Wie sagt man so schön:
"Das kommt drauf an"
Die Neuregelung des §7 SGB 2 hat folgenden Personenkreis aus Hartz 4 ausgeschlossen:
Zitat:Ausgenommen sind Ausländer, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitssuche ergibt, ihre Familienangehörigen...
Diese Änderung zielte auf die von Dir genannte Situation ab: EU-Bürger, die in der Heimat die Zelte abbrechen, "einfach so" (z.B. ohne deutschen Ehepartner im Hintergrund) einreisen und einen Tag nach Einreise einen Antrag auf Alg2 stellen. In der guten alten Sozialhilfe gab es diese Regelung schon immer, bei den Hartz4-Gesetzen hat man sie zunächst offenbar vergessen...
Wieso bekommen dann manche EU-Bürger trotzdem Alg2?
Zitat:aus den SGB2-Richtlinien:
Nicht ausgeschlossen sind Unionsbürger, bei denen ein anderer/weiterer Grund nach §2 FreizügG eingreift. Dazu zählen beispielsweise Personen, die duch eine Vorbeschäftigung in Deutschland Arbeitnehmerstatus erlangt haben oder als Familienangehörige eines in Deutschland erwerbstätigen Unionsbürgers ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
Ob dies auch die Schwester sein kann, da wär ich mir nicht so sicher...ist mal wieder schwammig formuliert. Ebenso nicht ausgeschlossen von Alg2 sind Angehörige von Deutschen (logisch) und diejenigen, die schon 5 Jahre hier sind.
Grüße,
line