbrecht sehr nachteilig sein.
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Sheryn
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 19.07.2006 um 00:10:07
 
Hallo Ihr:)
ups..das ging ja richtig schnell mit den Antworten,über die Ehe mit einem Moslem habe ich mich insoweit informiert wie eben möglich aber ich denke das muss nicht unbedingt mit einer Religion zusammen hängen sondern mit dem Charakter derjeweiligen Person.
Durch die Regestrierung der Ehe in Ägypten hat aber unser gemeinsamer Sohn nicht auch gleich die Ägyptische Staatsangehörigkeit oder ???? ich denke das ist doch erst der fall wenn für ihm eine Geb.Urkunde beantragt wird oder bin ich nicht auf dem laufenden.?!?!?
Und wenn unser Sohn 2 Staatsangehörigkeiten hat (deutsch & Ägyptisch)ist es dann so das er sich irgendwann für eine von den beiden Entscheiden muss oder kann er beide immer behalten ???
Ich danke Euch für die schnellen Antworten
Liebe Grüße Sheryn  Durchgedreht
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Gerechtigkeit
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 19.07.2006 um 13:07:10
 
Ein bisschen vorsichtig wäre ich da. Wenn er in Ä registriert und im Ausweis deines Mannes steht, dann brauchst du seine Erlaubnis, wenn du mal mit dem Kind alleine verreisen möchtest. Und in Ä hat wohl automatisch der Vater das Sorgerecht. In der Regel sind bei Trennungen die Kinder bei der Mutter, aber ab dem 12. Lebensjahr entscheidet der Vater wo da Kind sein darf/muss.
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Guenter
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 19.07.2006 um 16:17:48
 
Bei ehelichen Kindern gibt es ein gemeinsames Sorgerecht für die Kinder. Alle wichtigen Entscheidungen müssen gemeinsam getroffen werden. Auch bei einer dt. - dt. Ehe wäre für eine Reise mit dem Kind die Zustimmung des Ehepartners erforderlich.
Dt. Recht gilt, solange der Wohnsitz in D ist, u. U. kann es aber bei Besuchen in Ägypten nicht eingefordert werden.
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Gerechtigkeit
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 20.07.2006 um 08:39:19
 
Das meine ich doch. Wenn man erst mal in Ägypten ist, dann zählt das dortige Recht für ägyptische Staatsbürger.
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Sheryn
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 20.07.2006 um 22:16:40
 
Vielen Lieben Dank für die schnellen Antworten:)ich werde in der kommenden Woche meinen kleinen in meinen Reisepass eintragen lassen ich denke dann kann er nicht so einfach wenn er wollte mit dem kleinen verschwinden denn das ist meine größte Angst.
Vielleicht könnt Ihr mir auch noch bei der nächsten frage weiterhelfen..........
Bevor wir hier in HH Standesamtlich Heiraten konnten musste er u.a.aus Ägypten das Scheidungsurteil anfordern nun stet dadrin das mein Mann am 09/2004 bei der Scheidung selber in Ägypten war.....hmm zu dem Zeitpunkt war er aber definitiv bei mir!!!!!!!!!
Nun sagt mein Mann das sein Bruder Bevollmächtigt ist und es deswegen so da stand aber es stand nicht sein Bruder als Bevollmächtigter drin sondern mein Mann!!!!!!
und weiter hat er zu mir gesagt das die Scheidung schon länger her ist aber das Datum der Scheidung erst mit dem Datum eingetragen wird andem es angefordert wird ich kenne nur unsere Behörden und deswegen finde ich diese Vorgehensweise sehr komisch!!!!
Wäre klasse wenn Ihr mir Zahlreich antwortet.
Liebe Grüße
Sheryn
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